Geschrieben: 12 Juni 2012 08:44

Blu-ray Starter
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Guten Morgen,
ich habe mir vorige Woche über eBay Kleinanzeigen Avatar 3D
gekauft.
Bevor ich bezahlen konnte, hatte der Verkäufer mir die Blu-ray
schon zugeschickt. Mein Glück, denn ich habe den Verdacht, dass es
sich bei dieser Scheibe um eine Kopie handelt...
Schon beim 1. Blick auf die Hülle bekam ich das Gefühl, dass es
sich hierbei nicht um eine originale 3D Blu-ray handelt. Das Cover
ist total unscharf und sieht irgendwie aus wie selbst ausgedruckt.
Und dann besitzt die Disk auch noch eine schwarze Unterseite!
Habe diesbezüglich mal gegoogelt, aber nichts brauchbares
gefunden.
Da es den Film ja erst offiziell Ende 2012 im Handel zu kaufen
gibt, konnte es sich bei dieser Scheibe doch nur um eine von der
damaligen Panasonic-Aktion handeln. Aber das diese eine schwarze
Unterseite besitzen und zudem das Cover auch noch wie selbst
ausgedruckt aussieht, kann ich mir einfach nicht
vorstellen...
Natürlich habe ich auch mal in den Film reingeschaut. Die Qualität
ist echt super und die 3D-Effekte sind einfach geil, aber auch das
bekommt man vielleicht mit einer gut gemachten Kopie hin,
oder???
Da ich keinen Vergleich zu einer "echten" 3D-Version dieses Films
habe, frage ich hiermit Euch... Kann es sich hierbei nur um eine
Kopie des Films handeln, oder ist es Paranoia und es gibt 3D
Blu-rays mit einer schwarzen Unterseite???
Danke für Eure Hilfe. LG Marbel
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:07

Steeljunkie Extreme
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es gibt aber wahrlich verschiedene CoverVersionen der Disk.
Zeig mal wie Deins aussieht, bzw. welches Motiv es zeigt.
xxx
quatsch, ich habe es jetzt und bin mir sicher, dass Du eine Kopie
erwischt hast, bei Dir fehlt ganz unten im Banner der
Schriftzug:
"Nur für werbliche Zwecke.
Kein Verkauf oder Verleih"
das wurde nämlich von der "Zähne" entfernt.
You
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Geschrieben: 12 Juni 2012 10:13

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Die deutsche Panasonic Disc hat definitiv keine schwarze
Unterseite.
Wenn es nicht gerade eine Version aus dem Ausland ist würde ich
sehr stark von einer Kopie ausgehen.
------
------------
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:22

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Also, ich fasse mal zusammen: Bluray gekauft, Kaufvertrag somit
eingegangen, der Verkäufer hat auf Vertrauen - ohne deine
Überweisung abzuwarten - die Ware an dich versendet,
die
einwandfrei läuft und den Qualitätserwartungen
entspricht.
Heißt für mich erst mal:
du hast deinen Teil des
Kaufvertrages nicht erfüllt. Auf sowas reagiere ich ja
hochgradig allergisch.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: du erfüllst erst mal den
Kaufvertrag(!), schickst dann oder zeitgleich die Disc zur
GVU zur Überprüfung. WENN es
eine Raubkopie ist, werden die sich schon bei deinem
Vertragspartner melden. Wenn nicht, bekommst du die Disc beizeiten
zurück und du hast keinem Unschuldigen Unrecht getan, indem du
ihm/ihr beispielsweise das zustehende Geld nicht bezahlt
hast.
ODER: du machst den Kaufvertrag rückgängig, indem du deinen Zweifel
äußerst und um Rückabwicklung bittest - was ja aktuell einfach ist,
indem du einfach die Disc zurückschickst. Porto müsstest du dann
wohl auf deine Kappe nehmen, denn dein Vertragspartner kann ja
nichts für deine Zweifel.
Also, sieh zu...! :thumb:
Als wir das Feuer
erfunden haben, haben die Menschen damit auch eine Weile Mist
gebaut. Aber irgendwann haben wir den Feuerlöscher erfunden
(Stephen Hawking 2015)
„Erst kommt der Ruin
der Staatshaushalte durch die Politik, dann kommen die
Erfüllungsgehilfen in den Zentralbanken, und am Ende steht das
Ende der bürgerlichen Freiheiten.“
(Roland Tichy, Vorsitzender der
Ludwig-Erhard-Stiftung)
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:29

Steeljunkie Extreme
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Zitat:
Zitat von Omnicron
ODER: du machst den Kaufvertrag rückgängig, indem du deinen Zweifel
äußerst und um Rückabwicklung bittest - was ja aktuell einfach ist,
indem du einfach die Disc zurückschickst.
es gibt immer diesen schönen Zweizeiler:
Artikel wird von Privat so wie er ist verkauft. Keine
Gewährleistung keine Rückgabe.
ich glaube von diesen "Verträgen" zurück zu treten ist nicht so
einfach.
You
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Geschrieben: 12 Juni 2012 10:29

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... oh man, diesen Kommentar hätteste Dir sparen können,
@Omnicorn...
Alles was ich wissen wollte war lediglich, ob es Blu-rays mit einer
schwarzen Unterseite gibt, da ich dies nur von PS1 Spielen
kenne!
Ob und wann ich zwischenzeitlich meine Ware dem Verkäufer bezahlt
habe, ist hier doch überhaupt nicht das Thema! Über Rechte und
Pflichten von Käufern und Verkäufern musst Du mich nicht
aufklären...
Geschrieben: 12 Juni 2012 10:31

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Das kommt darauf an @ chillphil: gesetzt den Fall, er hätte schon
bezahlt und es würde sich um eine Kopie handeln, würde der
Verkäufer schon seine Muffen kriegen, wenn man ihm/ihr mit GVU
drohen würde. Ist aber in diesem Falle nicht zwingend nötig. Rein
rechtlich ist es aber so - und das habe ich auch bereits mal
gemacht - daß du bezahlst und dann die GVU konsultierst. Die
kümmern sich darum (in meinem Fall war es übrigens ein Original,
obwohl ich ebenfalls eine Kopie vermutet hatte).
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Geschrieben: 12 Juni 2012 11:48

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Zitat:
Zitat von chill phil
es gibt immer diesen schönen Zweizeiler:
Artikel wird von Privat so wie er ist verkauft. Keine
Gewährleistung keine Rückgabe.
Das zieht aber nicht, wenn der Artikel nicht der Beschreibung
entspricht. Bei einem Plagiat gibt es da nicht viel zu überlegen
und da kommt man mit keiner Klausel raus.
Geschrieben: 12 Juni 2012 12:12

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...zum Einen dürfen Kopien nicht angeboten werden, das Kopieren und
Verkaufen an sich ist schon nicht rechtens, und ein gültiger
Kaufvertrag ist somit nicht zustandegekommen.
Hinweis auf "so, wie er ist", zieht nicht.
Wenn es eine Kopie ist, ist das hart an der Kante zu einer
Straftat.
Geschrieben: 12 Juni 2012 12:26

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Dazu muss aber erst mal nachgewiesen werden, daß es tatsächlich
eine Kopie ist. Und das funktioniert nicht auf der Basis "ich frage
mal im Forum nach".
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