Zur Zuständigkeit sagen die AG Schleswig auf der verlinkten
Infoseite folgendes:
Zitat:
Regelmäßig ist dasjenige Nachlassgericht
zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Ohne Internet ist das Leben natürlich schwieriger aber es gibt auch
noch das Telefon, wobei ich davon ausgegangen bin, dass diejenigen,
die hier Dampf ablassen Zugang zum Internet haben.
Auf einer Stelle, die nicht für Publikumsverkehr angelegt ist
bekommt man vermutlich keine Schulung für den Umgang mit Kunden.
Für mich wäre das jedenfalls nicht sonderlich gut zu
begründen.
Dass ausländische Berufsabschlüsse hier nicht unkompliziert
anerkannt werden können finde ich kritikwürdig. Da sollte eine
konstruktive Überprüfung der Fähigkeiten ausschlaggebend sein,
statt unüberwindbare bürokratische Hürden aufzustellen. Unser
Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft sind angewiesen auf die
Arbeitskraft der Zuwanderer.
Und noch was ganz anderes aber passend zum Thema: was mich an der
Entwicklung der deutschen Sprache erheblich mehr stört als das ein
oder andere Sternchen oder eine kurze Verzögerung beim sprechen
sind überflüssige Anglizismen, obwohl es dafür tolle Alternativen
gäbe. Da bin ich ein bisschen altmodisch. Aber letztlich ist der
Inhalt entscheidender als die Form.