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[INFO] Zoll - Einfuhrumsatzsteuer - Auslagepauschale etc.

Gestartet: 15 März 2018 12:08 - 17 Antworten

#1
Geschrieben: 15 März 2018 12:08

raylight

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Seit März 2018 hat sich die Lage bzgl. Bestellungen im nicht EU-Ausland für Privatpersonen erneut geändert.
Neue Auslagepauschale: Post nimmt für Zollabfertigung jetzt 6 Euro

Pakete und Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland umgangssprachlich zollpflichtig* sind, werden seit dem 1. März 2018 um 6 Euro teurer. Die sogenannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro erheben Deutsche Post und DHL neuerdings für die Zollabfertigung von Auslandssendungen. Genauer gesagt: Die 6 Euro sind eine Art Gebühr dafür, dass die Post Geld beim Empfänger kassiert und es an den Zoll weiterleitet.

* Die meisten Auslandssendungen unterliegen lediglich 19% Einfuhrumsatzsteuer, dennoch wird diese Steuer umgangssprachlich Zoll genannt. Eine genaue Erklärung und Aufschlüsselung der Einfuhrabgaben zeigt Ihnen der Paketda-Zollrechner.

Die Auslagepauschale wird nicht fällig, wenn Sendungen bei einem Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt werden und dort abgeholt werden müssen. Der Empfänger bezahlt die Einfuhrabgaben dann direkt an den Zoll ohne die 6-Euro-Pauschale der Post. [Welche Grundsätze für das Hinterlegen der Sendung direkt beim Zoll bzw. für die Entrichtung der Auslagepauschale gelten, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen]

In der Pressemitteilung auf dpdhl.com heißt es übrigens, dass der Post-Konzern bislang kein Entgelt für die Zollabfertigung erhoben habe. Das ist nicht ganz korrekt, denn Kunden von DHL Express kennen die sogenannte Kapitalbereitstellungsprovision bereits seit Jahren. Sie beträgt 2% der Einfuhrabgaben, mindestens aber 14,88 Euro inkl. Umsatzsteuer (Stand 8/2017).

Im Vergleich dazu erscheinen die 6 Euro für alle Nicht-Express-Sendungen vergleichsweise günstig. Dennoch dürften viele Onlineshopper von der Gebühr negativ überrascht werden - zumal sie nicht im Voraus angekündigt wurde. Ein Preisbeispiel: Auf eine China-Bestellung im Wert von 30 Euro werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig, das sind 5,70 Euro. Plus 6 Euro Postgebühren ergibt das in Summe 11,70 Euro. Also doppelt so viel wie bisher.

Deutsche Post DHL begründet die neue Zollabfertigungsgebühr wie folgt: "Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im grenzüberschreitenden E-Commerce zieht die Deutsche Post DHL Group mit der Einführung dieser Auslagepauschale nun nach und liegt mit dem Betrag von sechs Euro deutlich unter dem europäischen Durchschnittspreis für diese Gebühren."

Aus Kundensicht ist diese Argumentation nicht schlüssig, denn bei einem "intensiven Wettbewerb" bevorzugen Kunden ja gerade solche Paketdienste, die keine Extragebühren berechnen. Es könnte deshalb sein, dass die als Direkteinschleusung bezeichneten Versandarten in Zukunft noch beliebter werden. Die Methode funktioniert vereinfacht gesagt so: Verkäufer in Asien oder den USA nutzen keine internationalen Paketaufkleber sondern frankieren Sendungen an deutsche Kunden mit nationalen Paketaufklebern von DHL, DPD oder Hermes. Anschließend fliegt eine fremde Speditionsfirma diese Sendungen gebündelt nach Deutschland, erledigt die Verzollung und übergibt die Sendungen danach an DHL, DPD oder Hermes. Die Pakete gelten dadurch als gewöhnliche Inlandspakete, und weder Paketdienst noch Empfänger müssen sich um den Zoll kümmern.

Übrigens: An der bereits 2015 eingeführten Gebühr in Höhe von 28,50 Euro für Postverzollungen ändert sich nichts. Wird die nachträgliche Postverzollung beauftragt, berechnet die Post dafür 28,50 Euro plus 6 Euro Auslagepauschale.

Vergleich: Verzollungsgebühren von Postgesellschaften anderer Länder

Land / Post / Gebühr / Kosten
Österreich / Österreichische Post / Zollstellungsentgelt 10 Euro
Schweiz /Schweizerische Post / Importverzollung 11.50 CHF (ca. 10 Euro) für Sendungen aus DE, FR, IT, AT. Sonst 16 CHF (ca. 14 Euro).
Frankreich / La Poste / frais de dédouanement / 12 Euro für Briefpost, 15 Euro für Pakete
Dänemark / Postnord / Ekspeditionsgebyr / 160 DKK (ca. 21,50 Euro)
Niederlande / PostNL / Inklaringskosten / 13 Euro bzw. 17,50 Euro für EMS-Pakete
Litauen / Lietuvos pastas / Deklaravimo paslaugos mokesti / 8,69 Euro
Rumänien / Posta Romana / serviciul de Comisionariat vamal / 8 Lei (ca. 1,70 Euro)



Quelle: https://www.paketda.de/news-6-euro-verzollung.html

-------------------------------------------------------------------------------
Informationen vom Zoll bzgl. Postsendungen und Internetbestellungen bei Privatpersonen

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/postsendungen-internetbestellungen_node.html

Abgabenberechnung nach dem Zolltarif


http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc17380bodyText3

-------------------------------------------------------------------------------
Pressemitteilung der
Deutsche Post DHL Group
http://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2018/deutsche_post_dhl_auslagepauschale.html
#2
Geschrieben: 15 März 2018 12:15

raylight

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Auslandssendungen, die in Deutschland zollpflichtig sind, werden seit März 2018 mit zusätzlichen 6 Euro Gebühren belegt. Das gilt, sofern die Sendung mit Deutsche Post (Brief/Päckchen) oder DHL (Standardpaket oder EMS-Paket) transportiert wird. Das trifft auf die meisten Auslandssendungen zu, die im Absenderland mit der dortigen Staatspost abgeschickt wurden (z.B. USPS in den USA, La Poste in Frankreich oder Swiss Post in der Schweiz).

Die Auslagepauschale wird nicht bei Sendungen von DHL Express erhoben. Denn DHL Express berechnet schon seit Jahren eine sogenannte Kapitalbereitstellungsprovision für die Zollabwicklung in Höhe von mindestens € 14,88 inkl. USt.

Sonderfall EMS-Pakete:
Die Versandart "EMS" ist in Deutschland kaum bekannt, weil sie hierzulande nicht angeboten wird. Im Ausland abgeschickte EMS-Pakete werden in Deutschland von DHL Express zugestellt. Hierbei wird jedoch die 6-Euro-Auslagepauschale angewendet und nicht die teurere Kapitalbereitstellungsprovision. EMS-Pakete erkennen Sie am Sendungsstatus "Sendung wurde im Import an DHL Express übergeben".

€ 28,50 Zusatzgebühren bei der Postverzollung

In einigen Fällen berechnet die Deutsche Post eine zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro für ausländische, zollpflichtige Pakete. Diese Gebühr betrifft die sogenannte Postverzollung. Wenn ein zollpflichtiges Paket vom Absender nicht deklariert wurde oder mit einem falschen Wert oder falscher Inhaltsangabe deklariert wurde (vgl. Zollinhaltserklärung), dann fordert der deutsche Zoll vom Empfänger Unterlagen an, aus denen Produktbezeichnung und Kaufbetrag hervorgehen. Also z.B. ein Paypal-Zahlungsbeleg oder eine Rechnung, sofern der Absender ein professioneller Versandhändler ist. Diese Unterlagen muss der Empfänger beim Zoll vorlegen; entweder persönlich oder per E-Mail. Werden die Unterlagen per E-Mail eingereicht, berechnet die Deutsche Post 28,50 Euro Gebühr für diese sogenannte Postverzollung. Denn die Deutsche Post übernimmt für den Empfänger den Service, das Paket mitsamt der Unterlagen dem Zoll vorzulegen. Wenn der Empfänger selber beim Zoll erscheint, wird die Postverzollungs-Gebühr nicht berechnet. Der Empfänger muss aber trotzdem die Zollgebühren (Einfuhrumsatzsteuer) beim Zollamt bezahlen, sonst wird das Paket nicht herausgegeben.

Der Empfänger wird mit einem Schreiben darüber informiert, falls er ein Paket beim Zollamt in seiner Nähe abholen soll. Dieses Schreiben muss unbedingt zum Zoll mitgebracht werden, weil darin eine sogenannte PÜB-Nummer enthalten ist (Paketübergabe-Nummer). Nur mit der PÜB-Nummer kann der Zoll das Paket im Lager heraussuchen. Anhand der DHL-Sendungsnummer ist das nicht möglich.

Wichtig zu wissen:
Wenn die Postverzollung in Anspruch genommen wird, decken die 28,50 Euro nicht die Zollgebühren ab. Die 28,50 Euro kommen auf die Zollgebühren obendrauf. Kassiert wird der Gesamtbetrag, wenn der DHL-Zusteller dem Empfänger das Paket nach Hause bringt. Dies erfolgt nach Abschluss der Postverzollung.

Quelle: https://www.paketda.de/ausland/zollrechner.php
#3
Geschrieben: 15 März 2018 12:17

AlexTaylor22

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Zitat:
Zitat von raylight
...

Übrigens: An der bereits 2015 eingeführten Gebühr in Höhe von 28,50 Euro für Postverzollungen ändert sich nichts. Wird die nachträgliche Postverzollung beauftragt, berechnet die Post dafür 28,50 Euro plus 6 Euro Auslagepauschale.

...

Sicher, dass die 6 € da noch extra fällig werden? Soweit ich weiß, sind die hier schon in den 28,50€ mit enthalten.
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#4
Geschrieben: 15 März 2018 12:22

raylight

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Sicher bin ich mir da nicht. Hab das nur aus dem Artikel direkt übernommen. Zeigt aber, dass sich in dem ganzen Thema noch viel Fragen verbergen wie ja auch die Frage unter welchen Kriterien eine Sendung beim Zoll landet und wann die Post "direkt kassiert". Könnte mir hier auch wieder vorstellen, dass es eine "inoffizielle Betragsgrenze" gibt, ab der das Paket beim Zoll abzuholen ist.

Für mich auch wichtig: Bei mir hieß es bisher immer "Öffnen in Anwesenheit des Zollbeamten". Wie verhält sich das bei den Warensendungen von Zavvi ? Wurden die dann vorher geöffnet, wenn die Post direkt ausliefert und die 6 EUR kassiert ?
#5
Geschrieben: 15 März 2018 12:35

raylight

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Zitat:
Zitat von AlexTaylor22
Sicher, dass die 6 € da noch extra fällig werden? Soweit ich weiß, sind die hier schon in den 28,50€ mit enthalten.

So, dieser Punkt wäre dann wahrscheinlich leider auch geklärt:

Hilfeseiten der Deutschen Post

https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/haeufige-fragen.html#flap-28-0

Auslagepauschale – zollrechtliche Bestimmungen

Was ist die Auslagepauschale?
Sendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und zollrechtlichen Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort fällig.
Die Deutsche Post geht dann für ihre Kunden hier in Vorauslage, übernimmt diese Gebühren und zieht sie bei der Zustellung bzw. Ausgabe in der Filiale wieder ein. Dieser aufwendige Prozess war – entgegen der Praxis anderer Logistikdienstleister – bislang unentgeltlich für Kunden der Deutschen Post. Mit der Auslagepauschale führt die Deutsche Post für diese Dienstleistung nun ebenfalls ein Serviceentgelt in Höhe von 6,00 € inkl. MwSt. ein.

Welche Sendungen sind von der Auslagepauschale betroffen? Sendungen aus Nicht-EU Ländern, die Waren enthalten und für die der Zoll Gebühren erhebt. Das können Briefe, Päckchen oder Pakete sein. Die Art des Empfängers (privat oder gewerblich) spielt für die Berechnung der Auslagepauschale keine Rolle.

Wie erfolgt die Bezahlung der Auslagepauschale?
Die Auslagepauschale wird zusammen mit den gewöhnlichen Zollgebühren (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) entweder im Rahmen der Zustellung oder (bei benachrichtigten Sendungen) in der Filiale vom Empfänger eingezogen.

Fällt die Auslagepauschale auch im Rahmen der so genannten Nachträglichen Postverzollung an?
Ja, wenn ein Kunde eine Nachträgliche Postverzollung beauftragt, wird die Auslagepauschale ebenfalls berechnet, sofern Zollgebühren für die verzollte Sendung anfallen.

Verlangen andere Postunternehmen und Logistikdienstleister auch eine Auslagepauschale?
Ja, diese wird oft pauschal als „customs fee“ bezeichnet. Weltweit verlangen die meisten Postunternehmen ein derartiges Entgelt für die Verzollung und die Kapitalbereitstellung (Vorauslage) bereits seit Jahren.

Wie hoch ist die Gebühr („customs fee“) bei anderen Postunternehmen und Logistikdienstleistern?
In der Regel deutlich teurer als die Auslagepauschale der Deutschen Post. Innerhalb der EU liegt der Betrag vielfach weit über 10,00 €.

Welche Ausnahmen gibt es?
Die Auslagepauschale fällt nicht an für:
  • Sendungen, die an ein Binnenzollamt weitergeleitet und dort vom Kunden direkt verzollt werden.

  • Sendungen, für die durch besondere Vereinbarungen zwischen Postgesellschaften (z.B. im Rahmen des so genannten EPG-Vertrages) Zusatzentgelte ausgeschlossen sind.

  • Sendungen, für die der Empfänger vorab die Zollgebühren (Zoll und / oder Einfuhrumsatzsteuer) beim Kauf bezahlt hat oder dies vom Versender übernommen wird.

Der Regelfall ist, dass die Auslagepauschale anfällt.
#6
Geschrieben: 15 März 2018 13:33

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Die Auslagepauschale wird nicht fällig, wenn Sendungen bei einem Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt werden und dort abgeholt werden müssen.

Kannst du mir das mal erwas mehr auflösen?
Was ist genau gemeint mit dem hinterlegen beim Zollamt?
Mfg Barnry:cool:
#7
Geschrieben: 15 März 2018 14:03

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Zitat:
Zitat von Boldness
Die Auslagepauschale wird nicht fällig, wenn Sendungen bei einem Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt werden und dort abgeholt werden müssen.

Kannst du mir das mal erwas mehr auflösen?
Was ist genau gemeint mit dem hinterlegen beim Zollamt?

Das ist ziemlich simpel, die Sendung wird in dem für deine Stadt oder deinen Landkreis zuständigen Zollamt hinterlegt und du bekommst eine entsprechende Mitteilung.

Dann kannst du eben um Postverzollung bitten, oder in den Öffnungszeiten bei dem Zollamt die Sendung selbt abholen. Bei der Selbstabholung zahlst du nur die eventuell anfallende Einführumsatzsteuer, aber Werten über 100€ noch Zoll und ggf. Lagerkosten.

Die Gebühren der Post fallen komplett weg.
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#8
Geschrieben: 15 März 2018 14:05

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Zitat:
Zitat von raylight
...

Fällt die Auslagepauschale auch im Rahmen der so genannten Nachträglichen Postverzollung an?
Ja, wenn ein Kunde eine Nachträgliche Postverzollung beauftragt, wird die Auslagepauschale ebenfalls berechnet, sofern Zollgebühren für die verzollte Sendung anfallen.


...

Wobei auch das nicht eindeutig geschrieben ist, denn auch die 28,50 € gelten als Auslagenpauschale. Leider ist mein letzter Brief vom Zoll aus Februar. Da war nur von den 28,50 € die Rede.
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#9
Geschrieben: 15 März 2018 15:09

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Ich finde DHL / Post bewegt sich mit dieser Auslagepauschale rechtlich auf dünnem Eis. Ich habe die nicht mit der Verzollung beauftragt und daher ist das eine freiwillige Leistung von DHL oder der Post und wenn die das nicht mehr für lau machen wollen, dann müssen sie die Sendungen eben an den Zoll geben und können sich das nicht einfach vom Empfänger bezahlen lassen. Ich habe kein Problem die Sendungen selber beim Zoll abzuholen, aber man hat ja gar keine Wahl.
Geschrieben: 15 März 2018 20:54

schneijo

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Zitat von AlexTaylor22
Dann kannst du eben um Postverzollung bitten, oder in den Öffnungszeiten bei dem Zollamt die Sendung selbt abholen. Bei der Selbstabholung zahlst du nur die eventuell anfallende Einführumsatzsteuer, aber Werten über 100€ noch Zoll und ggf. Lagerkosten.

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