Laut einem Beitrag auf Schnittberichte.com wurde die Beschlagnahme
von Tanz der Teufel aufgehoben.
Originaltext:
Sony Pictures erwirkt
Aufhebung des Verbots
Sam Raimis
Tanz der
Teufel (Original:
Evil Dead, 1981) wurde in
den deutschen Kinos ungekürzt mit SPIO-Freigabe gezeigt, zeitgleich
kam er auf VHS heraus. Nach kurzer Zeit wurde er dann 1984
indiziert, drei Monate später erfolgte schon die erste
Beschlagnahme, von denen noch viele folgen sollten.
Während man Verfassungsbeschwerde einlegte, nachdem die
Beschlagnahme vom Landgericht München bestätigt wurde, legte man
der FSK eine leicht gekürzte Fassung vor, die jedoch keine Freigabe
erhielt. Auch eine noch weiter gekürzte Fassung wurde abgelehnt,
erst im dritten Anlauf gab man eine um 44 Sekunden erleichterte
Fassung ab 18 Jahren frei - bevor auch diese vom Gericht
einkassiert wurde, obwohl man sie noch nicht veröffentlicht hat.
Das Bundesverfassungsgericht gab 1992 bekannt, dass die
Beschlagnahme der gekürzten Fassung unzulässig war. Diese konnte
nun also vorerst wieder veröffentlicht werden, landete 1993 aber
auf dem Index. Weitere Informationen finden sich in unserer
Retrospektive.
Im Laufe der Jahrzehnte folgten viele weitere Fassungen und auch
fast ein Dutzend Beschlagnahmen wurden erlassen. Die
deutschsprachigen Rechte landeten vor einigen Jahren bei Sony
Pictures und während es im Ausland schon einige Blu-rays gab,
warteten die deutschen Fans sehnsüchtig auf eine Auflage, die
jedoch nicht kam. Völlig überraschend erreichte uns heute eine
Pressemitteilung von Sony Pictures, in der sie bekannt geben, dass
das Amtsgericht Tiergarten mehrere Beschlagnahmebeschlüsse des
Films aufgehoben hat und man nun plant, den Film auch vom Index zu
holen. Vielleicht hat eine lange Reise nun also bald ihr Ziel
erreicht. Die Pressemitteilung:
München, 8. August 2016 – Das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG
Tiergarten) hat in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25.
Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films „Tanz der
Teufel“ (Originaltitel: „The Evil Dead“, 1981) aufgehoben und damit
das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films de facto
beseitigt.
Der von Sam Raimi (Spider-Man 1-3) inszenierte Film „Tanz der
Teufel“ löste bereits kurz nach seiner Fertigstellung in den 1980er
Jahren eine Debatte über das Genre des Horrorfilms aus, in deren
Verlauf es zu unterschiedlichen Verbotsentscheidungen durch
deutsche Gerichte kam. Seither wurden immer wieder verschiedene,
teils ausländische, Versionen der ungekürzten Fassung des Films
durch deutsche Gerichte beschlagnahmt. Auch eine gekürzte Fassung
des Films wurde 1989 verboten. Das Verbot der gekürzten Fassung hob
das Bundesverfassungsgericht allerdings im Jahr 1992 wieder auf und
äußerte generelle Zweifel daran, dass der Film überhaupt einen
Verbotstatbestand erfüllt. Diese Auffassung bestätigte nun das AG
Tiergarten auch in Bezug auf die ungekürzte Fassung des Films und
gab an, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen […]
gewaltverherrlichenden Inhalt hat“.
Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die
Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu
stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren
und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der
ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.
(Quelle:
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=10914)