Zur Zuständigkeit sagen die AG Schleswig auf der verlinkten Infoseite folgendes:
Zitat:
Regelmäßig ist dasjenige Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Ohne Internet ist das Leben natürlich schwieriger aber es gibt auch noch das Telefon, wobei ich davon ausgegangen bin, dass diejenigen, die hier Dampf ablassen Zugang zum Internet haben.
Auf einer Stelle, die nicht für Publikumsverkehr angelegt ist bekommt man vermutlich keine Schulung für den Umgang mit Kunden. Für mich wäre das jedenfalls nicht sonderlich gut zu begründen.
Dass ausländische Berufsabschlüsse hier nicht unkompliziert anerkannt werden können finde ich kritikwürdig. Da sollte eine konstruktive Überprüfung der Fähigkeiten ausschlaggebend sein, statt unüberwindbare bürokratische Hürden aufzustellen. Unser Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft sind angewiesen auf die Arbeitskraft der Zuwanderer.
Und noch was ganz anderes aber passend zum Thema: was mich an der Entwicklung der deutschen Sprache erheblich mehr stört als das ein oder andere Sternchen oder eine kurze Verzögerung beim sprechen sind überflüssige Anglizismen, obwohl es dafür tolle Alternativen gäbe. Da bin ich ein bisschen altmodisch. Aber letztlich ist der Inhalt entscheidender als die Form.