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Einfuhrabgaben und Zollgebühren

Gestartet: 18 Feb 2008 13:48 - 396 Antworten

Geschrieben: 08 Dez 2012 20:39

Tsungam

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Nicht bei der Ermittlung der Freigrenze.



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)

Geschrieben: 08 Dez 2012 21:25

Klipsch-Maniac

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ich schätze cede.de sehr. grad heute sind 3 steelbooks gekommen. jedes schön einzeln verpackt - daher kein zollproblem. weiss ich sehr zu schätzen sowas
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Geschrieben: 08 Dez 2012 23:12

Gast

Zitat:
Zitat von Tsungam
Nicht bei der Ermittlung der Freigrenze.

Arbeitest du beim Zoll?
Geschrieben: 09 Dez 2012 08:28

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Ist es eingentlich so schwer mal (kurz) vernünftig nachzuschlagen als einfach irgendwas in die Welt zu psoten?

www.ZOLL.de

Auszug:
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.

Es gibt auch nicht immer eine pauschale Aussage. Es hängt davon ab was du bestellst, wo du bestellst und an wen geliefert wird.
Geschrieben: 09 Dez 2012 08:35

Nikopol

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Das vollständige Zitat ist:

Zitat:
Warenwert

Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.

Falls wegen ungenauer oder fehlender Angaben in der Zollinhaltserklärung – wie in den meisten Fällen - eine mündliche Zollanmeldung abzugeben ist, sind zur Feststellung des Warenwertes geeignete Unterlagen (z.B. Handelsrechnung) vorzulegen. Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.
Der zweite Absatz erklärt für mich, warum in der Praxis letztendlich doch häufig auch der Versand bei der Prüfung der Grenze berücksichtigt wird.

Geschrieben: 09 Dez 2012 09:02

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von Nikopol
Das vollständige Zitat ist:

Der zweite Absatz erklärt für mich, warum in der Praxis letztendlich doch häufig auch der Versand bei der Prüfung der Grenze berücksichtigt wird.

Es ist einfach wichtig das der Versender die Rechnung richtig schreibt und alle Angaben vernünftig macht.
Geschrieben: 09 Dez 2012 10:11

Gast

Grds. ist gem. Artikel 29 (1) Zollkodex der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollge- biet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis.

(nach dem Zollkodex kann man den Zollwert nach sechs Methoden berechnen, wobei für jede bestimmt Voraussetzungen vorliegen müssen. Die jeweils nächste darf z.Bsp. nur angwandt werden, wenn der Zollwert nicht nach der vorangegangenen ermittelt werden konnte.)

Demnach gehören Versandkosten, Verpackungskosten etc. selbstverständlich auch mit zum Zollwert.

Die Beförderungskosten aus dem Drittland bis zum Verbringen in die EG zählen also mit zum Zollwert. Auf Grundlage des Zollwertes wird dann der Zollbetrag ermittelt, je nachdem, ob ein Zollsatz vorgesehen ist.

Die Bemessungsgrundlage für die EUSt ist der vorher ermittelte Zollbetrag und die angefallenden Beförderungskosten innerhalb der EG.

Während des Studiums beim bmf (zum Zollinspektor) gelernt, war noch eins der leichteren Dinge...;)
Geschrieben: 09 Dez 2012 10:30

Nikopol

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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)

deepblu, dass die Versandkosten bei Überschreiten der Freigrenzen zum Zollwert gehören, ist unstrittig. Hier geht es aber um die Frage, welcher Wert bei der Prüfung der Freigrenzen (22 Euro/150 Euro) maßgeblich ist und da war bisher eigentlich immer Konsens (zumindest in Foren...), dass hier immer nur der Wert ohne Versand herangezogen wird. Das stand so im Wortlaut auch auf den Seiten des Zolls. Nach der Seitenumstellung kam dieser zweite von mir zitierte Absatz dazu, der m.E. aussagt, dass bei unzutreffenden Zolldeklarationen im Rahmen der mündlichen Zollanmeldung (anhand der Rechnung) die Versandkosten doch nicht herausgerechnet werden. Ich glaube, das unterstellt, dass auf einer korrekten Deklaration die Versandkosten aufgeführt sein müssen und dann auch in die Freigrenzenprüfung einfließen.

Zudem wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß die meisten Deklarationen falsch sind. Ich nehme an, dass bezieht sich auf Aufkleber außen auf den Paketen.

Finde Zoll lustig. Ich mache "Steuern" beruflich, aber beim Zoll blicke ich nicht durch. LOL

Geschrieben: 09 Dez 2012 11:47

Gast

Zitat:
Zitat von Nikopol
deepblu, dass die Versandkosten bei Überschreiten der Freigrenzen zum Zollwert gehören, ist unstrittig. Hier geht es aber um die Frage, welcher Wert bei der Prüfung der Freigrenzen (22 Euro/150 Euro) maßgeblich ist und da war bisher eigentlich immer Konsens (zumindest in Foren...), dass hier immer nur der Wert ohne Versand herangezogen wird. Das stand so im Wortlaut auch auf den Seiten des Zolls. Nach der Seitenumstellung kam dieser zweite von mir zitierte Absatz dazu, der m.E. aussagt, dass bei unzutreffenden Zolldeklarationen im Rahmen der mündlichen Zollanmeldung (anhand der Rechnung) die Versandkosten doch nicht herausgerechnet werden. Ich glaube, das unterstellt, dass auf einer korrekten Deklaration die Versandkosten aufgeführt sein müssen und dann auch in die Freigrenzenprüfung einfließen.

Zudem wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß die meisten Deklarationen falsch sind. Ich nehme an, dass bezieht sich auf Aufkleber außen auf den Paketen.

Finde Zoll lustig. Ich mache "Steuern" beruflich, aber beim Zoll blicke ich nicht durch. LOL

Die Beförderungskosten (vereinfacht Versandkosten) zählen wie oben beschrieben zum Zollwert.

Einfach: Wenn der Beteilligte für 20 € in einem Drittland (nicht EG) bestellt und da noch 7 € Beförderungskosten draufkommen, liegt er damit natürlich über 26 € und zahlt EUSt auf den "Gesamtwert" (Zollwert + Zollbetrag + Beförderungskosten innerhalb der EG)

Zoll ist echt ein Thema für sich. Ich bin froh, damit nichts mehr zu tun zu haben! ;-)
Geschrieben: 09 Dez 2012 11:52

Tsungam

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Also ich kann nur aus Erfahrung sprechen, und die lehrt mich, dass Amazon.com/.ca-Sendungen mit Warenwert 28$ (US/CA) + separat ausgewiesene Versandkosten zollfrei ankommt.



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(F. W. Bernstein)


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