Ist ja mal ein hübsch krasses Beispiel. Rechtlich sieht es in D
glaube ich so aus. Wenn der Film nicht durch die FSK geprüft wurde,
dann erhält er keine Jugendfreigabe. Im Verkauf dürfte der dann
nicht an Personen unter 18 verkauft werden, da nicht geprüft wurde,
ob er für Personen unter 18 geeignet ist - auch dann nicht, wenn es
offensichtlich scheint, daß es sich um einen harmlosen Kinderfilm
handelt. Keine Prüfung - keine Freigabe. Verkauft die Kassiererin
diesen (ungeprüften) Kinderfilm dann einer flehenden, bettelnden
Zehnjährigen, macht sie sich strafbar - selbst wenn der Film
wirklich harmlos ist. Bei Deinem Beispiel wäre das natürlich eine
ziemlich alberne Sache. Bin mir aber relativ sicher, daß genau das
dann der Fall wäre.
Also: er dürfte verkauft werden - ohne Prüfung, ohne Logo, aber nur
an +18 jährige.
Würde dieser Film geprüft und bekäme eine Freigabe für alle
Altersgruppen, beim Druck des Covers hätte man aber vergessen das
FSK-Logo draufzumachen, dürfte er
vermutlich schon
verkauft werden, wenn allgemein bekannt ist, zu welcher
FSK-Kategorie der Film zählt. Notfalls würden in der Praxis dann
wahrscheinlich einfach Etiketten auf die Cellophanhüllen geklebt,
die zwar das Logo auf dem Cover rein rechtlich nicht ersetzen
(nicht nach den strengeren neuen Gesetzen zum Jugendschutz), aber
zumindest informationstechnisch sicherstellen, wie das beim Verkauf
mit dem Altersnachweis zu handhaben ist. Aber sicher bin ich mir da
auch nicht.
Eine Prüfung durch die FSK ist bei Filmen also nicht zwingend
notwendig.
Wenn der Film allerdings auch an Jugendliche unter 18 verkauft
dürfen werden soll, dann führt kein Weg an der FSK-Prüfung vorbei.