Zitat:
Zitat von schachi08
Eine genaue Grenze gibt es doch: Wenn ganz klar eine
Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, handelt es sich um
gewerblichen Handel, der unter die Steuerpflicht fällt.
da geb ich dir Recht, steht auch so bei Ebay im Text drin. Aber es
ist alles noch rechtliche Grauzone. Ergo ist jeder Gewerblich der
billige von A einkauft und 1x einige Stück bei Ebay and B
weiterverkauft ... wie soll Ebay und das Finanzamt das
Kontrollieren? keine Chance ..... so far wenigstens ...
Als Verkäufer oder Käufer müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein
gewerbliches oder privates Mitgliedskonto anmelden. Falls Sie schon
bei eBay registriert sind, können Sie die Kennzeichnung Ihres
Kontos auch nachträglich in Mein eBay vornehmen. Beachten Sie
dabei, dass für gewerbliche Verkäufer besondere gesetzliche
Rahmenbedingungen gelten.
Weitere Informationen dazu finden Sie
hier
Wann Sie auf dem eBay-Marktplatz gewerblich handeln, ist rechtlich
umstritten und kann immer nur für den Einzelfall beurteilt werden.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich tätig
wird, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen
gegen Entgelt anbietet.
Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur
"nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr
Geld verdienen.
Die Feststellung, ob Sie privat oder gewerblich handeln, kann nur
anhand der Umstände Ihres konkreten Einzelfalls getroffen werden.
Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich
bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres
Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht
abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung
stellen soll.
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn
Sie:
gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz
verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn
Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt
haben
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren
verkaufen
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen
Gebrauch erworben haben
eBay-Verkaufsagent sind
für Ihr Unternehmen einkaufen
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der
Rechtsprechung:
Eigenschaft als PowerSeller
Unterhaltung eines eBay Shops
Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit:
Mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum
deuten beispielsweise auf eine gewerbliche Tätigkeit hin
Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum
ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um
einen gewerblichen Verkäufer
Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der
Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als
Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft
ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen,
die einen professionellen Eindruck machen
Hinweis: Sie dürfen Ihr Mitgliedskonto nicht als
privat kennzeichnen, obwohl Sie gewerblich handeln. Sonst müssen
Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder
Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und
gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
"Blutbücher
sind wir Leiber alle, wo man uns aufschlägt lesbar rot"
- Clive Barker -