Merkwürdig ist, dass Deine Sendung bei einem Betrag von 19,54 EUR
überhaupt beim Zoll gelandet ist und möglicherweise
Einfuhrumsatzsteuer anfallen soll.
Den Schrieb von der Post kannst Du getrost vergessen. Das ist nur
der aktuelle "Service", den die Post in Verbindung mit
Nachverzollung von Sendungen anbietet. Dafür verlangen die
mittlerweile eben die "bescheidenen" 28,50 EUR. Wenn Du diesen Weg
nicht nimmst, musst Du allerdings normalerweise innerhalb der
nächsten 14 Tage beim Zollamt aufschlagen und die Ware persönlich
in Empfang nehmen. Wenn Du das machst, rate ich Dir,
sicherheitshalber folgende Unterlagen 100% dabei zu haben:
- Die Unterlagen vom Zoll
- Originalrechnung (z.B. Ausdruck der Zavvi Order)
- Personalausweis (gültig !)
Steht aber auch in den Unterlagen vom Zoll drin.
Je nach Zollbeamten und Zollamt wird mal dies und jenes gefordert.
Also auf Nummer sicher gehen.
Wenn Du per Rechnung nachweisen kannst, dass die Sendung unterhalb
der Zollgrenze liegt, gehe ich davon aus, dass sie Dir die Ware
ohne Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer aushändigen. Auch hier noch
ein Rat (aus eigener Erfahrung):
Sprich das mit dem Betrag und unterhalb der Grenze gleich am Anfang
an. Ich hatte mal mehrere Sendungen abzuholen, hab nicht gemerkt,
dass etwas doppelt berechnet wurde und musste dann a) zahlen und b)
erst hinterher mit einer separaten Beschwerde in einer anderen
Abteilung wieder meine "Überzahlung" per Formular einfordern. Das
ist eben gute deutsche Bürokratie. ;)