Wenn wirklich ein Insolvenzantrag gestellt und genehmigt wurde,
dann ist die einzige praktikable Lösung, O-Ton meines Anwalts:
"Vergiss dein bereits bezahltes Geld, beiss dich in den Arsch und
schreibe es unter Erfahrung sammeln ab, aber schmeiß kein gutes
Geld schlechtem nach".
Ich bin jetzt nicht von Bücher.de betroffen, habe aber einen
aktuellen Fall, wo die Firma es auch so ähnlich gemacht hat. Erst
ein paar Wochen mit Angeboten Geld einsammeln, dann ein paar Wochen
wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar sein und dann einen
genehmigten Insolvenzantrag in der Tasche haben. Den Biss in den
Arsch spüre ich immer noch, ging um eine hohe dreistellige
Summe.
Bei einem weiteren Fall habe ich es evtl. noch vor dem
Insolvenzantrag geschafft, da ist aktuell ein Mahnbescheid
beantragt, sollte kein Widersruch erfolgen wird ein
Vollstreckungbescheid beantragt. Legt der Shop Widerspruch ein,
dann gehts vor Gericht. Hat der Shop aber auch jetzt schon ein
Insolvenzverfahren eingeleitet, was man leider erst nachschauen
kann, wenn diese genehmigt wurde, kann ich mich auch da in den
Arsch beissen.
Aktuell ist meiner Erfahrung nach wirklich Vorsicht geboten bei
Online Käufen. Und damit meine ich nicht irgendwelche ausländischen
Kleinshops, sondern mittelständische deutsche Unternehmen mit
Verkaufsläden und Onlineshop. Ein beänstigender Trend .......