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PS3 Garantie Fragen !!! WICHTIG

Gestartet: 11 Nov 2008 20:28 - 14 Antworten

Geschrieben: 11 Nov 2008 22:58

CONDEMNEDx360x

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Zitat von buuhhmann
Der Handyvertrag dient als Kaufvertrag für die PS3. Er reicht also vollkommen aus als Nachweis. Der Betrag, den Du dafür bezahlt hast, ist unwichtig. Du hast - unabhängig von der Art des Kaufvertrages - 6 Monate Gewährleistung und weitere 18 Monate Garantie. Wende Dich also an den Handyprovider und der wird Dir dann sagen, ob er das für Dich einschickt, oder ob Du das machen sollst. Dazu legst Du dann einfach der PS3 eine Kopie des Handyvertrages bei.

Was ist den der unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und muss ich umbedingt denn kompletten Vertrag hinschicken oder reicht auch der Kassenbon da steht ja auch alles drauf.
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Geschrieben: 11 Nov 2008 23:04

buuhhmann

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Zitat von CONDEMNEDx360x
Was ist den der unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und muss ich umbedingt denn kompletten Vertrag hinschicken oder reicht auch der Kassenbon da steht ja auch alles drauf.

Achso... Du hast auch nur einen Kassenbon?!? Na dann reicht der natürlich vollkommen aus. :)

Bei der Gewährleistung gibt es eine Beweislastumkehr (gem. §476 BGB). In diesem Fall muss Dir der Händler (manchmal auch Hersteller) beweisen, dass Du für den Sachmangel verantwortlich bist. Es wird also zu Deinen Gunsten vermutet, dass der Mangel schon von Anfang bestand. Nur wenn der Händler beweisen kann, dass Du für den Mangel verantwortlich ist, muss er nicht Nachbessern.
Nach den 6 Monaten ist dann die Beweislast bei Dir. Du mußt dem Händler beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand. Gelingt Dir das nicht, dann ist die Garantie ausgeschlossen und Du hast keinen Anspruch auf Nachbesserung.
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Geschrieben: 21 Nov 2008 09:40

Mellworm

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Zitat von buuhhmann
Der Handyvertrag dient als Kaufvertrag für die PS3. Er reicht also vollkommen aus als Nachweis. Der Betrag, den Du dafür bezahlt hast, ist unwichtig. Du hast - unabhängig von der Art des Kaufvertrages - 6 Monate Gewährleistung und weitere 18 Monate Garantie. Wende Dich also an den Handyprovider und der wird Dir dann sagen, ob er das für Dich einschickt, oder ob Du das machen sollst. Dazu legst Du dann einfach der PS3 eine Kopie des Handyvertrages bei.


und das von jemand der jura studiert ....kopfschüttel....immer wieder faszinierend das viele nicht wissen wo der unterschied zwischen gesetzl. gewährleistung und garantie liegt.
Die gesetzl. Gewährleistung beträgt volle 24 Monate ab Kaufdatum, die Garantie im Fall der PS3 beträgt 6 Monate ab Kaufdatum, alles andere ist reiner Unfug !
Geschrieben: 21 Nov 2008 12:42

SCHURL86

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Zitat:
Zitat von Mellworm
und das von jemand der jura studiert ....kopfschüttel....immer wieder faszinierend das viele nicht wissen wo der unterschied zwischen gesetzl. gewährleistung und garantie liegt.
Die gesetzl. Gewährleistung beträgt volle 24 Monate ab Kaufdatum, die Garantie im Fall der PS3 beträgt 6 Monate ab Kaufdatum, alles andere ist reiner Unfug !


Anhang


Soviel dazu!;)

Geschrieben: 21 Nov 2008 13:27

buuhhmann

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Zitat:
Zitat von Mellworm
und das von jemand der jura studiert ....kopfschüttel....immer wieder faszinierend das viele nicht wissen wo der unterschied zwischen gesetzl. gewährleistung und garantie liegt.
Die gesetzl. Gewährleistung beträgt volle 24 Monate ab Kaufdatum, die Garantie im Fall der PS3 beträgt 6 Monate ab Kaufdatum, alles andere ist reiner Unfug !

Wenn ich sowas schon lese... ^^
So etwas wie eine Garantie gibt es in Wirklichkeit gar nicht. Es gibt nur die gesetzliche Gewährleistung und diese beträgt, wie Du richtig sagtest, seit der Schuldrechtsreform 2 Jahre. In diesen 2 Jahren kann der Käufer Mängel geltend machen. Jedoch - und das hast Du wahrscheinlich einen Beitrag weiter nicht mehr gelesen - gibt es gemäß dem §476 BGB eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate.
Versuch aber mal einem Nicht-Juristen zu erklären, dass es eine Gewährleistung von 24 Monaten, ggf. eine Garantie des Herstellers und dann noch die Beweislastumkehr gibt. Da die meisten Hersteller eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum geben, beraten Juristen ihre Mandanten (das hier ist keine Beratung) indem sie ihnen sagen, dass es eine 6 monatige Gewährleistungszeit gibt, in der der Verkäufer die Beweislast trägt und in der Regel für alles aufkommen muss. Danach folgen dann 18 Monate Garantiezeit. Aber Du als Rechtsexperte, der Mandanten beraten darf, weißt scheinbar besser, wie man denen das erklärt. ;)

(das war keine juristische Beratung)
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