Ich will das hier mal nicht so stehen lassen und löse die Frage
auf. ;)
Es gibt einen großen Unterschied zwischen "keine schwere
Jugendgefährdung" und "strafrechtlich unbedenklich". Hier der
Unterschied und das Wichtigste habe ich hervorgehoben:
Seit Oktober 2007 gibt es zwei unterschiedliche SPIO/JK-Freigaben
mit unterschiedlicher Wirkung (Quelle: Statut der
Juristenkommission, Stand 19. Oktober 2007):
1.)
„SPIO/JK geprüft: keine schwere
Jugendgefährdung“ Ein so gekennzeichnetes Medium darf
bis
zu einer möglichen Indizierung durch die BPjM im Handel offen
ausgestellt werden. Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren
erlaubt.
2.)
„SPIO/JK geprüft: strafrechtlich
unbedenklich“ (= schwere Jugendgefährdung) Ein so
gekennzeichnetes Medium unterliegt automatisch den Vertriebs- und
Werbebeschränkungen nach § 15 JuSchG Abs. 1 Nr. 1–7;
die SPIO
bescheinigt dem Film somit eine schwere Jugendgefährdung. Daher
darf ein solches Medium nicht offen im Handel ausgestellt werden.
Nur auf gezielte Nachfrage volljähriger Personen darf das Medium
„unter der Ladentheke“ verkauft werden.
Durch diese "neue" Kennzeichnung (keine schwere Jugendgefährdung)
auf der "John Rambo" BD kann der Film überhaupt "normal" im Handel
verkauft werden. Sollte es zu einer nachträglichen Indizierung
durch die BPjM kommen, darf der Film nicht mehr offen im Handel
ausgestellt werden. Ab dann wird man ihn auch nicht mehr bei Amazon
kaufen können.
Hoffe das bringt Klarheit in die Angelegenheit. ;)