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Digital Copy / UltraViolet Code verschenken strafbar ?

Gestartet: 30 Okt 2014 03:31 - 2 Antworten

#1
Geschrieben: 30 Okt 2014 03:31

Mr.Blu-Ray1982

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Hallo liebe Community !

Ich habe mich seit längerem gefragt, ob es wohl strafber wäre, wenn ich sagen wir mal auf Facebook meine UV und DC Codes verschenken würde.

Kann ich irgendwo ein Rechtsurteil nachlesen, oder eine AGB einsehen, wo sowas vermerkt ist ?

Ich bin ja kein Anwalt und daher würde ich mich sehr gerne absichern, ob es erlaubt ist diese Codes zu verschenken.
#2
Geschrieben: 30 Okt 2014 08:46

>Vampire<

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Da die Lizenzen mit individuellen Codes ausgeliefert werden, und das nicht zur Laufzeit Beschränkung dient, würde ich mal davon ausgehen, das die Lizenz für den Download an den Kauf der Disc gekoppelt ist!
Das ist der alte Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer!
Der Käufer der blu Ray ist durch den Kauf zwar Eigentümer der disc , aber nur "besitzer" der darauf befindlichen Software
Deshalb kann der Vertrieb (Eigentümer der Software ) dem Käufer auch eine gewerbliche oder öffentliche Vorführung untersagten
...
Und selbiges natürlich auch für die digitalen copies geltend machen!
Eine Weitergabe ist imho mit einer öffentlichen Vorführung gleichzusetzen ... Über den Verkauf brauchen wir gar nicht erst reden!
Ob dies jedoch entdeckt werden kann?
K.a. Wie man feststellen wollen würde, ob der Nutzer einer digitalen copy auch die Disc gekauft hat
...
T.


Club der Steeljunkies


 
#3
Geschrieben: 20 Dez 2014 15:26

hardti

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Strafbar ist das natürlich nicht.

Du machst dich u. U. zivilrechtlich schadensersatzpflichtig, weil Du gegen Nutzung- oder Lizenzbedingungen verstößt. Aber wo kein Kläger...


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