Zitat:
Zitat von Mellworm
und das von jemand der jura studiert ....kopfschüttel....immer
wieder faszinierend das viele nicht wissen wo der unterschied
zwischen gesetzl. gewährleistung und garantie liegt.
Die gesetzl. Gewährleistung beträgt volle 24 Monate ab Kaufdatum,
die Garantie im Fall der PS3 beträgt 6 Monate ab Kaufdatum, alles
andere ist reiner Unfug !
Wenn ich sowas schon lese... ^^
So etwas wie eine Garantie gibt es in Wirklichkeit gar nicht. Es
gibt nur die gesetzliche Gewährleistung und diese beträgt, wie Du
richtig sagtest, seit der Schuldrechtsreform 2 Jahre. In diesen 2
Jahren kann der Käufer Mängel geltend machen. Jedoch - und das hast
Du wahrscheinlich einen Beitrag weiter nicht mehr gelesen - gibt es
gemäß dem §476 BGB eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6
Monate.
Versuch aber mal einem Nicht-Juristen zu erklären, dass es eine
Gewährleistung von 24 Monaten, ggf. eine Garantie des Herstellers
und dann noch die Beweislastumkehr gibt. Da die meisten Hersteller
eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum geben, beraten Juristen
ihre Mandanten (das hier ist keine Beratung) indem sie ihnen sagen,
dass es eine 6 monatige Gewährleistungszeit gibt, in der der
Verkäufer die Beweislast trägt und in der Regel für alles aufkommen
muss. Danach folgen dann 18 Monate Garantiezeit. Aber Du als
Rechtsexperte, der Mandanten beraten darf, weißt scheinbar besser,
wie man denen das erklärt. ;)
(das war keine juristische Beratung)