Geschrieben: 30 März 2009 15:39
Redakteur
Blu-ray Junkie
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Wenn man aber hier
http://www.schnittberichte.com/news.php?Kat=Index
mitliest ist man meist ganz schlau was aktuelle Veröffentlichungen
angeht.
Falls der Link nicht ok ist...bitte löschen.
Mit freundlichen Grüßen
Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 09:43
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"X-Men Origins:
Wolverine" wird Fox'
erster Film mit BD-Live
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Die Frage von Quaid ist berechtigt und leider hat sie keiner hier
bislang richtig beantwortet. Auch der Verweis auf
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
ist nicht hilfreich, da auch dort der Begriff nicht ganz zutreffend
verwendet wird.
Beschlagnahme ist die Sicherstellung von Beweismitteln, die nicht
freiwillig herausgegeben werden, und ist in den §§ 94 ff. StPO
geregelt (
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html).
Wenn also z.B. Zoll oder Polizei eine verbotene DVD im Besitz einer
Person auffinden, sie
diese DVD sicherstellen
wollen, die Person sie aber nicht freiwillig herausgibt, so ist ein
gerichtlicher Beschluss erforderlich, auf dessen Basis
genau diese eine DVD (und nur diese) dann
beschlagnahmt und von der Behörde in Verwahrung genommen wird. Alle
anderen DVDs desselben Films, die woanders existieren, oder gar
"der Film" können damit aber natürlich nicht beschlagnahmt
sein.
Beschlagnahme ist also keine Kategorie, wie z.B. Indizierung,
sondern die physische Wegnahme eines ganz bestimmten Gegenstandes
durch eine zuständige Behörde gegen den Willen des Besitzers.
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 31 März 2009 10:31
Redakteur
Blu-ray Junkie
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Wenn ich das richtig verstehe entscheidet ein Gericht bei einer
Beschlagnahmung eines Filmes, dass er
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
erfüllt und die Kopien des Films werden dann zum Teil sogar durch
die Polizei aus Videotheken oder Lagerbeständen des Labels geholt.
Mit freundlichen Grüßen
Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 11:27
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zuletzt kommentiert:
"X-Men Origins:
Wolverine" wird Fox'
erster Film mit BD-Live
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Zitat:
Zitat von Mithrandir
Wenn ich das richtig verstehe entscheidet ein Gericht bei einer
Beschlagnahmung eines Filmes, dass er
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
erfüllt und die Kopien des Films werden dann zum Teil sogar durch
die Polizei aus Videotheken oder Lagerbeständen des Labels
geholt.
Nein, der Gerichtsbeschluss geht allein darauf, dass Beweismittel
für ein
laufendes Ermittlungsverfahren der StA
(die Strafbarkeit des Beschuldigten steht also noch gar nicht fest)
gegen den Willen des Besitzers in Verwahrung der StA genommen
werden dürfen.
Die Beschlagnahme dient also nur dazu, die Beweismitttel zu sichern
und so im gerichtlichen Strafverfahren die Strafbarkeit anhand
dieser Beweismittel nachweisen zu können.
Etwas Anderes ist die Einziehung nach den §§ 74 ff. StGB, 430 ff.
StPO nach Abschluss des gerichtlichen Strafverfahrens. Vorliegend
insb. relevant § 74d iVm. § 11 Abs. 3 StGB (Einziehung von
Schriften).
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 31 März 2009 12:06
Redakteur
Blu-ray Junkie
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Das mag ja evtl. bei anderen Sachen gelten aber hier ist zum
Beispiel ein Beschluss des AG München zu Hostel 2 und da ist z.B.
die Rede von der "allg. Beschlagnahmung". Nachzulesen hier:
http://technolex-anwaelte.de/user_data/AG-Muenchen-465-Js-306253-08.pdf
Dazu auch noch die Meldung:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=866
Es werden dann sogar Videotheken durchsucht.
Mit freundlichen Grüßen
Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 13:03
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"X-Men Origins:
Wolverine" wird Fox'
erster Film mit BD-Live
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-
Es heißt Beschlagnahme, nicht Beschlagnahmung. ;)
-
Auch diese Art der Beschlagnahme ist nur eine temporäre
Maßnahme, die zur Vorbereitung eines gerichtlichen Strafverfahrens
dient; vgl. §§ 111c Abs. 3 Satz 3, 111n Abs. 2 StPO.
-
Es bleibt dabei, dass eine DVD nur dann beschlagnahmt ist, wenn
die StA sie in Verwahrung genommen hat. Andere Exemplare der DVD,
die sich noch im Besitz Dritter befinden, unterliegen zwar dem
Beschlagnahmebeschluss, sind aber eben noch nicht beschlagnahmt.
Insofern gilt unverändert meine Feststellung: Beschlagnahme ist
keine Kategorie, wie z.B. Indizierung, sondern die physische
Wegnahme eines ganz bestimmten Gegenstandes durch eine zuständige
Behörde gegen den Willen des Besitzers.
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 31 März 2009 14:01
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Blu-ray Junkie
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So detailiert dargestellt weiß ich jetzt auch was du meinst. Es
ging dir um den Begriff und nicht um den Akt. Ich dachte du meinst
das es den Akt (in Masse) so an sich nicht gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 14:33
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"X-Men Origins:
Wolverine" wird Fox'
erster Film mit BD-Live
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:thumb: Ganz genau.
Ich habe schon oft in Foren die Fehlvorstellung lesen müssen, dass
"beschlagnahmte DVDs" so etwas Ähnliches sind wie "indizierte DVDs"
oder "FSK-18-DVDs", eine Art Kategorie halt. Damit sollte man
aufräumen, so dass mehr Klarheit in die Diskussion kommt.
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 10 Mai 2010 00:50
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seit 10.05.2010
Es wird nie ein Film komplett beschlagnahmt, sondern immer nur die
eine Fassung, die dem Richter zur Beschlagnahme vorliegt. Wenn zb.
ein Videofilm der Firma Astro beschlagnahmt wird, dann ist die DVD
mit dem gleichen Film noch lange nicht beschlagnahmt, auch dann
nicht, wenn beide ungekürzt, somit also inhaltsgleich sind.
In Deutschlad darf ein beschlagnahmtes Medium nicht mehr verkauft,
verliehen oder öffentlich vorgeführt werden. In Österreich ist das
kein Problem. Da kann man diese Filme ohne Probleme kaufen, da es
in Österreich keine Zensur gibt.
Der private Besitz eines beschlagnahmten Mediums ist legal, sofern
es sich nicht um tier- bzw. kinderpornografisches Meterial handelt.