Geschrieben: 12 Apr 2012 07:45

Steeljunkie Extreme
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Zitat:
Zitat von hardti;3305491
Also das reine Einschalten der Nebelschlussleuchte dürfte noch keine Nötigung sein. zumindest sehe ich darin weder Gewalt noch die Androhung eines empfindlichen Übels.
Aus meinem profunden Halbwissen meine ich mich zu erinnern, daß das Einschalten der Nebelleuchte in "erzieherischer Absicht" über längeren Zeitraum als Nötigung gelten kann, Zumal das Ding aus nächster Nähe ja auch sehr grell ist und schon heftig blenden kann.
Geschrieben: 12 Apr 2012 07:54
Gast
Meine Güte .... seitenweise NSL-Geschreibs ....
Aber kennt jemand die STVO-Passage zur Nutzung der NSL?
- darf nicht bei Sichtweiten über 50m verwendet werden
- Höchstgeschwindigkeit bei Nutzung der NSL: 50km/h
Welcher der belehrenden User hält sich dran?
Geschrieben: 12 Apr 2012 08:05
gelöscht

Zitat:
Zitat von Klinke26;3306197
Meine Güte .... seitenweise NSL-Geschreibs ....
Aber kennt jemand die STVO-Passage zur Nutzung der NSL?
- darf nicht bei Sichtweiten über 50m verwendet werden
- Höchstgeschwindigkeit bei Nutzung der NSL: 50km/h
Welcher der belehrenden User hält sich dran?
Ja das kennen die wenigsten. Ich kotze immer auf der AB wenn die Leute bei leichtem Nebel und 160 Sachen die NSW und die NSL an haben. :eek:
Geschrieben: 12 Apr 2012 08:11
Gast
Allesamt Blender, macht erst richtig bei einem Regenguss Spaß.
Wenn dann die Nutzer der NSL dennoch mit 120km/h fahren, kommst nichteinmal an denen vorbei und darfst dich teils stundenlang blenden lassen.
Bei der Fraktion der Vergesslichen hilfts, mal mit dem Fernlicht draufhin zu weisen. Diese machen sie dann aus.
Aber die notorischen Besserwisser müssen das Teil ja sturerweise "zwecks der Sicherheit" anbehalten.
Dabei blendet die Mistfunzel selbst in 300m Entfernung noch wie Sau.
Meinetwegen kann das Ding abgeschafft werden. Wissen eh die Wenigsten, wie sie angewandt wird. Navi mit 40 Druckflächen wissen sie zu bedienen, aber ne NSL mit Drehschalter nicht. ;)
Geschrieben: 12 Apr 2012 08:14
gelöscht

Ich frage mich aber auch warum die NSL nicht automatisch ab 51km/h deaktiviert wird oder, bei aktuellen Autos, eine kleine Meldung im Bordcomputer kommt.
Geschrieben: 12 Apr 2012 08:18

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Zitat von Steve-O;3306240
Ich frage mich aber auch warum die NSL nicht automatisch ab 51km/h deaktiviert wird oder, bei aktuellen Autos, eine kleine Meldung im Bordcomputer kommt.
Gute Frage. Sollte eigentlich beim heutigen Stand der Technick möglich sein. ;)
Geschrieben: 12 Apr 2012 08:18
Gast
Im Zug der steigenden Verwendung von Fahrassistenz-Systemen wird es dies hoffentlich in 3-6 Jahren bei neuen Modellen auch so geben. :thumb:
Offenbar ist es schließlich nötig, dass das Auto für den Fahrer mitdenkt.
Geschrieben: 12 Apr 2012 08:54

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Zitat:
Zitat von McNamara;3306180
Aus meinem profunden Halbwissen meine ich mich zu erinnern, daß das Einschalten der Nebelleuchte in "erzieherischer Absicht" über längeren Zeitraum als Nötigung gelten kann, Zumal das Ding aus nächster Nähe ja auch sehr grell ist und schon heftig blenden kann.
Und das ist dann Gewalt? Kann ich mir schwer vorstellen.
Im StGB-Kommentar habe ich auf die Schnelle auch nichts einschlägiges gefunden. Und Strafanzeigen wegen "Nötigung durch einschalten der Nebelschlussleuchte" hatte ich in meinen über 10 Berufsjahren auch noch nie.
Geschrieben: 12 Apr 2012 09:23

Steeljunkie Extreme
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Zitat von hardti;3306313
Und das ist dann Gewalt? Kann ich mir schwer vorstellen.
Im StGB-Kommentar habe ich auf die Schnelle auch nichts einschlägiges gefunden. Und Strafanzeigen wegen "Nötigung durch einschalten der Nebelschlussleuchte" hatte ich in meinen über 10 Berufsjahren auch noch nie.
Vorstellen kann ich mir das, aber wie gesagt ich greife nur auf "profundes Halbwissen" zurück :rofl: Da lasse ich mich lieber nicht in eine Diskussion ein... :rofl:
Geschrieben: 12 Apr 2012 19:24
gelöscht

Was mich in letzter Zeit dermaßen ärgert ist meine Onlinebestellung bei jpc.de
Hatte noch einen 10€ Gutschein als ADAC Einsteiger und habe mir davon das Kill Bill Steelbook gekauft (am Ende kostete es mich nur knapp 11€). Da der erste Teil FSK18 ist, musste ich außerdem die Identitätsprüfung ankreuzen (Paket persönlich mit Ausweis entgegennehmen). Es wurde am 4. April abgeschickt und einen Tag später kam es per Post. Alles hat geklappt aber der Postbote konnte dann den Code auf dem Paket mit seinem Gerät nicht scannen und musste es wieder mitnehmen. Er meinte noch er kommt morgen wieder aber eine Woche ist vergangen und die DHL Sendungsverfolgung zeigt jetzt an, dass aufgrund einer negativen Identitätsprüfung, dass Paket nicht zugestellt werden konnte. Eine Rücksendung wurde eingeleitet und das Päckchen befindet sich jetzt seit ein paar Tagen in irgendeinem Paketzentrum in Augsburg. Mal sehen wann ich jetzt endlich den Film bekomme (besonders ärgerlich, weil ich ihn schon in meiner Hand gehalten habe...).