Geschrieben: 09 März 2013 09:04

Diener des Lichts
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Zitat:
Zitat von bifi;4112459
Musstest du ihm jetzt den Wiki-Link schicken? Jetzt ist er fürs Leben geprägt...:rofl::rofl::rofl::rofl:;)
Er hatte gefragt...:rofl::cool:
Geschrieben: 09 März 2013 09:11

Serientäter
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Und Ich hatte die Naddel erst mit der Spinatwachtel verwechselt ............die Beschreibung passt ja aber auch auf beide :rofl:

LG Micha
Geschrieben: 09 März 2013 11:17

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Gerade hat die Post 5,09€ Zoll einkassiert.
Hab mich schon gewundert, was das sein soll, da ich diese Woche nichts aus den Staaten erwartet habe, was über dem Freibetrag ist.
Paket aufgemacht...Sendung von secondspin.com.
Warenwert 29,33 $ = 22,29€ (Kreditkartenabrechnung)
Wie zum Teufel kommen die beim Zoll darauf 5€ einzufordern? Anscheinend hat der Bearbeiter die Einzelwerte zusammengerechnet und den Gesamtwert ignoriert, wo ein Gutschein verrechnet ist.
Beschwerde-Mail ist schon beim Zoll Bad Hersfeld. Am Montag gibt es noch böse Telefonate. Bin mal gespannt, wie die das Regeln.
Geschrieben: 09 März 2013 11:25

Diener des Lichts
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Ich weiss nicht, ob das etwas bringt. Denn es geht hierbei um den Warenwert und die Versandkosten. Letztendlich ist ein Gutschein ein Zahlungsmittel. Der Warenwert ist also höher. Ausserdem hast du Einfuhrumsatzsteuer und kein Zoll gezahlt.
Geschrieben: 09 März 2013 11:31

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Zitat von Heddes;4112923
Ich weiss nicht, ob das etwas bringt. Denn es geht hierbei um den Warenwert und die Versandkosten. Letztendlich ist ein Gutschein ein Zahlungsmittel. Der Warenwert ist also höher. Ausserdem hast du Einfuhrumsatzsteuer und kein Zoll gezahlt.
Mit dem zweiten hast du Recht.
Zum ersten...Es zählt der Gesamtwert und Gutscheine im Bestellprozess senken diesen natürlich. Für den Zoll ist nur der Gesamtwert, bzw. die tatsächlichen Kosten maßgeblich.
Wenn es nicht so wäre, würde ich ja andauernd bezahlen müssen bei Sendungen aus den USA...
Mir fällt gerade ein...vor 2 Jahren hatte ich ein ähnliches Problem, wo ich Einfuhrumsatzsteuer zahlen sollte. Bin dann zu meinem kleinen Zollamt und dort wurde ein Zahlendreher eingestanden. Damals war aber der Warenwert auch deutlich über 30€ und auch nur durch einen Gutschein bei rund 20€. Es interessierte den Bearbeiter nur, wie hoch der tatsächlich bezahlte Warenwert ist.
Geschrieben: 09 März 2013 11:37

Diener des Lichts
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Man muss unterscheiden, ob du einen Rabatt bekommst, dann ist der gesenkte Betrag ausschlaggebend. Aber bei Gutscheinen geht man normalerweise vom Ursprungswert aus. Wird aber ab und zu übersehen. Ein Gutschein zählt als Zahlungsmittel. Ich könnte mir ja auch einen 500$ Amazongutschein zulegen und dann erwarten, dass ich weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer zahle.
Geschrieben: 09 März 2013 11:39

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Nope das stimmt nicht - den Zoll interessiert der Warenwert, egal was du an Gutscheinen oder Versand zahlst. Der Warenwert ändert sich ja nicht durch den Gutschein, nur die Summe die du am Ende bezahlst wird beeinflusst. Gutscheine und Versand gehen dann mit in die Zoll/EUSt Berechnung ;)
Kannst du jetzt gern anzweifeln aber ich verdiene mein Geld mit Import / Logistik :cool:
Kleiner Tip: Ein Zöllner hat mehr Befugnisse als ein Polizist, du solltest dein "böses" Telefonat auf einem zivilisiert-intellektuellem Niveau halten ;)

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Geschrieben: 09 März 2013 11:43

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Ich hab mich nicht richtig ausgedrückt. Es ist kein Gutschein, so wie ihr ihn beschreibt, sondern ein Rabatt-Code (wie er in den Mails von secondspin immer mal wieder auftaucht).
Geschrieben: 09 März 2013 11:47

Diener des Lichts
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Bleibt trotzdem ein Zahlungsmittel. Mit Rabatten meinte ich z.B. eine 4 für 3 Aktion o.ä. Da wird der Rabatt produktspezifisch gegeben.
Geschrieben: 09 März 2013 11:53

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Damit würde ja ein fiktiver Warenwert, für den niemals Geld geflossen ist, besteuert werden. Mir wurde vom Zollamt damals gesagt, dass im Endeffekt nur zählt, was auf der Kreditkartenabrechnung steht. Also der tatsächliche Warenwert der bezahlt wurde.
Das würde ja auch bedeuten...Ich muss keine Versandkosten zahlen, wegen einer Anbieter-Aktion. Der Zoll verlangt aber auf die "üblichen" Versandkosten seine Steuer, obwohl niemals Versand bezahlt wurde.