Geschrieben: 29 Dez 2009 00:14
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man kann den kauf aber auch auf gegenseitigem einverständnis
stornieren..
dafür musst du bei verkauft -> probleme melden -> verkäufer
tritt vom kauf zurück (sowas in der art) angeben..
dann bekommt der käufer ne email mit einem link wo er der
stornierung zustimmen muss, sobald er dies tut wird dir der
verkaufte artikel als storniert eingetragen und du bekommst deine
verkaufsprovision/ebayprovision komplett zurück.
Geschrieben: 29 Dez 2009 09:18
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han-z freut sich auf Resident Evil Afterlife
Klar, kann man machen. Aber hier soll halt mal jemand erzogen
werden...dass man bei eBay nicht einfach bietet und nachher das
Zeug nicht will, weil man vorher nicht nachgedacht hat, es jetzt
ein Angebot bei MM gibt oder man es angeblich zu Weihnachten
bekommen hat.
Geschrieben: 29 Dez 2009 10:46
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gekauft is gekauft, punkt :)
würde aber auch lieber das per einschreiben losschicken (einwurf
reicht!).
Geschrieben: 29 Dez 2009 11:00
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Umfrage: Sind Wendecover
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Zitat:
Zitat von Mr Banane Nr 1
Er muss ihn nehmen, oder??? Er hat geboten und ist somit einen
Kaufvertrag eingegangen
ja das juckt nur keinen mehr seit man die käufer nicht mehr negativ
bewerten kann machen die was sie wollen :mad:
Geschrieben: 29 Dez 2009 11:19
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Verlosung: Der Herr der
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Aaaaaaaaaarg, ich bin momentan noch in Polen und will morgen nach
Berlin fahren.
Und wenn ich nur einmal umsteigen moechte, dann kann ich gechillt
den Zug um 15 Uhr nehmen. Aber nein, in ganz Polen haben die
momentan Stress mit Zuegen und den Strecken, sodass sie nicht
garantierten koennen, dass die Zuege rechtzeitig ankommen, was mir
eine Nacht in Szczecin einbringen wuerde ^^. Deshalb muss ich um 9
Uhr den Zug nehmen und 2 mal umsteigen, keeeeeeeeeeeeeeeeeeeine
lust!
edit:
hab gerade gesehen, dass das kein Offtopic ist, sorry.
Wir fahren
weit! Und trinken viel! Und verlieren jedes
Spiel!
Geschrieben: 29 Dez 2009 12:12
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Bald platzt mir der echt der Kragen, hatte mehre Anfragen wegen dem
G.I. Steel von Usern mit 0 Posts frisch im Forum angemeldet. Denen
hab ich ich schön geantwortet mit Erklärung und Bedingungen, warum
dies, warum das und das sie sich dann bitte melden mögen ob denn
wirklich Interesse besteht. Und was is, die sind schön regelmäßig
im Forum, aber beantworten meine PN´s nicht. Solche Penner hab ich
echt gefressen. Kann ja wohl so schwer nicht sein ja oder nein zu
sagen.
Und jetzt bitte keine weiter Anfragen wegen dem Steel, hab noch
genug Leute in der Warteschleife, sorry.
Geschrieben: 29 Dez 2009 12:39
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johnmcclane gratuliert den Ja - Sagern ;-)
Zitat:
Zitat von Enrico
dann bekommt der käufer ne email mit einem link wo er der
stornierung zustimmen muss, sobald er dies tut wird dir der
verkaufte artikel als storniert eingetragen und du bekommst deine
verkaufsprovision/ebayprovision komplett zurück.
Ich habe mal gelesen, dass man die Einstellungsgebühren aber nicht
zurück bekommt, sonder nur die Verkaufsprovision.
D.h. wenn ich es ein 2. Mal reinsetzen lasse und der Artikel nicht
verkauft wird, bleibe ich auf den Einstellungsgebühren
hängen.
Der ebayer soll es halt als Lerneffekt verbuchen.
Nachahmung ist die höchste
Form der Anerkennung.
Geschrieben: 29 Dez 2009 13:37
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Zitat:
Zitat von johnmcclane
Der ebayer soll es halt als Lerneffekt verbuchen.
Vollkommen richtig!!! Habe selber Erfahrungen mit solchen Käufern
gemacht.
Bei "Pfennigsartikeln" habe ich keinen Bock, großen Aufwand zu
betreiben.
Aber bei Artikel so ab EUR 20,00 bestehe ich grundsätzlich auf
Bezahlung/Abnahme!!!
Geschrieben: 29 Dez 2009 21:54
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johnmcclane gratuliert den Ja - Sagern ;-)
So hier die Antwort vom netten ebayer:
Klar kann
ich auch Ihre Ansicht verstehen, aber ich möchte den Film nicht
abnehmen, daher werde ich den Kaufpreis nicht überweisen. Somit
brauchen Sie mir folglich auch den Film nicht schicken. Der Vorgang
war von mir ja auch so nicht geplant. Ansonsten melden Sie es bei
ebay das ich als Käufer zurück getreten bin und dadurch bekommen
Sie ja sämtliche Kosten, die Ihnen dadurch entstanden sind, ja
gutgeschrieben.
Nachahmung ist die höchste
Form der Anerkennung.
Geschrieben: 29 Dez 2009 22:26
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Zitat:
Zitat von johnmcclane
Ich habe mal gelesen, dass man die Einstellungsgebühren aber nicht
zurück bekommt, sonder nur die Verkaufsprovision.
D.h. wenn ich es ein 2. Mal reinsetzen lasse und der Artikel nicht
verkauft wird, bleibe ich auf den Einstellungsgebühren
hängen.
Der ebayer soll es halt als Lerneffekt verbuchen.
oh. ja gut das kann natürlich sein.
aber die einstellgebühren fallen ja immerhin geringer aus die
provisonsgebühren?