Geschrieben: 08 Dez 2012 20:39				
			 
			
			
			
Nicht bei der Ermittlung der Freigrenze.
				
  
   "Die schärfsten Kritiker der Elche waren
  früher selber welche."
  
  "Die schärfsten Kritiker der Elche waren
  früher selber welche."
  (F. W. Bernstein)
  
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 08 Dez 2012 21:25				
			 
			
			
					
										
					
    
                 
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ich schätze cede.de sehr. grad heute sind 3 steelbooks gekommen.
jedes schön einzeln verpackt - daher kein zollproblem. weiss ich
sehr zu schätzen sowas
				
  Status: Heimkino-Freak
  Equipment im Profil
 
   
 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 08 Dez 2012 23:12				
			 
			
								
Gast
								
			
Zitat:
Zitat von Tsungam
Nicht bei der Ermittlung der Freigrenze.
 
 
Arbeitest du beim Zoll?
				
			
 
		 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 09 Dez 2012 08:28				
			 
			
			
					
										
					
    
                 
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        Bedankte sich 1708 mal.
            
    
    
        
    TheRuhlander ...
        
     
			 
			
Ist es eingentlich so schwer mal (kurz) vernünftig nachzuschlagen
als einfach irgendwas in die Welt zu psoten?
www.ZOLL.de
Auszug:
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw.
22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der
ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der
Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine
Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert
enthalten sind, erfolgt nicht.
Es gibt auch nicht immer eine pauschale Aussage. Es hängt davon ab
was du bestellst, wo du bestellst und an wen geliefert wird.
				
			
 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 09 Dez 2012 08:35				
			 
			
			
					
										
					
    
                 
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voraussichtlich 2014 in
Deutschland - mindestens
eine auf Blu-ray Disc
    
    
        
    
    
        Bedankte sich 161 mal.
            
    
    
        
    Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)
        
     
			 
			
Das vollständige Zitat ist:
Zitat:
Warenwert
Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22
Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf.
enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der
Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob
die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind,
erfolgt nicht.
Falls wegen ungenauer oder fehlender Angaben in der
Zollinhaltserklärung – wie in den meisten Fällen - eine mündliche
Zollanmeldung abzugeben ist, sind zur Feststellung des Warenwertes
geeignete Unterlagen (z.B. Handelsrechnung) vorzulegen. Der
Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen
Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten
ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes.
Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der
Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.
 
Der zweite Absatz erklärt für mich, warum in der Praxis
letztendlich doch häufig auch der Versand bei der Prüfung der
Grenze berücksichtigt wird.
				
			 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 09 Dez 2012 09:02				
			 
			
			
					
										
					
    
                 
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        Bedankte sich 1708 mal.
            
    
    
        
    TheRuhlander ...
        
     
			 
			
Zitat:
Zitat von Nikopol
Das vollständige Zitat ist:
Der zweite Absatz erklärt für mich, warum in der Praxis
letztendlich doch häufig auch der Versand bei der Prüfung der
Grenze berücksichtigt wird.
 
 
Es ist einfach wichtig das der Versender die Rechnung richtig
schreibt und alle Angaben vernünftig macht.
				
			
 
		 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 09 Dez 2012 10:11				
			 
			
								
Gast
								
			
Grds. ist gem. Artikel 29 (1)
Zollkodex der Zollwert eingeführter Waren der
Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei
einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollge- biet der Gemeinschaft
tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis.
(nach dem Zollkodex kann man den Zollwert nach sechs Methoden
berechnen, wobei für jede bestimmt Voraussetzungen vorliegen
müssen. Die jeweils nächste darf z.Bsp. nur angwandt werden, wenn
der Zollwert nicht nach der vorangegangenen ermittelt werden
konnte.)
Demnach gehören Versandkosten, Verpackungskosten etc.
selbstverständlich auch mit zum Zollwert.
Die Beförderungskosten aus dem Drittland bis zum Verbringen in die
EG zählen also mit zum Zollwert. Auf Grundlage des Zollwertes wird
dann der Zollbetrag ermittelt, je nachdem, ob ein Zollsatz
vorgesehen ist.
Die Bemessungsgrundlage für die EUSt ist der vorher ermittelte
Zollbetrag und die angefallenden Beförderungskosten
innerhalb der EG.
Während des Studiums beim bmf (zum Zollinspektor) gelernt, war noch
eins der leichteren Dinge...;)
				
			
		 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 09 Dez 2012 10:30				
			 
			
			
					
										
					
    
                 
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Kazé: Vier neue
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voraussichtlich 2014 in
Deutschland - mindestens
eine auf Blu-ray Disc
    
    
        
    
    
        Bedankte sich 161 mal.
            
    
    
        
    Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)
        
     
			 
			
deepblu, dass die Versandkosten bei Überschreiten der Freigrenzen
zum Zollwert gehören, ist unstrittig. Hier geht es aber um die
Frage, welcher Wert bei der Prüfung der Freigrenzen (22 Euro/150
Euro) maßgeblich ist und da war bisher eigentlich immer Konsens
(zumindest in Foren...), dass hier immer nur der Wert ohne Versand
herangezogen wird. Das stand so im Wortlaut auch auf den Seiten des
Zolls. Nach der Seitenumstellung kam dieser zweite von mir zitierte
Absatz dazu, der m.E. aussagt, dass bei unzutreffenden
Zolldeklarationen im Rahmen der mündlichen Zollanmeldung (anhand
der Rechnung) die Versandkosten doch nicht herausgerechnet werden.
Ich glaube, das unterstellt, dass auf einer korrekten Deklaration
die Versandkosten aufgeführt sein müssen und dann auch in die
Freigrenzenprüfung einfließen.
Zudem wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß die meisten
Deklarationen falsch sind. Ich nehme an, dass bezieht sich auf
Aufkleber außen auf den Paketen.
Finde Zoll lustig. Ich mache "Steuern" beruflich, aber beim Zoll
blicke ich nicht durch. LOL
				
			 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 09 Dez 2012 11:47				
			 
			
								
Gast
								
			
Zitat:
Zitat von Nikopol
deepblu, dass die Versandkosten bei Überschreiten der Freigrenzen
zum Zollwert gehören, ist unstrittig. Hier geht es aber um die
Frage, welcher Wert bei der Prüfung der Freigrenzen (22 Euro/150
Euro) maßgeblich ist und da war bisher eigentlich immer Konsens
(zumindest in Foren...), dass hier immer nur der Wert ohne Versand
herangezogen wird. Das stand so im Wortlaut auch auf den Seiten des
Zolls. Nach der Seitenumstellung kam dieser zweite von mir zitierte
Absatz dazu, der m.E. aussagt, dass bei unzutreffenden
Zolldeklarationen im Rahmen der mündlichen Zollanmeldung (anhand
der Rechnung) die Versandkosten doch nicht herausgerechnet werden.
Ich glaube, das unterstellt, dass auf einer korrekten Deklaration
die Versandkosten aufgeführt sein müssen und dann auch in die
Freigrenzenprüfung einfließen.
Zudem wird ausgeführt, dass erfahrungsgemäß die meisten
Deklarationen falsch sind. Ich nehme an, dass bezieht sich auf
Aufkleber außen auf den Paketen.
Finde Zoll lustig. Ich mache "Steuern" beruflich, aber beim Zoll
blicke ich nicht durch. LOL
 
 
Die Beförderungskosten (vereinfacht Versandkosten) zählen wie oben
beschrieben zum Zollwert.
Einfach: Wenn der Beteilligte für 20 € in einem Drittland (nicht
EG) bestellt und da noch 7 € Beförderungskosten draufkommen, liegt
er damit natürlich über 26 € und zahlt EUSt auf den "Gesamtwert"
(Zollwert + Zollbetrag + Beförderungskosten innerhalb der EG)
Zoll ist echt ein Thema für sich. Ich bin froh, damit nichts mehr
zu tun zu haben! ;-)
				
			
 
		 
		
		
		
		 
		
			
				
				Geschrieben: 09 Dez 2012 11:52				
			 
			
			
			
Also ich kann nur aus Erfahrung sprechen, und die lehrt mich, dass
Amazon.com/.ca-Sendungen mit Warenwert 28$ (US/CA) + separat
ausgewiesene Versandkosten zollfrei ankommt.
				
  
   "Die schärfsten Kritiker der Elche waren
  früher selber welche."
  
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  früher selber welche."
  (F. W. Bernstein)