Neue Verpackungsverordnung: Kleinbetriebe stellen EU-Versand ein
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Neue Verpackungsverordnung: Kleinbetriebe stellen EU-Versand ein
Mittwoch, den 12. August 2026 tritt die neue EU-Verordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft. Unternehmen, die verpackte Artikel innerhalb der EU verschicken, müssen ab diesem Datum für ihre Verpackungsmaterialien Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen einhalten, und diese per Konformitätserklärung nachweisen. Gleichzeitig sind die Betriebe dazu verpflichtet, sich in jedem einzelnen EU-Land, in das man Produkte versendet, in ein nationales Register einzutragen und einen Bevollmächtigten zu benennen, wodurch zusätzliche Gebühren veranschlagt werden. Ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, der für Kleinbetriebe und Selbstständige schlichtweg nicht lukrativ ist.
Diese neue Verpackungsverordnung beeinflusst somit auch den Heimkinomarkt. Independent-Labels wie Uncut.TV, CMV Laservision oder STC - Medienpool haben bereits angekündigt, Artikel aus dem eigenen Onlineshop ab dem 12.08. nur noch innerhalb Deutschlands (bzw. Östereichs) und in Länder außerhalb der EU zu versenden. Über den nachfolgenden Link können Sie der EU-Kommission Ihre Meinung über die Verordnung mitteilen. (sw)
Tja much ado about nothing. Heute ist der 12. und bis auf ein paar Einmannbetriebe konnte ich keinen Händler finden der nicht mehr ins EU-Ausland versendet.
@DaMikstar
Das habe ich auch nicht behauptet, sondern nur die Regelung und deren Anwendungsbereich konkretisiert. Es sind halt nicht einfach nur die Hersteller, sondern deutlich mehr. Und es ist, wie gesagt sehr wohl so, dass man bei Versand ins EU-Ausland wie ein "Hersteller" iSd Gesetzes behandelt wird (siehe erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)) - zumindest für diesen Versandprozess. Damit das nicht wieder missverstanden wird: beim Versand im Inland gilt das nicht.
@buuhhmann
Deine genannten Akteure betreffen aber nur die Herstellung der Verpackung bzw. die Produktverpackungen. Ja, das kann eventuell auch die Folie um das Keep Case oder das Mediabook betreffen, die man dann einfach weglassen könnte (OVP-Sammler sind schon auf der Palme.). Es betrifft die meisten Händler nun aber eben nicht. Das ist mein Punkt! Und nein, das Versandetikett macht den Händler nicht zum Erzeuger. Das hat die EU klar gestellt. Genau das wird aber von den Händlern behauptet, weswegen die sich jetzt mit großem Trara zurückziehen oder dieses zumindest verkünden.
@chaos
Ich weiß, daß das ein großer Händler mit hohem Umsatzvolumen ist und ich kann auch Google bedienen. Ich weiß sogar, daß EBIT oder Nettogewinn wichtigere Kennzahlen als der Bruttogewinn sind.
Laut FAQ der deutschsprachigen Seite wird alles aus dem Lager in Aarhus (also Risskow) verschickt.
In den FAQ steht weiterhin, daß der erste Scan erst erfolgt, wenn die Sendung im DHL-Sammellager in Neumünster eingetroffen ist. Außerdem erfolgen Rücksendungen über das DHL-Sammellager in Neumünster.
Es ist keine Rede davon, daß die dort ein Versandzentrum haben. ;-)
Lustig ist aber, daß die Google-KI jetzt auch schon behauptet, daß iMusic aus Neumünster verschicken würden, obwohl die FAQ klar etwas anderes sagt, und verweist dann auf diesen Faden als Quelle.
@DaMikstar...die nutzen ein gemietetes Lager-/Versandzentrum in Neumünster als EU-HUB, von dem die Ware kommt.
Ja, es wird per LKW von Aarhus gefahren(macht bei den paar Kilometern auch keinen anderen Sinn).
Das Volumen dort ist schon beträchtlich. Es geht bei denen nicht um 50 Scheibenbestellungen...das Sortiment umfasst über 7 Mio. Titel und iMusic ist mit einer grössten Versender in Skandinavien gesamt...
In 2025 haben die 4,2 Mio € BruttoGEWINN gemacht.
@DaMikstar
Gut zu wissen. Dann unterstellen wir einfach, dass ALLE - und das sind echt viele - zu dumm zum lesen sind, sich nicht informiert haben und auch keine Rechtsberatung eingeholt haben. Wenn damit wirklich keine Probleme auf diese Anbieter zukämen, wäre das sicher schon einem aufgefallen und es würden nicht so viele den Versand ins EU-Ausland einschränken.
Ist übrigens falsch, denn die PPWR richtet sich nicht nur an Hersteller von Verpackungen, sondern auch an Erzeuger sowie weitere Akteure wie Importeure, Vertreiber, Endvertreiber, Fulfillment-Dienstleister sowie Lieferanten von Verpackungsmaterialien.
Hierzulande ist man im Inlandsversand zwar kein Hersteller, aber auch diese Ausnahme kann entfallen, wenn man z.B. individuelle Kartons nutzt. Exportiert bzw. verschickt man ins Ausland, dann greift die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und man gilt sehr wohl als Hersteller iSd Gesetzes.
Ach, ich habe auch keine Lust mehr. Ist mir die Zeit zu schade. Es gibt wichtigere Themen. Macht Ihr mal weiter, aber bleibt sachlich und untereinander respektvoll. Es muss nicht jeder alles gut finden, man darf auch Kritik äußern und im Gegenzug darf man auch etwas gut finden und sich für etwas aussprechen.
Fakt bleibt unterm Strich, es reagieren viele darauf, sie haben Ihre Gründe dafür und es wird zu Einschränkungen - ja, auch in Deutschland, wenn es um Akteure aus dem Ausland geht (logisch, aber auf bluray-disc.DE von untergeordneter Rolle) - kommen.
@chaos
Ich habe damals vermutlich bei demselben unzuverlässigen Händler meine Hüllen gekauft und Gott sei Dank auch bekommen. Nur die 3er mußte ich mal nachkaufen und die waren schweineteuer. Ich reklamiere aber dennoch beschädigte Hüllen, weil ich für mein Geld eben intakte Ware erwarten darf und man an 4K-Hüllen eben nicht so einfach rankommt. Normale Blu-rays kaufe ich ja eher nicht mehr bzw. ist das Verhältnis irgendwie bei 10-15x 4K zu 1x HD. Steelbooks finden bei mir auch nur im Notfall statt, daher gibt es auch nichts zum Ausschlachten.
iMusic verschickt aus Risskov in Dänemark. Die Pakete werden nur das erste Mal in Neumünster von DHL gescannt. Ein deutsches Lager haben die nicht. Aber anscheinend genügend deutsche Kunden, so daß sich der Transport nach DE rechnet. Ist ja z.B. bei Gameware auch so. Die bringen die Sendungen einmal am Tag über die Grenze und geben hier bei der Post/DHL ab.
Seit den neuen Zollgebühren finden 95% meiner Vorbestellungen bei iMusic statt. Geht dabei um US-, UK und AUS-VÖs. Deutsche Sonderverpackungen vermeide ich ja in der Regel.
Nach meinem Verständnis haben Händler mit der Verpackungsverordnung überhaupt nichts zu tun, da die Produkte bereits vom Hersteller verpackt werden und die Versandverpackung zugekauft wird und dann vom entsprechenden Hersteller registriert werden muß. Evtl. müssen die sich dann Gedanken machen, wenn der Verpackungshersteller seine Verpackungen nicht registriert, aber man wird dann auch sicher eine Alternative finden können. Das gleiche gilt dann natürlich auch für gewerbliche Ebay-Verkäufer.
@buuhhmann
Der Artikel gibt aber auch nur das wieder, was diese Händler behaupten, ohne daß es überhaupt auf Wahrheit überprüft wurde. Genau das ist das Problem.
Alleine der Satz "Gleichzeitig sind die Betriebe dazu verpflichtet, sich in jedem einzelnen EU-Land, in das man Produkte versendet, in ein nationales Register einzutragen und einen Bevollmächtigten zu benennen, wodurch zusätzliche Gebühren veranschlagt werden." stimmt hinten und vorne nicht. Es sind die Hersteller der Verpackungen, die in der Pflicht sind. Wenn jetzt (Medien-)Händler X eine Palette Kartons bei Hersteller Y kauft, dann muß Hersteller Y dieser Kartons im Ausland registriert haben. Wenn Panasonic seine TVs in bestimmten Kartons mit Styropordämmung verpackt, muß Panasonic diese Verpackung registrieren. Händler X hat damit überhaupt nichts zu tun, und auch das Aufkleben von Adressetiketten oder Versandtaschen mit Dokumenten ändert daran nichts und macht ihn nicht plötzlich zum Hersteller, auch wenn das mancherorts behauptet wird.
Zudem ist man selbstverständlich auch hier in Deutschland betroffen, sollten Händler im EU-Ausland wider Erwarten genauso handeln. Gerade Film- und Musiksammler bedienen sich munter bei ausländischen Händlern. Die Zeiten, in denen man nicht mehr über die Landesgrenzen hinaus schauen mußte, sind schon seit längerem wieder vorbei und es ist wieder ähnlich zu den VHS-Zeiten, nur daß es jetzt nicht um geschnittene oder beschlagnahmte Titel sondern überhaupt um die Verfügbarkeit geht.
Durch die neuen Zollgebühren, die ja angeblich nur wegen der chinesischen Händler eingeführt wurden, denen im Herbst auch noch Bearbeitungsgebühren folgen werden, sind ja schon einige (US-)Händler weggefallen. Sollten auch noch EU-Händler wegfallen, wäre das keine gute Entwicklung.
Aber, es gibt ja auch nicht nur Medien. Wie wäre es mit Kleidung, Süßigkeiten, technischen Spielereien, Sportgeräten, Gartenmöbeln bzw. generell Möbeln? Wäre jetzt nicht so ungewöhnlich, wenn man sich da auch im Ausland bedienen würde.