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Dürfen beschlagnahmte Filme im 18er Bereich angeboten werden?

Gestartet: 30 März 2009 14:42 - 28 Antworten

Geschrieben: 30 März 2009 15:39

Mithrandir

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Wenn man aber hier http://www.schnittberichte.com/news.php?Kat=Index mitliest ist man meist ganz schlau was aktuelle Veröffentlichungen angeht.

Falls der Link nicht ok ist...bitte löschen.
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 09:43

RolandG

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"X-Men Origins: Wolverine" wird Fox' erster Film mit BD-Live Unterstützung


Die Frage von Quaid ist berechtigt und leider hat sie keiner hier bislang richtig beantwortet. Auch der Verweis auf http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml ist nicht hilfreich, da auch dort der Begriff nicht ganz zutreffend verwendet wird.

Beschlagnahme ist die Sicherstellung von Beweismitteln, die nicht freiwillig herausgegeben werden, und ist in den §§ 94 ff. StPO geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html).

Wenn also z.B. Zoll oder Polizei eine verbotene DVD im Besitz einer Person auffinden, sie diese DVD sicherstellen wollen, die Person sie aber nicht freiwillig herausgibt, so ist ein gerichtlicher Beschluss erforderlich, auf dessen Basis genau diese eine DVD (und nur diese) dann beschlagnahmt und von der Behörde in Verwahrung genommen wird. Alle anderen DVDs desselben Films, die woanders existieren, oder gar "der Film" können damit aber natürlich nicht beschlagnahmt sein.

Beschlagnahme ist also keine Kategorie, wie z.B. Indizierung, sondern die physische Wegnahme eines ganz bestimmten Gegenstandes durch eine zuständige Behörde gegen den Willen des Besitzers.
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 31 März 2009 10:31

Mithrandir

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Wenn ich das richtig verstehe entscheidet ein Gericht bei einer Beschlagnahmung eines Filmes, dass er http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html erfüllt und die Kopien des Films werden dann zum Teil sogar durch die Polizei aus Videotheken oder Lagerbeständen des Labels geholt.
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 11:27

RolandG

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"X-Men Origins: Wolverine" wird Fox' erster Film mit BD-Live Unterstützung


Zitat:
Zitat von Mithrandir
Wenn ich das richtig verstehe entscheidet ein Gericht bei einer Beschlagnahmung eines Filmes, dass er http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html erfüllt und die Kopien des Films werden dann zum Teil sogar durch die Polizei aus Videotheken oder Lagerbeständen des Labels geholt.


Nein, der Gerichtsbeschluss geht allein darauf, dass Beweismittel für ein laufendes Ermittlungsverfahren der StA (die Strafbarkeit des Beschuldigten steht also noch gar nicht fest) gegen den Willen des Besitzers in Verwahrung der StA genommen werden dürfen.

Die Beschlagnahme dient also nur dazu, die Beweismitttel zu sichern und so im gerichtlichen Strafverfahren die Strafbarkeit anhand dieser Beweismittel nachweisen zu können.

Etwas Anderes ist die Einziehung nach den §§ 74 ff. StGB, 430 ff. StPO nach Abschluss des gerichtlichen Strafverfahrens. Vorliegend insb. relevant § 74d iVm. § 11 Abs. 3 StGB (Einziehung von Schriften).
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 31 März 2009 12:06

Mithrandir

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Das mag ja evtl. bei anderen Sachen gelten aber hier ist zum Beispiel ein Beschluss des AG München zu Hostel 2 und da ist z.B. die Rede von der "allg. Beschlagnahmung". Nachzulesen hier: http://technolex-anwaelte.de/user_data/AG-Muenchen-465-Js-306253-08.pdf

Dazu auch noch die Meldung: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=866 Es werden dann sogar Videotheken durchsucht.
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 13:03

RolandG

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"X-Men Origins: Wolverine" wird Fox' erster Film mit BD-Live Unterstützung


  1. Es heißt Beschlagnahme, nicht Beschlagnahmung. ;)

  2. Auch diese Art der Beschlagnahme ist nur eine temporäre Maßnahme, die zur Vorbereitung eines gerichtlichen Strafverfahrens dient; vgl. §§ 111c Abs. 3 Satz 3, 111n Abs. 2 StPO.

  3. Es bleibt dabei, dass eine DVD nur dann beschlagnahmt ist, wenn die StA sie in Verwahrung genommen hat. Andere Exemplare der DVD, die sich noch im Besitz Dritter befinden, unterliegen zwar dem Beschlagnahmebeschluss, sind aber eben noch nicht beschlagnahmt. Insofern gilt unverändert meine Feststellung: Beschlagnahme ist keine Kategorie, wie z.B. Indizierung, sondern die physische Wegnahme eines ganz bestimmten Gegenstandes durch eine zuständige Behörde gegen den Willen des Besitzers.

Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 31 März 2009 14:01

Mithrandir

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So detailiert dargestellt weiß ich jetzt auch was du meinst. Es ging dir um den Begriff und nicht um den Akt. Ich dachte du meinst das es den Akt (in Masse) so an sich nicht gibt.
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
Geschrieben: 31 März 2009 14:33

RolandG

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:thumb: Ganz genau.

Ich habe schon oft in Foren die Fehlvorstellung lesen müssen, dass "beschlagnahmte DVDs" so etwas Ähnliches sind wie "indizierte DVDs" oder "FSK-18-DVDs", eine Art Kategorie halt. Damit sollte man aufräumen, so dass mehr Klarheit in die Diskussion kommt.
Grüße aus Frankfurt am Main,
Roland
Geschrieben: 10 Mai 2010 00:50

Dietmar1968

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Es wird nie ein Film komplett beschlagnahmt, sondern immer nur die eine Fassung, die dem Richter zur Beschlagnahme vorliegt. Wenn zb. ein Videofilm der Firma Astro beschlagnahmt wird, dann ist die DVD mit dem gleichen Film noch lange nicht beschlagnahmt, auch dann nicht, wenn beide ungekürzt, somit also inhaltsgleich sind.

In Deutschlad darf ein beschlagnahmtes Medium nicht mehr verkauft, verliehen oder öffentlich vorgeführt werden. In Österreich ist das kein Problem. Da kann man diese Filme ohne Probleme kaufen, da es in Österreich keine Zensur gibt.

Der private Besitz eines beschlagnahmten Mediums ist legal, sofern es sich nicht um tier- bzw. kinderpornografisches Meterial handelt.


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