Moin!
Diese ebay-Abmahnerei geht mir ganz schön auf den Zeiger!
Snake hat vollkommen Recht, beendet man ein Angebot, so kommt der
Vertrag erstmal mit dem dann Höchstbietenden zustande, auch wenn er
nur 1 EUR für z.B. das IPhone 5 geboten hat. Der Verkäufer hat dann
nur die Möglichkeit, sich durch eine Anfechtung vom Vertrag zu
lösen. Diese ist sofort gegenüber dem Käufer zu erklären. Einen
Grund braucht man natürlich auch, z.B. Artikel ist gestohlen
worden, kaputt gegangen, o.ä.
Leider gibts tatsächlich viele, die reihenweise Gebote abgeben,
dann die Verkäufer mit E-Mails, wie sie der TS bekommen hat,
erschrecken, in der Hoffnung, dass das Angebote beendet wird und
man günstig Sachen abgreifen kann.
Beliebte Masche ist auch, den Verkäufer auf eine
Urheberrechtsverletzung hinzuweisen, wenn er z.B. das Produktfoto
von der Seite des Herstellers geklaut hat.
Aufpassen sollte man beim Verkaufen tatsächlich, man ist schneller
Händler, als man denkt. Wenn man z.B. mehrere gleiche Artikel
verkauft, oder viel Neuware, kann das echt schnell gehen. Die
Gerichte ziehen die Grenze oft schon bei 3-7 Artikeln.
Ich würde den ebay-Account erstmal auf privat stellen, dass nicht
jeder schnüffeln kann.
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!