Ich will das hier mal nicht so stehen lassen und löse die Frage auf. ;)
Es gibt einen großen Unterschied zwischen "keine schwere Jugendgefährdung" und "strafrechtlich unbedenklich". Hier der Unterschied und das Wichtigste habe ich hervorgehoben:
Seit Oktober 2007 gibt es zwei unterschiedliche SPIO/JK-Freigaben mit unterschiedlicher Wirkung (Quelle: Statut der Juristenkommission, Stand 19. Oktober 2007):
1.)
„SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung“ Ein so gekennzeichnetes Medium darf
bis zu einer möglichen Indizierung durch die BPjM im Handel offen ausgestellt werden. Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt.
2.)
„SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich“ (= schwere Jugendgefährdung) Ein so gekennzeichnetes Medium unterliegt automatisch den Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 JuSchG Abs. 1 Nr. 1–7;
die SPIO bescheinigt dem Film somit eine schwere Jugendgefährdung. Daher darf ein solches Medium nicht offen im Handel ausgestellt werden. Nur auf gezielte Nachfrage volljähriger Personen darf das Medium „unter der Ladentheke“ verkauft werden.
Durch diese "neue" Kennzeichnung (keine schwere Jugendgefährdung) auf der "John Rambo" BD kann der Film überhaupt "normal" im Handel verkauft werden. Sollte es zu einer nachträglichen Indizierung durch die BPjM kommen, darf der Film nicht mehr offen im Handel ausgestellt werden. Ab dann wird man ihn auch nicht mehr bei Amazon kaufen können.
Hoffe das bringt Klarheit in die Angelegenheit. ;)