Geschrieben: 15 Apr 2009 11:05
Steeljunkie
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deshalb finde ich es auch gut das Hersteller ein Rückgaberecht
geben, damit man, wenn man enttäuscht ist die lautsprecher wieder
zurückschicken kann.
Geschrieben: 15 Apr 2009 12:54
Hallo,
wieso gut? Es ist gesetzlich vorgeschrieben das man 14 tägiges
Umtauschrecht hat. Wer es bequem haben möchte und per Versand
bestellt sollte die gleichen Möglichkeiten haben wie vor Ort.
Aber wie kann man ohne echten Vergleich entäuscht werden?
Markus
Der Mensch wächst
mit seinen Problemen! Hier bin ich.
(Eigenzitat)
Geschrieben: 15 Apr 2009 13:27
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dachte ich auch, hatte aber riesige probleme mit meinem
Harman/Kardon AVR 355 umzutauschen nach nur 3 Tagen gebrauch weil
er mir klanglich nicht gefallen hat.
Man sagte mir tatsächlich bei Nichtgefallen gibts kein Geld zurück,
das war ein riesen hin und her bis ich meine kohle wieder hatte und
das tue ich mir ungerne noch mal an.
Ist vielleicht überall anders aber das war eine meiner Erfahrungen.
Geschrieben: 15 Apr 2009 13:28
Hallo,
Gesetze sind nicht irgendwo anders. Hast du den harman per Versand
bestellt?
Markus
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(Eigenzitat)
Geschrieben: 15 Apr 2009 13:38
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nein bei Saturn in Geslenkirchen, beim verkauf war man super nett
und am darauffolgenden montag als ich ihn zurückbrachte (alles im
originalzustand mit Foile usw.)
wurde man direkt frech als ich nur sagte das ich ihn zurückgeben
möchte und mein geld wiederhaben möchte. Dann kam die große
diskussion und direkt noch 2 andere mitarbeiter mit dummen sprüchen
usw.
"Was hat ihnen am Klang nicht gefallen, sind sie
klangspezialisst..."
Geschrieben: 15 Apr 2009 13:42
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was nützt es wenn ich verschieden verstärker teste aber nicht an
meinen eigenen lautsprecher hören kann und nach dem tausch verging
mir die lust wollte noch den Yamaha rxv 3600 testen aber wollte
nicht mehr dieses hin und her.
Geschrieben: 15 Apr 2009 14:17
Zitat:
Zitat von lou8523
nein bei Saturn in Geslenkirchen, beim verkauf war man super nett
und am darauffolgenden montag als ich ihn zurückbrachte (alles im
originalzustand mit Foile usw.)
wurde man direkt frech als ich nur sagte das ich ihn zurückgeben
möchte und mein geld wiederhaben möchte. Dann kam die große
diskussion und direkt noch 2 andere mitarbeiter mit dummen sprüchen
usw.
"Was hat ihnen am Klang nicht gefallen, sind sie
klangspezialisst..."
Hallo,
ähh...dafür gilt natürlich auch kein Rückgaberecht. Du hast die
Möglichkeit die Ware vor Ort zu testen, zu begutachten. Das
Rückgaberecht gilt nur bei Versandgeschäften gesetzlich, da du hier
keine Möglichkeit hast die Ware vorher zu prüfen.
Und wie hättest du reagiert, wenn man DIR ein ausgepacktes Gerät
verkauft hätte, was zuvor ein Kunde schon genutzt hat?
Markus
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(Eigenzitat)
Geschrieben: 15 Apr 2009 14:18
Zitat:
Zitat von lou8523
was nützt es wenn ich verschieden verstärker teste aber nicht an
meinen eigenen lautsprecher hören kann und nach dem tausch verging
mir die lust wollte noch den Yamaha rxv 3600 testen aber wollte
nicht mehr dieses hin und her.
Hallo,
das ist mir schon klar. Aber das ist nunmal in Konsumtempeln der
Fall. Deshalb bevorzuge ich auch den Fachhandel, der dir all deine
genannten Möglichkeiten offeriert.
Markus
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(Eigenzitat)
Geschrieben: 15 Apr 2009 14:22
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Zitat:
Zitat von Markus P.
Hallo,
ähh...dafür gilt natürlich auch kein Rückgaberecht. Du hast die
Möglichkeit die Ware vor Ort zu testen, zu begutachten. Das
Rückgaberecht gilt nur bei Versandgeschäften gesetzlich, da du hier
keine Möglichkeit hast die Ware vorher zu prüfen.
Und wie hättest du reagiert, wenn man DIR ein ausgepacktes Gerät
verkauft hätte, was zuvor ein Kunde schon genutzt hat?
Markus
ja aber man hat sich geweigert es mir vorzuführen. Und der nächste
gute Fachhandel nicht in meiner Nähe.
Geschrieben: 15 Apr 2009 14:30
Hallo.
sorry, du lebst im Schlarraffenland der guten Heimkinohändler:
Ruhrgebiet und NRW.
Wieviel soll ich dir aufzählen?
Markus
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(Eigenzitat)