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ACHTUNG bei ps3 acc sharing unumgehbarer kopierschutz

Gestartet: 09 Juni 2009 12:57 - 35 Antworten

Geschrieben: 09 Juni 2009 14:05

Timber

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war ja nicht böse gemeint. darum das Teufelchen hinten dran. also nicht böse auffassen.

man könnte den Thread halt leider auch falsch auffassen dass du dies tust und anpreisen möchtest. Das ist alles.

Darum danke für die Aufklärung deine Absichten:thumb:
Signatur 2.jpg


"Blutbücher sind wir Leiber alle, wo man uns aufschlägt lesbar rot"

- Clive Barker -
Geschrieben: 09 Juni 2009 14:10

Gast

sehe ich auch so, gut das mal hier angesprochen wurde :-)
Geschrieben: 09 Juni 2009 14:15

SaWe69

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Zitat:
Zitat von DarkPhonix
naja ich kenne kein gesezt das es verbietet das du deinen ACC weitergibst und der andere das dann auch hat.
Das muss auch nicht im Gesetz stehen, es reicht wenn es Vertragsgegenstand ist oder in z.B. den Nutzungsbedingungen steht (das waren die vielen Buchstaben die Du bei der Anmeldung an den Dienst weggeklickt hast).

Darin steht, für Dich simpel übersetzt: Machst Du was Böses, machen wir (Sony) Dudu.

Die Verwaltung von Nutzungsrechten hat übrigens nichts mit einem "Kopierschutz" wie z.B. "SecuROM" zu tun.
Geschrieben: 09 Juni 2009 14:40

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Zitat:
Zitat von SaWe69
Das muss auch nicht im Gesetz stehen, es reicht wenn es Vertragsgegenstand ist oder in z.B. den Nutzungsbedingungen steht (das waren die vielen Buchstaben die Du bei der Anmeldung an den Dienst weggeklickt hast).

Darin steht, für Dich simpel übersetzt: Machst Du was Böses, machen wir (Sony) Dudu.

Die Verwaltung von Nutzungsrechten hat übrigens nichts mit einem "Kopierschutz" wie z.B. "SecuROM" zu tun.

Kannst du die simple Übersetzung auch detailliert belegen? Oder ist das nur ne reine Vermutung, dass diese vielen Buchstaben ein Sharing verbieten?
-GAME OVER-
Geschrieben: 09 Juni 2009 14:47

Becks

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Damit hier nicht wieder Unwahrheiten verbreitet werden, zitiere ich mal aus dem offiziellen PS-Forum:


Hallo User XXX,

entgegen der in vielen Foren (und auch hier) weit verbreiteten Fehlvorstellung, dass es illegal sei, ist das Sharing von kostenpflichtigen PSN-Titeln absolut unbedenklich, da von SONY explizit erlaubt.

SONY wirbt sogar damit, dass die gekauften PSN-Titel auf bis zu 5 verschiedenen PS3-Systemen gleichzeitig installiert werden können.

Jack Tretton -President and CEO of Sony Computer Entertainment of America (SCEA):


"You can send that content to four other friends for that initial investment."
"We want to get the game in as many hands as possible."

Quellen: wired.com

Das einzige, wovor verschiedene SONY-Vertreter in gelegentlichen Interviews warnen, ist, dass man die eigenen Zugangsdaten fremden Leuten weitergibt, da man sonst seinen Account verlieren kann, wenn der arglistige Fremde das Passwort und die Anmelde-Email-Adresse ändert. Rechtlich bedenklich ist allenfalls das öffentliche Anbieten und Ersuchen von PSN-Accounts, da in den Nutzungsbedingungen untersagt. Aber gerade unter "real-life"-Bekannten ist das Sharen ausdrücklich erlaubt und absolut ungefährlich.

In den "Nutzungsbedingungen und Endbenutzervereinbarung für das PSN" steht ebenfalls nichts darüber, dass man heruntergeladene PSN-Inhalte nicht gleichzeitig auf mehreren Systemen nutzen kann. Bezüglich der Weitergabe der persönlichen Zugangsinformationen an Dritte stehen dort (an zwei unterschiedlichen Stellen) lediglich Warnungen zum Selbstschutz, aber untersagt wird es nicht.

In den meisten speziellen Nutzungsbedingungen (auf die in den oben verlinkten allgemeinen Nutzungsbedingungen verwiesen wird) für jeden einzelnen PSN-Titel steht ausdrücklich (z.B. bei Wipeout HD, Burnout Paradise, Ratchet & Clank, (QfB), Pain, Bionic Commando Rearmed)

"Einmalige Gebühr für den Gebrauch von Downloads auf bis zu 5 aktivierten PS3 Systemen" (einsehbar für jeden PSN-user im Store beim jeweiligen Titel)
(Lediglich bei Warhawk und GT5 P stehen abweichende Regelungen.)

Dass es SONY gerade darauf ankommt, den usern bei Titeln, bei denen es erlaubt/technisch möglich ist, eine gleichzeitige Verwendung auf verschiedenen PS3-Systemen zu ermöglichen, kann man auch hieraus sehen:

Unter "Kontoverwaltung" => "Systemaktivierung" => "PS3 System" steht:

"Einige der im Playstation Store verfügbaren Inhalte können mit jedem Konto nur auf einer begrenzten Zahl von Systemen verwendet werden. (...) Sie können die Systeme, auf denen Sie die Inhalte verwenden, verwalten, indem Sie Systeme aktivieren bzw. deaktivieren"
Es ist nun mal unbestreitbare Tatsache, dass SONY (und damit auch der jeweilige Publisher, der das Vertriebsrecht über das PSN SONY überlassen hat) den Kunden die faktische Möglichkeit gibt, ohne jegliche Umgehungstaktiken die PSN-Titel problemlos auf bis zu 5 PS3-Systemen zu sharen. Darüber hinaus wird in den Nutzungsbedingungen und sonstigen rechtlichen Erklärungen mit keinem Wort beschrieben, wie und unter welchen Bedingungen der Nutzer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen dürfe. Im Gegenteil: Wie oben zitiert, wird mit der Möglichkeit des Sharings unter Freunden ausdrücklich beworben.

Dass dies technisch problemlos auch anders gehen könnte, zeigt z.B. Warhawk, das als PSN-Titel mit dem Account verbunden bzw. mit einer Zeitsperre versehen wurde. Denkbar sind noch zahlreiche andere Lösungen, wenn SONY das Sharen unterbinden wollte (wobei immer noch gewährleistet wäre, dass der Kunde nach einem PS3-Austausch das Spiel nochmal kostenlos herunterladen kann).

=> FAZIT: Das Sharing von PSN-Titeln ist weder juristisch noch moralisch bedenklich!
(Dies würde sich natürlich ändern, sobald SONY das Sharing in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich untersagt oder wie bei Warhawk gleich technisch unterbindet)

Dass es aus Selbstschutzgründen nicht sehr klug ist, Fremden die eigenen Zugangsdaten zu überlassen; oder dass es sich nicht ziemt, Fremde um diese Daten zu bitten, versteht sich von selbst. Nur steht dies nicht der Tatsache entgegen, dass Sharing als solches erlaubt ist.
-GAME OVER-
Geschrieben: 09 Juni 2009 14:49

SaWe69

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Unter 7. ALLGEMEINE LIZENZ

Sie dürfen:
keinen Bestandteil des Eigentums verkaufen, übertragen, vermieten, unterlizenzieren, verändern, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder in seine Komponenten zerlegen;
Geschrieben: 09 Juni 2009 14:53

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Geschrieben: 09 Juni 2009 14:56

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Zitat:
Zitat von Becks
Wessen Eigentum ist denn ein von mir gekauftes Spiel?

wahrscheinlich ist das geistige Eigentum dahinter gemeint. Du bist zwar dann Besitzer des Spiels, aber nicht Eigentümer.
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- Clive Barker -
Geschrieben: 09 Juni 2009 14:56

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Auch unter 7. Allgemeine Lizenz

Alle Inhalte und Software, die Ihnen, Ihren Kindern und Kindern, für die Sie erziehungsberechtigt sind (im Folgenden „Sie“) durch PSN im Rahmen einer nicht exklusiven Lizenz zur Verfügung gestellt wurden, dienen ausschließlich Ihrem persönlichen, nicht kommerziellen Bedarf auf Ihrem PLAYSTATION®3-Computer-Entertainment-System sowie anderen von uns autorisierten Hardware-Geräten und unterliegen den hier vorliegenden Bedingungen und sämtlichen relevanten zusätzlichen Bedingungen. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf den Inhalt und die Software, der bzw. die Ihnen von oder durch PSN zur Verfügung gestellt wurde (gemeinsam als das „Eigentum” definiert), gehören uns und/oder unseren Lizenzgebern. Jede Nutzung von und jeder Zugang zu solchem Eigentum unterliegt diesen Bedingungen, sämtlichen relevanten zusätzlichen Bedingungen und allen anwendbaren Gesetzen.

Du weisst aber das man die Online lesen kann?
Geschrieben: 09 Juni 2009 15:04

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Jepp. Weiß ich. Da ich aber auf der Arbeit bin, hab ich nicht ellenlang Zeit, die AGBs durchzustöbern.

Jedenfalls sind deine Auszüge schon interessant, wenn man es mit meinem Posting weiter oben vergleicht. Da beißen sich dann aber die Nutzungsbedingungen. Noch wirrer wird es, wenn man bedenkt, dass Sony problemlos Downloads fürs Sharing sperren kann.
-GAME OVER-


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