Da die Lizenzen mit individuellen Codes ausgeliefert werden, und
das nicht zur Laufzeit Beschränkung dient, würde ich mal davon
ausgehen, das die Lizenz für den Download an den Kauf der Disc
gekoppelt ist!
Das ist der alte Unterschied zwischen Eigentümer und
Besitzer!
Der Käufer der blu Ray ist durch den Kauf zwar Eigentümer der disc
, aber nur "besitzer" der darauf befindlichen Software
Deshalb kann der Vertrieb (Eigentümer der Software ) dem Käufer
auch eine gewerbliche oder öffentliche Vorführung untersagten
...
Und selbiges natürlich auch für die digitalen copies geltend
machen!
Eine Weitergabe ist imho mit einer öffentlichen Vorführung
gleichzusetzen ... Über den Verkauf brauchen wir gar nicht erst
reden!
Ob dies jedoch entdeckt werden kann?
K.a. Wie man feststellen wollen würde, ob der Nutzer einer
digitalen copy auch die Disc gekauft hat
...
T.