Dann wirst Du mal auf den Player etwas verzichten müssen und ihn
einsenden, wie von Samsung vorgeschlagen. Viel mehr werden Sie Dir
auch nach der zehnten Beschwerdemail nicht sagen.
Noch ein Tip innerhalb der Gewährleistungszeit: da steht was von
"Bitte beachten Sie, dass die Portokosten für den Hin-Transport
durch Sie zu tragen sind"
Das ist falsch. Entweder, Du gibst das Gerät zum Händler in
Reparatur, oder er übernimmt die Kosten. Tatsache ist, dass der
Käufer in keinem Fall die Kosten, weder für hin- noch
Rücktransport, tragen muss. Falls sie sich anstellen, zitiere ihnen
mal
§ 439 BGB
...
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
...
Entweder, sie lassen Dich unfrei einsenden, erstatten das Porto
zurück oder der Händler nimmt Dir den Versand ab.
Du musst gar keine Kosten tragen.
YODA: Dunkel die andere Seite ist, sehr
dunkel
OBIWAN: Mecker nicht, Du hast Deinen Toast selber verbrennen
lassen!