Zitat:
Zitat von derschalker71
Alle die eine Bestätigung zu den bestellten Blu-rays bekommen
haben,haben einen "vorerst" rechtsgültigen Kaufvertrag
abgeschlossen.
Schlicht und ergreifend: NEIN!
Zitat:
Desweiteren habe ich alle bestätigten E-Mails
& die bestätigten Kundendaten aus dem Kundenkonto
ausgedruckt!
Da kann amazon nicht einfach alles löschen und so tun,als sei
nichts gewesen!!!
Schlicht und ergreifend: DOCH!
Zitat:
Wer eine Rechtsschutzversicherung ohne
Selbstbeteiligung von euch besitzen sollte,dem wünsche ich viel
Spass mit seinen neuen Filmen !!!
Schlicht und ergreifend: NEIN!
Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht automatisch die Kosten
für jeden noch so hanebüchenen Rechtsstreit. Der
Versicherungsnehmer bzw. der Anwalt fragt dort an, ob die Kosten
übernommen werden und bekommt dann eine Deckungszusage oder eben
nicht.
Ein Kaufvertrag kommt alleine durch die Bestellung bei amazon nicht
zustande, dazu sind nämlich zwei Willenserklärungen nötig, eine vom
Käufer und eine vom Verkäufer. Die vom Käufer haben wir zwar, der
möchte gerne die eine oder andere Blu-ray für unter 2 EUR kaufen
(ich schließe mich da ausdrücklich mit ein). Amazon als Verkäufer
gibt alleine durch das Einstellen eines Films auf der eigenen
Webseite noch keine Willenserklärung ab. Auch die Bestätigungsmail
ist keine Willenserklärung, ergo: kein Vertrag.
Deshalb braucht Amazon auch nicht zurückzutreten, zu widerrufen,
anzufechten oder sonstwas.
Und weil es hier im Thread wieder anklang, dass auch bei
Preisfehlern geliefert werden müsse:
Es gibt zwei Urteile des AG Fürth, danach musste Quelle Fernseher
günstiger abgeben, ich glaube, da war das "," um eine Stelle nach
links verrutscht. Hier war ein Vertrag zustande gekommen. Denn: die
Käufer hatten von Quelle nach der automatisch generierten
Bestätigungsmail eine weitere E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung
(über den niedrigeren Preis!) erhalten. Hierin hat der Richter dann
eine Willenserklärung seitens Quelle gesehen und ist, nachdem der
fehlerhafte Betrag vom Käufer gezahlt wurde, zu dem Schluss
gekommen, dass hier ein Vertrag zustande gekommen ist.
Grundsätzlich hätte Quelle den Vertrag wegen Irrtums anfechten
können. Aber der Preisfehler war bei Quelle bemerkt worden, bevor
die Zahlungsaufforderung an den Kunden geschickt wurde, so dass
aufgrund der Kenntnis kein Irrtum bei Quelle mehr vorlag.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Amazon-Preisfehler von gestern sind nicht mit den
Quelle-Urteilen vergleichbar. Einen Rechtsanspruch auf die Filme
hat hier wohl niemand. Auch wenn einige Rechtsanwälte das
vielleicht anders sehen.
P.S. Meine Bestellungen sind aus meinem Kundenkonto entfernt
worden, eine Stornomail habe ich noch nicht bekommen.
[sarcasm]
Nach reiflicher Überlegung und einer schlaflosen Nacht bin ich zu
der Überzeugung gelangt, amazon dieses Mal mit der Nummer
davonkommen zu lassen und sie nicht mit einer Klage zu überziehen.
War aber ne knappe Entscheidung.
[/sarcasm]
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!