Zitat:
Zitat von Friesenbomber;3305008
Es hörte sich eben nur so an als ob dies generell keine Nötigung ist
Das habe ich nicht gesagt.
Nur "drängeln" und Lichthupe sind halt nicht automatisch eine Nötigung, ganz egal ob auf der Autobahn, Landstraße oder in der Stadt. Es kommt immer ganz auf die konkrete Situation an.
Es kann eine Nötigung sein, aber meine Erfahrung sagt mir dass sich die meisten Verkehrsteilnehmer eher genötigt fühlen als der Tatbestand wirklich erfüllt ist.
Vom Nachweis (Wiedererkennen des anderen Fahrers, unbeteiligte Zeugen?) ganz zu schweigen.
Kannst Du mir ruhig glauben, ich mache das beruflich. Also nicht nötigen, aber derartige Strafverfahren bearbeiten.
Zitat:
Zitat von xy78;3304876
aber dichtes auffahren bzw. drängeln kann bis zu 400€ kosten und 4 Punkte einbringen ;)
Nein, wirklich?
Wie Du schon sagst,
kann....
Mir stellt sich bei dem geschilderten Sachverhalt schon die Frage wie lange das Auffahren gedauert hat, wie nah der Abstand war etc. etc.
Ohne eine polizeiliche Messung des Abstands wird es da im Owi-Verfahren wegen Abstandsunterschreitung schwierig.
Und "drängeln" ist keine Ordungswidrigkeit sondern wäre u. U. eine Nötigung, dazu siehe oben.