Zitat:
Zitat von xy78;3821938
tja, Du siehst das so, aber scheinst davon null Ahnung zu haben!
eine AGB mit 2 verschiedenen Tagesangaben sind rechtswidrig, und der Vertrag kommt nicht zustande.
das es hierzu noch keine Urteile gegen Amazon gibt, liegt wohl daran, dass das neue Gesetz erst seit August gilt.
Aha? Es ist erst seit diesem August gültig, dass die AGBs von Amazon und deren des Händlers im Einklang stehen müssen? Dieses Problem hat nicht bereits lange vor August bestanden? Dazu dann meine Frage: Seit wann nötigt Amazon seine Marketplacer die Widerrufsfrist auf 30 Tage anzuheben?
Zitat:
Zitat von xy78;3821938
außerdem, zeig mir in den Vorgaben und AGB von Amazon den Abschnitt, wo sie in die AGB der Händler eingreifen darf - das dürfen die garnicht!
Hab ich an irgendeiner Stelle etwas anderes behauptet?
Zitat:
Zitat von xy78;3821938
langsam bekomme ich das Gefühl, Ama ist Dein Arbeitgeber, so wie Du sie verteidigst.
wie bereits geschrieben, bin ich auch Ama-Fan, aber was die sich manchmal erlauben, gehört (hoffentlich) denen mal juristisch auf die Finger geklopft - wie Du es so schön beschrieben hast.
Hab ich was anderes behauptet?
Zitat:
Zitat von xy78;3822139
und innerhalb von 2-3 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung Gerichtsurteile zu fordern, grenzt an Realitätsverlust.
Zumindest Klagen oder die von Dir angedrohten Abmahnungen mit 3 Ausrufezeichen sollten sich doch bei diesen offensichtlich gravierenden Mängeln schon durch die Presse gemogelt habe - irgendeiner (Händler) jammert schließlich immer und es gibt genug Käseblätter, die nur auf eine solche Story warten - oder der Händlerbund oder irgendeine Kanzlei etc. pp. Oder willst Du mir jetzt erzählen, dass man sich in Deutschland für eine Abmahnung neuerdings auch ein halbes oder gar ganzes Jahr Zeit lässt?
Wen genau willst Du eigentlich mit diesem Thema grundsätzlich ansprechen? Privaten gehts am Popo vorbei und die Firmen werden und müssen das Problem ignorieren, im Sinne von, dass sie ihre Verkäufe wegen der evtl. vorhandenen Abmahngefahr nicht einstellen werden. Das Risiko als Kleingewerbler ins Raster zu geraten ist nahezu 0. Wir sollten das Problem deshalb natürlich nicht unter den Tisch kehren, ich frage nur aus Neugier. Vor allem würde ich gerne wissen, was jetzt für Dich das eigentliche Problem ist: Die Abmahngefahr oder die Ungültigkeit der geschlossenen Kaufverträge? Das könntest Du doch noch gut im Titel verkaufen ("Abmahngefahr!!! Ungültige Kaufverträge bei Amazon!!! Unbegrenztes Widerrufsrecht für Käufer!!! Achtung!!!".. SCNR.
Dieses Urteil ist mittlerweile nahezu 1 Jahr alt. Wieso greifst Du das Problem erst jetzt auf und wie ist die weitere Entwicklung/Gerichtsentscheide zu diesem Thema?
Zitat:
Zitat von xy78;3821938
tja, Du siehst das so, aber scheinst davon null Ahnung zu haben!
Bezüglich dieser Aussage verweise ich Dich gerne nochmal auf die ersten ~10 Beiträge dieses Threads. In diesen verkaufst Du uns die Aussagen des Händlerbundes als das einzig richtige.
In Posting #6 vom 28.08. schreibt
Websl:
Zitat:
Zitat von Websl;3616076
Ich glaube nicht, dass Amazon die Gesetzte nicht einhält. Bei vorm Bestellabschluss da: "Jetzt kaufen" und drunter stehen die Beträge.
Dieses Posting konterst Du mit #7 wie folgt:
Bis dato verwendet Amazon im Bestellprozess die Buttonlösung "Jetzt kaufen". Es wurde juristisch festgestellt, dass diese Buttonlösung rechtskonform ist und dennoch hattest Du bis dahin einen auf Schlauberger gemacht und uns das Geschwätz vom Händlerbund als einzig richtig verkauft oder gar als Deine eigenen.
Lustig dazu auch Nummer #19 von Dir:
https://bluray-disc.de/forum/amazon-national/88104-verkauf-ueber-amazon-abmahngefahr.html#post3616350
Dein Wortlaut:
Zitat:
du bist also Rechtsanwalt, und in dem Gebiet Profi?
Und direkt daunter (man beachte die zahlreichen Ausrufezeichen):
Zitat:
ein Kunde kann nicht sofort einen Artikel kaufen!!!!!!!! das Wort "jetzt" dürfte also nicht gültig sein, da es erst zum Kaufvertrag kommt, wenn der Shopbetreiber deine Bestellung annimmt/bestätigt.
Jaja, schon klar, also Du weißt alles und wir nix. Nur blöd, wenn sich hinterher herausstellt, dass das alles falsch ist, was Du da schreibst.
Ich hoffe Du erkennst, worauf ich hinaus will. Falls nein, nochmal: Du hast keine Ahnung von dem ganzen Kram, genauso wenig wie ich. Was der Händlerbund von sich gibt ist niemals grundsätzlich richtig oder die einzig mögliche Antwortmöglichkeit. Also bitte ich Dich nochmal Dich einfach in Deiner Form zu zügeln und statt auf das Händlerbund-Geschwätz lieber auf Gerichtsurteile zu verweisen. Die haben zwar auch nicht immer Hand und Fuß, sind aber wenigstens unabhängig! Danke.