Zitat:
Zitat von vokuss
wie "groß" ist denn "größer" ? Paket oder Waschmaschine... ?
Da beides drin stand, ist es offenbar ein Fehler und keine
Täuschungsabsicht gewesen. Zur Not kann man auf Annullierung
drängen, Dann wird der Kauf ungültig gemacht - oder man findet sich
damit ab.
Wenn es ein professioneller Verkäufer war, würde ich darauf
bestehen. Bei einem privaten Verkauf ist es ja auch die Frage ob
Gewinn und Portokosten in Relation stehen.
Zitat:
Zitat von KoRn
Das ist eine Streitfrage würde ich sagen! Beschreibung immer genau
lesen Wichtig!!!
Aber versuchen würde ich es trotzdem!
Ist es weit weg von dir ?
Gruß
KoRn
Also das ist ein Reisebett von einem privaten Verkäufer, das wir
für ca. 30,- EUR ersteigert haben. Die Verkäuferin behauptet, sie
hätte beim Einstellen die Option "Nur Abholung" nicht sehen können,
was ich, mit Verlaub, nicht nachvollziehen kann, wie man das
übersehen kann.
Sie hat dann angeboten, das Bett für 11 EUR zusätzlich zu
verschicken.
Ich habe das gleiche Bett jetzt in einem Onlineshop für 35,- EUR
inkl. Versand neu gekauft und sie aufgefordert, uns das Geld zurück
zu erstatten. Sie war dann zwar ziemlich beleidigt und fühlte sich
angegriffen, hat aber zugestimmt.
Ich finde halt, wenn ich was verkaufe, dann bin ich auch
verantwortlich für das Angebot. Und wenn ich schon beim Einstellen
merke, dass es ein Problem gibt wegen Versandoption, dann bemühe
ich mich doch, das aufzulösen, oder ich lasse es bleiben. Aber das
mit vollem Bewusstsein "falsch" einzustellen, also einerseits
"kostenloser Versand" hier, andererseits "nur Abholung" dort, das
ist eine Form von Schlampigkeit, die mir gegen den Strich geht,
auch wenn es ein Privatverkauf ist. Trotz allem kommt da ein
verbindlicher, rechtskräftiger Vertrag zustande, und dann steht der
Verkäufer in der Verantwortung, das vernünftig abzuwickeln.