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Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 28 Aug 2012 22:13

gelöscht

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Ich bezweifle das ein "jetzt kaufen" button nicht dem Gesetz entspricht. Das wurde vor keinem Gericht der Welt durchgehen. Und ich lege meine Hand ins Feuer das Amazon deswegen nicht abgemahnt wird. Wie will man das auch erklären? Ein "jetzt kaufen" button soll für Kunden unklar sein und ein "kaufen" Button soll nicht unklar sein? Abgesehen davon steht das mit den Button auf einer Internetseite. Steht eine abschließende Aufzählung der erlaubten Button auch im Gesetz? Wenn ja, wie sieht das mit Zusätzen wie "jetzt" aus? Nur weil eine Internetseite das schreibt muss es nicht im Gesetz stehen. Und auf eine verweisung auf den Gesetzestext wurde ja auf dieser Seite verzichtet.
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:15

Gast

Ist doch nen Mäuseschiss und Paragraphen-Reiterei.
Sollte amazon.de etwas eklatant illegal handeln, würde die Plattform direkt von Behörden abgemahnt, oder von Anwälten die einen Namen machen wollen verklagt werden.
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:19

chill phil

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also ich verstehe das jetzt auch nicht so wirklich...eventuell kann noch mal jemand ein paar Zeilen darüber verlieren (diese ganzen Links oben haben mir nicht geholfen)...

dieser "Jetzt kaufen" Button von amazon.de ist nicht gesetzeskonform?
also schicke ich jetzt einfach alles zurück zu amazon, weil kein Vertrag zustande kam?

oder gilt diese "Button" Änderung jetzt nur für Privat Verkäufe?
bei ebay.de heisst es "sofort" kaufen, ist das jetzt auch illegal?


und was für Abmahnungen sollen da auf mich! als (privaten)Verkäufer bei amazon.de denn zu kommen?
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Geschrieben: 28 Aug 2012 22:20

xy78

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Zitat:
Zitat von Websl;3616307
Ich bezweifle das ein "jetzt kaufen" button nicht dem Gesetz entspricht. Das wurde vor keinem Gericht der Welt durchgehen. Und ich lege meine Hand ins Feuer das Amazon deswegen nicht abgemahnt wird. Wie will man das auch erklären? Ein "jetzt kaufen" button soll für Kunden unklar sein und ein "kaufen" Button soll nicht unklar sein? Abgesehen davon steht das mit den Button auf einer Internetseite. Steht eine abschließende Aufzählung der erlaubten Button auch im Gesetz? Wenn ja, wie sieht das mit Zusätzen wie "jetzt" aus? Nur weil eine Internetseite das schreibt muss es nicht im Gesetz stehen. Und auf eine verweisung auf den Gesetzestext wurde ja auf dieser Seite verzichtet.
hab das Gefühl, du weist nicht wer der Händlerbund ist ;)
das sind Rechtsanwälte, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als Urteile zu lesen, und für seine Kunden/Mitglieder in rechtssichere Texte umzusetzen.
war als Onlinehändler auch bei denen - top Anbieter! :thumb:

was die schreiben ist rechtlich korrekt.

die 4 Button-Lösungen wurden vom Gesetzgeber festgelegt!
du hast also den Text dazu garnicht gelesen!! :p:rolleyes:
>> Am 02.03.2012 hat der Bundestag die sog. Button-Lösung als Teil erneut mehrerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verabschiedet. Das Gesetz, welches am 01.08.2012 in Kraft trat, konkretisiert die Beschriftung von Bestellbuttons in Online-Shops und berücksichtigt künftig besonders förmliche Anforderungen bei der Gestaltung des Bestellablaufes
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Geschrieben: 28 Aug 2012 22:24

gelöscht

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Zitat:
wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_zur_Aenderung_des_BGB_zum_besseren_Schutz_der_Verbraucherinnen_und_Verbraucher_vor_Kostenfallen_im_elektronischen_Gesch%C3%A4ftsverkehr.pdf?__blob=publicationFile

"jetzt kaufen" dürfte unter die eindeutige Formulierung fallen

Diese Passage kann man auch in den entsprechenden Artikeln des BGB nachlesen. Und da steht nix mit den 4 Button, sondern das von mir oben zitierte.
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:26

xy78

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Zitat von Klinke26;3616313
Ist doch nen Mäuseschiss und Paragraphen-Reiterei.
Sollte amazon.de etwas eklatant illegal handeln, würde die Plattform direkt von Behörden abgemahnt, oder von Anwälten die einen Namen machen wollen verklagt werden.
es gab schon Abmahnungen - gegen externe Verkäufer ;)
meinst du, Amazon wird es an die große Glocke hängen, wenn sie ne Abmahnung bekommne?? ;)
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Geschrieben: 28 Aug 2012 22:31

chill phil

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Zitat:
Zitat von xy78;3616338
es gab schon Abmahnungen - gegen externe Verkäufer
na dann pass mal besser auf, wenn ich auf deinen Link in der Signatur klicke und Prison Break kaufen möchte, dann steht da der Button: "Kaufanfrage senden" ... werde ich am besten gleich mal meinem Anwalt zukommen lassen.
:eek:
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Geschrieben: 28 Aug 2012 22:33

Gast

Wozu sollte es auch amazon an die Glocke hängen?
Würdest du inserieren, wenn du ein Auto klaust?

Eher werden es Anwälte in die Medien ziehen, wenn so ein Multinationaler Konzern wie amazon hierzulande illegal agieren würde. :thumb:
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:34

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Zitat:
Zitat von Websl;3616331
Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_zur_Aenderung_des_BGB_zum_besseren_Schutz_der_Verbraucherinnen_und_Verbraucher_vor_Kostenfallen_im_elektronischen_Gesch%C3%A4ftsverkehr.pdf?__blob=publicationFile

"jetzt kaufen" dürfte unter die eindeutige Formulierung fallen

Diese Passage kann man auch in den entsprechenden Artikeln des BGB nachlesen. Und da steht nix mit den 4 Button, sondern das von mir oben zitierte.
googelt halt mal richtig danach > http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/07/31/achtung-ab-morgen-gilt-die-button-losung/

Zitat:
Die Gesetzesbegründung nennt für solche anderen Beschriftungen ein paar Beispiele:
  • „kostenpflichtig bestellen“

  • „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“

  • „kaufen“

du bist also Rechtsanwalt, und in dem Gebiet Profi? ;)

ein Kunde kann nicht sofort einen Artikel kaufen!!!!!!!! das Wort "jetzt" dürfte also nicht gültig sein, da es erst zum Kaufvertrag kommt, wenn der Shopbetreiber deine Bestellung annimmt/bestätigt.
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Geschrieben: 28 Aug 2012 22:35

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Zitat:
Zitat von xy78;3616224
jackoneill71 verteilt ja kräftig dankeschön - obwohl es entweder unnütze oder falsche Aussagen sind :rolleyes::rofl:

Tja, das is Deine Meinung... Ich seh das ganze ein wenig anders und deswegen brauchst Du mich nicht dumm anmachen, nur dass das mal klar ist. :rolleyes:

Und ob es in Deinen Augen, unnütze oder falsche Aussagen sind, ist mir herzlich egal, ich verteile meine Dankeschön wie ich will und nach meinen Kriterien und nicht nach Deinen und wenn Dein Beitrag von mir kein Dankeschön erhalten hat wird das seinen Grund haben.

Schon drauf gekommen warum das so ist, Nein?

Dann will ich's Dir verraten... WEIL ICH ANDERER MEINUNG BIN!!!


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