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Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 19 Nov 2012 18:20

sisscuss

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Zitat von xy78;3821938
tja, Du siehst das so, aber scheinst davon null Ahnung zu haben!
eine AGB mit 2 verschiedenen Tagesangaben sind rechtswidrig, und der Vertrag kommt nicht zustande.
das es hierzu noch keine Urteile gegen Amazon gibt, liegt wohl daran, dass das neue Gesetz erst seit August gilt.
Aha? Es ist erst seit diesem August gültig, dass die AGBs von Amazon und deren des Händlers im Einklang stehen müssen? Dieses Problem hat nicht bereits lange vor August bestanden? Dazu dann meine Frage: Seit wann nötigt Amazon seine Marketplacer die Widerrufsfrist auf 30 Tage anzuheben?

Zitat:
Zitat von xy78;3821938
außerdem, zeig mir in den Vorgaben und AGB von Amazon den Abschnitt, wo sie in die AGB der Händler eingreifen darf - das dürfen die garnicht!
Hab ich an irgendeiner Stelle etwas anderes behauptet?

Zitat:
Zitat von xy78;3821938
langsam bekomme ich das Gefühl, Ama ist Dein Arbeitgeber, so wie Du sie verteidigst.
wie bereits geschrieben, bin ich auch Ama-Fan, aber was die sich manchmal erlauben, gehört (hoffentlich) denen mal juristisch auf die Finger geklopft - wie Du es so schön beschrieben hast.
Hab ich was anderes behauptet?

Zitat:
Zitat von xy78;3822139
und innerhalb von 2-3 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung Gerichtsurteile zu fordern, grenzt an Realitätsverlust.
Zumindest Klagen oder die von Dir angedrohten Abmahnungen mit 3 Ausrufezeichen sollten sich doch bei diesen offensichtlich gravierenden Mängeln schon durch die Presse gemogelt habe - irgendeiner (Händler) jammert schließlich immer und es gibt genug Käseblätter, die nur auf eine solche Story warten - oder der Händlerbund oder irgendeine Kanzlei etc. pp. Oder willst Du mir jetzt erzählen, dass man sich in Deutschland für eine Abmahnung neuerdings auch ein halbes oder gar ganzes Jahr Zeit lässt?

Wen genau willst Du eigentlich mit diesem Thema grundsätzlich ansprechen? Privaten gehts am Popo vorbei und die Firmen werden und müssen das Problem ignorieren, im Sinne von, dass sie ihre Verkäufe wegen der evtl. vorhandenen Abmahngefahr nicht einstellen werden. Das Risiko als Kleingewerbler ins Raster zu geraten ist nahezu 0. Wir sollten das Problem deshalb natürlich nicht unter den Tisch kehren, ich frage nur aus Neugier. Vor allem würde ich gerne wissen, was jetzt für Dich das eigentliche Problem ist: Die Abmahngefahr oder die Ungültigkeit der geschlossenen Kaufverträge? Das könntest Du doch noch gut im Titel verkaufen ("Abmahngefahr!!! Ungültige Kaufverträge bei Amazon!!! Unbegrenztes Widerrufsrecht für Käufer!!! Achtung!!!".. SCNR.

Zitat:
Zitat von xy78;3822707
ok, hoffe das gilt als Fakt:
bitte Punkt VI lesen! http://www.it-recht-kanzlei.de/2/V_Stellt_die_Mitbenutzung_der_EAN_bzw_GTIN_bzw_ASIN_einen_Wettbewerbsversto_dar/amazon.html

LG Wiesbaden urteilt, die AGB werden nicht wirksam vereinbart, da diese nur über einen Link sichtbar sind!

Da dies immer noch nur über einen Link geschieht beim Bestellprozessende, bleiben sie weiterhin unwirksam
Dieses Urteil ist mittlerweile nahezu 1 Jahr alt. Wieso greifst Du das Problem erst jetzt auf und wie ist die weitere Entwicklung/Gerichtsentscheide zu diesem Thema?

Zitat:
Zitat von xy78;3821938
tja, Du siehst das so, aber scheinst davon null Ahnung zu haben!
Bezüglich dieser Aussage verweise ich Dich gerne nochmal auf die ersten ~10 Beiträge dieses Threads. In diesen verkaufst Du uns die Aussagen des Händlerbundes als das einzig richtige.
In Posting #6 vom 28.08. schreibt Websl:
Zitat:
Zitat von Websl;3616076
Ich glaube nicht, dass Amazon die Gesetzte nicht einhält. Bei vorm Bestellabschluss da: "Jetzt kaufen" und drunter stehen die Beträge.
Dieses Posting konterst Du mit #7 wie folgt:
Zitat:
Zitat von xy78;3616212
sorry, da hast leider keine Ahnung, nach neuester Rechtsprechung muß der Button lauten:

http://www.haendlerbund.de/button-regelung
Bis dato verwendet Amazon im Bestellprozess die Buttonlösung "Jetzt kaufen". Es wurde juristisch festgestellt, dass diese Buttonlösung rechtskonform ist und dennoch hattest Du bis dahin einen auf Schlauberger gemacht und uns das Geschwätz vom Händlerbund als einzig richtig verkauft oder gar als Deine eigenen.
Lustig dazu auch Nummer #19 von Dir: https://bluray-disc.de/forum/amazon-national/88104-verkauf-ueber-amazon-abmahngefahr.html#post3616350
Dein Wortlaut:
Zitat:
du bist also Rechtsanwalt, und in dem Gebiet Profi?
Und direkt daunter (man beachte die zahlreichen Ausrufezeichen):
Zitat:
ein Kunde kann nicht sofort einen Artikel kaufen!!!!!!!! das Wort "jetzt" dürfte also nicht gültig sein, da es erst zum Kaufvertrag kommt, wenn der Shopbetreiber deine Bestellung annimmt/bestätigt.
Jaja, schon klar, also Du weißt alles und wir nix. Nur blöd, wenn sich hinterher herausstellt, dass das alles falsch ist, was Du da schreibst.

Ich hoffe Du erkennst, worauf ich hinaus will. Falls nein, nochmal: Du hast keine Ahnung von dem ganzen Kram, genauso wenig wie ich. Was der Händlerbund von sich gibt ist niemals grundsätzlich richtig oder die einzig mögliche Antwortmöglichkeit. Also bitte ich Dich nochmal Dich einfach in Deiner Form zu zügeln und statt auf das Händlerbund-Geschwätz lieber auf Gerichtsurteile zu verweisen. Die haben zwar auch nicht immer Hand und Fuß, sind aber wenigstens unabhängig! Danke.
Geschrieben: 19 Nov 2012 19:09

xy78

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Zitat:
Zitat von Acme;3823314
Da es ein Gerichtsurteil eines LGs ist hat es schon Gewicht aber hier:


steckt noch ne menge Konjunktiv dirn.

Und das es "nur" um gewerbliche Verkäufe geht, ist es für dieses Forum und deren Privatverkäufer (via Amazon) schlicht weg egal.
dir ist aber schon bewußt, das es sich hierbei um einen Kommentar des Verfassers handelt, und nicht um eine Gerichtsaussage? ;)


da Du ja anscheinend die Wahrheit kennst, kannst Du uns alle erleuchten - darum nur eine Frage an Dich:

ist der Verkauf auf Amazon 100%ig rechtssicher?

geb mal 3 Antworten vor ;)
- nein (damit bestätigst meine Bedenken)
- ja (dann biste Anwalt, und hast jetzt einen Klienten mehr. natürlich müßtest das schriftlich bestätigen inkl. Unterschrift)
- weis es nicht (da wäre ich enttäuscht von Dir, schließlich werden hier ja Halbwahrheiten verbreitet, weist es aber auch nicht genau)


unabhängig von Deiner Antwort, kannst danach den Thread schließen, da es hier ja Deiner Aussage nach keine Händler gibt, sondern nur Privatverkäufer (was ich nicht so sehe).
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Geschrieben: 19 Nov 2012 19:25

sisscuss

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Jetzt leg Dich nicht auch noch mit Acme an.. :o Der sich übrigens ganz gut in dem Bereich auskennt... glaub ich. :)

Wir wissen doch alle, dass der Verkauf im Ama-Marketplace nicht 100% rechtssicher ist. Das ist doch nicht der springende Punkt, anscheinend willst Du es jetzt aber nur noch darauf reduzieren, um von Dir selbst abzulenken. Schade, aber keine Einsicht ist auch eine Sicht.

Zitat:
Zitat von xy78;3823683
natürlich müßtest das schriftlich bestätigen inkl. Unterschrift
Na logo! :D
Geschrieben: 19 Nov 2012 19:27

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Zitat:
Zitat von xy78;3823683
ist der Verkauf auf Amazon 100%ig rechtssicher?

Mal eine andere Frage. Gibt es überhaupt einen 100%igen rechtssicheren Verkauf im Internet? Zeige mir doch mal eine vergleichbare Verkaufsplattform die für Verkäufer zu 100% rechtssicher ist?
Geschrieben: 19 Nov 2012 19:38

xy78

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Zitat von sisscuss;3823529
Aha? Es ist erst seit diesem August gültig, dass die AGBs von Amazon und deren des Händlers im Einklang stehen müssen? Dieses Problem hat nicht bereits lange vor August bestanden? Dazu dann meine Frage: Seit wann nötigt Amazon seine Marketplacer die Widerrufsfrist auf 30 Tage anzuheben?


Hab ich an irgendeiner Stelle etwas anderes behauptet?


Hab ich was anderes behauptet?


Zumindest Klagen oder die von Dir angedrohten Abmahnungen mit 3 Ausrufezeichen sollten sich doch bei diesen offensichtlich gravierenden Mängeln schon durch die Presse gemogelt habe - irgendeiner (Händler) jammert schließlich immer und es gibt genug Käseblätter, die nur auf eine solche Story warten - oder der Händlerbund oder irgendeine Kanzlei etc. pp. Oder willst Du mir jetzt erzählen, dass man sich in Deutschland für eine Abmahnung neuerdings auch ein halbes oder gar ganzes Jahr Zeit lässt?

Wen genau willst Du eigentlich mit diesem Thema grundsätzlich ansprechen? Privaten gehts am Popo vorbei und die Firmen werden und müssen das Problem ignorieren, im Sinne von, dass sie ihre Verkäufe wegen der evtl. vorhandenen Abmahngefahr nicht einstellen werden. Das Risiko als Kleingewerbler ins Raster zu geraten ist nahezu 0. Wir sollten das Problem deshalb natürlich nicht unter den Tisch kehren, ich frage nur aus Neugier. Vor allem würde ich gerne wissen, was jetzt für Dich das eigentliche Problem ist: Die Abmahngefahr oder die Ungültigkeit der geschlossenen Kaufverträge? Das könntest Du doch noch gut im Titel verkaufen ("Abmahngefahr!!! Ungültige Kaufverträge bei Amazon!!! Unbegrenztes Widerrufsrecht für Käufer!!! Achtung!!!".. SCNR.


Dieses Urteil ist mittlerweile nahezu 1 Jahr alt. Wieso greifst Du das Problem erst jetzt auf und wie ist die weitere Entwicklung/Gerichtsentscheide zu diesem Thema?


Bezüglich dieser Aussage verweise ich Dich gerne nochmal auf die ersten ~10 Beiträge dieses Threads. In diesen verkaufst Du uns die Aussagen des Händlerbundes als das einzig richtige.
In Posting #6 vom 28.08. schreibt Websl:

Dieses Posting konterst Du mit #7 wie folgt:

Bis dato verwendet Amazon im Bestellprozess die Buttonlösung "Jetzt kaufen". Es wurde juristisch festgestellt, dass diese Buttonlösung rechtskonform ist und dennoch hattest Du bis dahin einen auf Schlauberger gemacht und uns das Geschwätz vom Händlerbund als einzig richtig verkauft oder gar als Deine eigenen.
Lustig dazu auch Nummer #19 von Dir: https://bluray-disc.de/forum/amazon-national/88104-verkauf-ueber-amazon-abmahngefahr.html#post3616350
Dein Wortlaut:

Und direkt daunter (man beachte die zahlreichen Ausrufezeichen):

Jaja, schon klar, also Du weißt alles und wir nix. Nur blöd, wenn sich hinterher herausstellt, dass das alles falsch ist, was Du da schreibst.

Ich hoffe Du erkennst, worauf ich hinaus will. Falls nein, nochmal: Du hast keine Ahnung von dem ganzen Kram, genauso wenig wie ich. Was der Händlerbund von sich gibt ist niemals grundsätzlich richtig oder die einzig mögliche Antwortmöglichkeit. Also bitte ich Dich nochmal Dich einfach in Deiner Form zu zügeln und statt auf das Händlerbund-Geschwätz lieber auf Gerichtsurteile zu verweisen. Die haben zwar auch nicht immer Hand und Fuß, sind aber wenigstens unabhängig! Danke.
ich zitiere jetzt mal nicht jeden Satz von Dir ;)

Du möchtest ja Urteile für das seit August geltende Recht - darauf bezog sich mein Satz mit den Urteilen.

das Urteil ist klar ein Jahr alt - der verfasste Text stammt aber von Juni 2012. bis zum Erscheinen des Artikels hat es wohl noch Gültigkeit gehabt.
zwar gibt es keine Garantie das es noch Bestand hat, aber das könntest Du selber herausfinden - schließlich gehst Du vom Gegenteil aus.
frag halt mal beim LG Wiesbaden nach, oder google ;)

ich beschäftige mich seit ca 4 Jahren intensiv mit Onlinerecht und Vorschriften (wohl auch aus Selbstschutz).

bei dem Thema AGB frage ich mich sowieso, warum es Amazon nicht hinbekommt, die AGB unterhalb der Bestellübersicht (bevor man "Jetzt kaufen" drückt) einzufügen.
die meisten Anbieter von Onlineshopsoftware haben diese Möglichkeit automatisch installiert - meine Shops sind von XT Commerce und XTC Modified, und beide haben diese Einstellmöglichkeit.


wo habe ich mit Abmahnungen gedroht?? :eek:
ich habe lediglich auf die Abmahngefahr hingewiesen - wie jeder einzelne User dies bewertet, ist jedem selber überlassen.
ich könnte wetten, Dich betrifft das Thema doch persönlich garnicht, oder bist Du Händler auf Ama?

außerdem zwingt Dich hier niemand,
a: zu lesen
b: zu posten
c: meiner Meinung sich anzuschließen


da es selbst für Privatverkäufer unsicher sein kann (z.B. beim Verkauf und Versand von 18er Ware), halte ich den Thread weiterhin sinnvoll.

da aber Acme den Nutzen dieses Threads auf dieser Seite anzweifelt, können wir auch hier dichtmachen.
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Geschrieben: 19 Nov 2012 19:52

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Zitat von sisscuss;3823718
Jetzt leg Dich nicht auch noch mit Acme an.. :o Der sich übrigens ganz gut in dem Bereich auskennt... glaub ich. :)

Wir wissen doch alle, dass der Verkauf im Ama-Marketplace nicht 100% rechtssicher ist. Das ist doch nicht der springende Punkt, anscheinend willst Du es jetzt aber nur noch darauf reduzieren, um von Dir selbst abzulenken. Schade, aber keine Einsicht ist auch eine Sicht.


Na logo! :D
na Du bist lustig, genau das war die Grundaussage dieses Threads - der Verkauf ist nicht rechtssicher - mehr behaupte ich die ganze Zeit ja nicht! ;) denn nur wenn es nicht nach geltenden Recht fabriziert wird, kann ne Abmahnung drohen (also ich droh keinem).
endlich habt Ihrs eingesehen :thumb::cool:
spät aber immerhin.

Zitat:
Zitat von Websl;3823720
Mal eine andere Frage. Gibt es überhaupt einen 100%igen rechtssicheren Verkauf im Internet? Zeige mir doch mal eine vergleichbare Verkaufsplattform die für Verkäufer zu 100% rechtssicher ist?
also Onlineshops können rechtssicher sein, bei Verkaufsplattformen weis ichs nicht, kenne ja nicht alle ;)
hier ginge es ja nur um Amazon
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Geschrieben: 19 Nov 2012 20:01

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Zitat:
Zitat von xy78;3823783
also Onlineshops können rechtssicher sein, bei Verkaufsplattformen weis ichs nicht, kenne ja nicht alle ;)
hier ginge es ja nur um Amazon

Dann stellt sich die Frage warum der angeblich so tolle Händlerbund nur gegen Amazon wettert? Warum werden andere Verkaufsplattformen nicht an den Pranger gestellt? Vermutlich weil Amazon am bekanntesten ist und der Händlerbund durch diese Panikmache mehr Kunden zu sich locken kann. Soviel zum Thema das der Händlerbund ja nur das Beste für "uns" möchte.
Geschrieben: 19 Nov 2012 20:02

sisscuss

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Zitat von xy78;3823761
ich beschäftige mich seit ca 4 Jahren intensiv mit Onlinerecht und Vorschriften (wohl auch aus Selbstschutz).
Ouch, das ist mal nen Eigentor.

Zitat:
Zitat von xy78;3823783
mehr behaupte ich die ganze Zeit ja nicht! ;)
Wenn es denn mal so wäre, ist nur leider nicht so.

Zitat:
Zitat von Websl;3823720
Mal eine andere Frage. Gibt es überhaupt einen 100%igen rechtssicheren Verkauf im Internet? Zeige mir doch mal eine vergleichbare Verkaufsplattform die für Verkäufer zu 100% rechtssicher ist?
Eben, das ist juristisch sehr knifflig und damit automatisch ein Einfallstor für Abmahn-Farmen.

Aber um es mal klar zu sagen, da xy78, das anscheinend missversteht: Das Erhalten einer Abmahnung wägt den Urheber dieser nicht automatisch im Recht. Besser ists auch, sonst wäre in DE die Hölle los.
Geschrieben: 19 Nov 2012 20:11

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Zitat von Websl;3823800
Dann stellt sich die Frage warum der angeblich so tolle Händlerbund nur gegen Amazon wettert? Warum werden andere Verkaufsplattformen nicht an den Pranger gestellt? Vermutlich weil Amazon am bekanntesten ist und der Händlerbund durch diese Panikmache mehr Kunden zu sich locken kann. Soviel zum Thema das der Händlerbund ja nur das Beste für "uns" möchte.
evtl. weil dort die meisten Verkäufer sind, die abgemahnt werden könnten? ;)
Zitat:
Zitat von sisscuss;3823801
Ouch, das ist mal nen Eigentor.


Wenn es denn mal so wäre, ist nur leider nicht so.


Eben, das ist juristisch sehr knifflig und damit automatisch ein Einfallstor für Abmahn-Farmen.

Aber um es mal klar zu sagen, da xy78, das anscheinend missversteht: Das Erhalten einer Abmahnung wägt den Urheber dieser nicht automatisch im Recht. Besser ists auch, sonst wäre in DE die Hölle los.
warum Eigentor?
klar hat der Abmahner nicht automatisch Recht - hat auch niemand behauptet.
aber die suchen sich schon recht sichere Fehlverhalten aus - möchten ja ungern auf den Kosten sitzenbleiben
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Geschrieben: 19 Nov 2012 20:14

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Zitat von Websl;3823800
Dann stellt sich die Frage warum der angeblich so tolle Händlerbund nur gegen Amazon wettert? Warum werden andere Verkaufsplattformen nicht an den Pranger gestellt? Vermutlich weil Amazon am bekanntesten ist und der Händlerbund durch diese Panikmache mehr Kunden zu sich locken kann. Soviel zum Thema das der Händlerbund ja nur das Beste für "uns" möchte.
Also dazu hatte ich ja auch schon 1..2 Links gepostet und das Phänomen Händlerbund erklärt. Im Vordergrund stehen sicherlich die eigenen, finanziellen Interessen. Auf der anderen Seite schmeckt es dem Händlerbund aber, genauso wie vielen Einzelhändlern nicht, wie Amazon mit seinen Händlern umgeht - letztes Bsp. das Eingreifen in die AGBs. Ich stehe jdoch grundsätzlich hinter dem Konzept, seinen Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten und bin daher mit den allermeisten Maßnahmen seitens Amazon einverstanden, dazu zählt auch das Durchsetzen der Widerrufsfrist auf 30 Tage. Denn im Gegensatz zu vielen anderen erwarte ich selbst nicht nur besten Kundenservice, sondern möchte auch meinen Kunden bestmöglichen Service bieten. Da ich sowohl im Einzelhandel arbeite als auch eine familiennahe Firma manage, kenne ich mich ganz gut im Servicebereich aus und weiß, wie ich mit meinen Kunden umzugehen habe.. und die Kunden geben mir Recht. Das bedeutet nicht, dass ich mir auf den Schlips treten lasse - wenn es erforderlich ist, hab ich kein Problem damit, meinem gegenüber zu sagen, wo für mich die Grenzen meiner Service-Bereitschaft sind. Aber grundsätzlich bin ich "meinen" Kunden stets sehr flexibel eingestellt.

Zitat:
Zitat von xy78;3823830
aber die suchen sich schon recht sichere Fehlverhalten aus - möchten ja ungern auf den Kosten sitzenbleiben
Muaha, okay. Beim Abmahnwesen hast Du dann die letzten 4 Jahre wohl den Kopf zugemacht, sorry.


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