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Avatar 3D - Billige Kopie/Fälschung???

Gestartet: 12 Juni 2012 08:44 - 24 Antworten

#1
Geschrieben: 12 Juni 2012 08:44

Marbel

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Guten Morgen,
ich habe mir vorige Woche über eBay Kleinanzeigen Avatar 3D gekauft.
Bevor ich bezahlen konnte, hatte der Verkäufer mir die Blu-ray schon zugeschickt. Mein Glück, denn ich habe den Verdacht, dass es sich bei dieser Scheibe um eine Kopie handelt...
Schon beim 1. Blick auf die Hülle bekam ich das Gefühl, dass es sich hierbei nicht um eine originale 3D Blu-ray handelt. Das Cover ist total unscharf und sieht irgendwie aus wie selbst ausgedruckt. Und dann besitzt die Disk auch noch eine schwarze Unterseite!

Habe diesbezüglich mal gegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden.
Da es den Film ja erst offiziell Ende 2012 im Handel zu kaufen gibt, konnte es sich bei dieser Scheibe doch nur um eine von der damaligen Panasonic-Aktion handeln. Aber das diese eine schwarze Unterseite besitzen und zudem das Cover auch noch wie selbst ausgedruckt aussieht, kann ich mir einfach nicht vorstellen...

Natürlich habe ich auch mal in den Film reingeschaut. Die Qualität ist echt super und die 3D-Effekte sind einfach geil, aber auch das bekommt man vielleicht mit einer gut gemachten Kopie hin, oder???

Da ich keinen Vergleich zu einer "echten" 3D-Version dieses Films habe, frage ich hiermit Euch... Kann es sich hierbei nur um eine Kopie des Films handeln, oder ist es Paranoia und es gibt 3D Blu-rays mit einer schwarzen Unterseite???

Danke für Eure Hilfe. LG Marbel
#2
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:07

chill phil

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es gibt aber wahrlich verschiedene CoverVersionen der Disk.
Zeig mal wie Deins aussieht, bzw. welches Motiv es zeigt.

xxx

quatsch, ich habe es jetzt und bin mir sicher, dass Du eine Kopie erwischt hast, bei Dir fehlt ganz unten im Banner der Schriftzug:
"Nur für werbliche Zwecke.
Kein Verkauf oder Verleih"

das wurde nämlich von der "Zähne" entfernt.
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#3
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:13

Fusion-strike

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Die deutsche Panasonic Disc hat definitiv keine schwarze Unterseite.

Wenn es nicht gerade eine Version aus dem Ausland ist würde ich sehr stark von einer Kopie ausgehen.
------

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#4
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:22

Omnicron

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Also, ich fasse mal zusammen: Bluray gekauft, Kaufvertrag somit eingegangen, der Verkäufer hat auf Vertrauen - ohne deine Überweisung abzuwarten - die Ware an dich versendet, die einwandfrei läuft und den Qualitätserwartungen entspricht.

Heißt für mich erst mal: du hast deinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Auf sowas reagiere ich ja hochgradig allergisch.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: du erfüllst erst mal den Kaufvertrag(!), schickst dann oder zeitgleich die Disc zur GVU zur Überprüfung. WENN es eine Raubkopie ist, werden die sich schon bei deinem Vertragspartner melden. Wenn nicht, bekommst du die Disc beizeiten zurück und du hast keinem Unschuldigen Unrecht getan, indem du ihm/ihr beispielsweise das zustehende Geld nicht bezahlt hast.
ODER: du machst den Kaufvertrag rückgängig, indem du deinen Zweifel äußerst und um Rückabwicklung bittest - was ja aktuell einfach ist, indem du einfach die Disc zurückschickst. Porto müsstest du dann wohl auf deine Kappe nehmen, denn dein Vertragspartner kann ja nichts für deine Zweifel.

Also, sieh zu...! :thumb:
Als wir das Feuer erfunden haben, haben die Menschen damit auch eine Weile Mist gebaut. Aber irgendwann haben wir den Feuerlöscher erfunden (Stephen Hawking 2015)

„Erst kommt der Ruin der Staatshaushalte durch die Politik, dann kommen die Erfüllungsgehilfen in den Zentralbanken, und am Ende steht das Ende der bürgerlichen Freiheiten.“
(Roland Tichy, Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung)

#5
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:29

chill phil

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Zitat:
Zitat von Omnicron
ODER: du machst den Kaufvertrag rückgängig, indem du deinen Zweifel äußerst und um Rückabwicklung bittest - was ja aktuell einfach ist, indem du einfach die Disc zurückschickst.

es gibt immer diesen schönen Zweizeiler:
Artikel wird von Privat so wie er ist verkauft. Keine Gewährleistung keine Rückgabe.

ich glaube von diesen "Verträgen" zurück zu treten ist nicht so einfach.
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#6
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:29

Marbel

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... oh man, diesen Kommentar hätteste Dir sparen können, @Omnicorn...
Alles was ich wissen wollte war lediglich, ob es Blu-rays mit einer schwarzen Unterseite gibt, da ich dies nur von PS1 Spielen kenne!
Ob und wann ich zwischenzeitlich meine Ware dem Verkäufer bezahlt habe, ist hier doch überhaupt nicht das Thema! Über Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern musst Du mich nicht aufklären...
#7
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:31

Omnicron

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Das kommt darauf an @ chillphil: gesetzt den Fall, er hätte schon bezahlt und es würde sich um eine Kopie handeln, würde der Verkäufer schon seine Muffen kriegen, wenn man ihm/ihr mit GVU drohen würde. Ist aber in diesem Falle nicht zwingend nötig. Rein rechtlich ist es aber so - und das habe ich auch bereits mal gemacht - daß du bezahlst und dann die GVU konsultierst. Die kümmern sich darum (in meinem Fall war es übrigens ein Original, obwohl ich ebenfalls eine Kopie vermutet hatte).
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#8
Geschrieben: 12 Juni 2012 11:48

karstenschilder

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Zitat:
Zitat von chill phil
es gibt immer diesen schönen Zweizeiler:
Artikel wird von Privat so wie er ist verkauft. Keine Gewährleistung keine Rückgabe.

Das zieht aber nicht, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Bei einem Plagiat gibt es da nicht viel zu überlegen und da kommt man mit keiner Klausel raus.
#9
Geschrieben: 12 Juni 2012 12:12

gigabub

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...zum Einen dürfen Kopien nicht angeboten werden, das Kopieren und Verkaufen an sich ist schon nicht rechtens, und ein gültiger Kaufvertrag ist somit nicht zustandegekommen.
Hinweis auf "so, wie er ist", zieht nicht.

Wenn es eine Kopie ist, ist das hart an der Kante zu einer Straftat.
Geschrieben: 12 Juni 2012 12:26

Omnicron

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Dazu muss aber erst mal nachgewiesen werden, daß es tatsächlich eine Kopie ist. Und das funktioniert nicht auf der Basis "ich frage mal im Forum nach".
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