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Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 18 Nov 2012 20:56

sisscuss

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Zitat:
Zitat von xy78;3821561
wer sagt das ich Händler bei Amazon war????? :eek::rolleyes:
hab 2 eigene Onlineshops :p
Keine Ahnung, Du vlt.? :) Mir war so, als hattest Du sowas erwähnt und währenddessen hattest Du auch erwähnt, dass das nur noch nebenbei oder gar nicht mehr läuft und jetzt mit einmal hast Du gleich 2 Online-Shops ohne irgendwelche Einschränkungen.

Ist ja auch egal, jedenfalls seit ihr (Du und der Händlerbund) ganz gut in Panikmache. Was juristisch richtig und falsch ist, ist die eine Sache, wie sich das ganze auf die Praxis auswirkt, eine ganz andere. In der Vergangenheit hat man immer wieder solche Gepsenster über Amazon gelesen, ohne nennenswerte Auswirkungen für wen auch immer. Das einzige was seither gestiegen ist, ist das "mediale Interesse", die wollen ja schließlich auch nur Geld verdienen. :o

Nehmen wir nur mal diesen schwachsinnigen Artikel:

http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Button-Loesung-Verbraucherschutz-Online-Haendler-Amazon-Abmahnungen-Haendlerbund-7743368.html

Der Titel total reißerisch, im Untertitel heißt es "Amazon-Marketplace". Im gesamten Artikel dann kein einziges Wort über Amazon, stattdessen rechts ein kleines Bild, welches untertitelt ins deutsche übersetzt erläutert, dass sich Amazon an aktuell gültige Gesetze hält.

Es ist ja löblich, dass sich der Händlerbund für seine zahlenden Kunden so eifrig gegen Amazon ins Zeug legt. Aber man solle doch lieber die Richtigkeit von irgendwelchen Button-Lösungen und/oder Verlinkungen unseren Richtigern überlassen und nicht dem Händlerbund oder gar einem xy78 aus dem bluray-disc.de-Forum.

Ganz lustig zum Thema Seriosität des Händlerbundes ist auch dieser Artikel:

http://www.channelpartner.de/handel/ecommerce/2591837/index.html

Und den hab ich jetzt nur mal schnell nebenbei gefunden. Detailierte Untersuchungen zum Phänomen "Händlerbund" erspare ich uns mal, sonst wird es noch zu peinlich.

Wer hat eigentlich diesen Thread erstellt mit der reißerischen Bild-Niveau-Überschrift? Achja, das war ja auch xy78. :(
Geschrieben: 18 Nov 2012 21:52

xy78

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Punkt 1: hab nie behauptet ich sei Amazon-Händler
Punkt 2: Ich hab schon immer 2 Onlineshops - ich besitze sie noch, verkaufe aber momentan nichts darüber
Punkt 3: wenn man die ABG von Ama akzeptiert, dann gelten die vom Händler nicht - was z.B. bei Widerrufsrecht usw. ausschlaggebend ist

ein Bsp.: Ama gewährt 4 Wochen Widerrufsrecht, der MP-Händler nur 2 Wochen. da wird einfach mal den Händlern ihre AGB ausgehebelt.

mit deinem Link von Computerbild kannste auch keinen mehr überzeugen, da Amazon erst nach der neuen Gesetzgebung reagiert hat, und den Button erst nach Hinweis vom Händlerbund (und eigentlich auch nach dem 01. August) geändert hat.
da dies bereits umgesetzt wurde, brauchst das garnicht mehr erwähnen - alte Karmelle.

im 2. Link finde ich den letzten Satz am Wichtigsten (und das von einem unabhängigen Anwalt) ;)


"Jedoch müsse man betonen, dass bei Amazon für Verkäufer eine hundertprozentige Rechtssicherheit nicht zu erreichen sei."


d.h., der Händlerbund hat Recht - da es keine 100%ige Rechtssicherheit gibt, empfiehlt er keine Verkäufe zu tätigen :p

aber evtl. machst jetzt die Münchner Kanzlei auch als "unwichtig" herunter
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Geschrieben: 18 Nov 2012 22:41

xy78

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und ein weiterer Artikel der Münchner Kanzlei vom 07.11.12

http://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-manipuliert-widerrufsblehrung.html

Auszug:
"Für die rechtlichen Auswirkungen, die eine solche widersprüchliche Belehrung über das Widerrufsrecht für den Händler nach sich ziehen kann, scheint Amazon sich wenig zu interessieren."


habs gerade selber ausprobiert, der MP-Händler räumt nur ein 14-tägiges Rückgaberecht ein, aber am Ende des Bestellprozesses steht in den Amazon-AGB beide (14 und 30 Tage) drin.
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Geschrieben: 18 Nov 2012 23:39

sisscuss

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Eine tolle Theorie der Kanzlei, ist jetzt aber ein anderes Thema, als jenes um das es hier zuletzt ging. Es geht mir prinzipiell um die Art und Weise, wie das ganze Problem kommuniziert wird.

Der Händlerbund, als der Urheber der ganzen Story im Sinne von häufigste Quelle in den Medien, hat auf seiner Website (http://www.haendlerbund.de/amazon), die eigens für Amazon eingerichtet wurde, immer noch die Buttonlösung als Mangelpunkt angegeben. Ein Mangelpunkt, der schon lange nicht mehr existiert.

Wie glaubwürdig ist solch ein Unternehmen und welches Vertrauen soll man darin haben? Wie schon bereits erwähnt, haben sie auf ihrer Website eine Stichpunkt-Liste aus ich glaube 6 Punkten aufgeführt, von denen wenn überhaupt nur noch 1 Punkt relevant ist. Die wollen sich einfach nur verkaufen. Wenn Du so blind bist und das nicht erkennst, kann ich da nix für.

Zitat:
Zitat von xy78;3821778
Auszug:
"Für die rechtlichen Auswirkungen, die eine solche widersprüchliche Belehrung über das Widerrufsrecht für den Händler nach sich ziehen kann, scheint Amazon sich wenig zu interessieren."
Noch so ein theoretisches Problem, welches die Kanzlei sogar direkt selbst einräumt. Unterm Strich eher ein Problem für den Händler, dass er dem Käufer statt 14 Tagen 30 Tage Widerrufsfrist einräumen muss. Ein juristisches Problem im Sinne von Abmahnungen für den Händler sehe ich diesbezüglich nicht.

Dass das nicht die feine Art von Amazon ist, in die AGBs seiner Händler einzugreifen ist, ist offensichtlich und... scheisse - keine Frage.

In dem Zusammenhang der kollidierenden AGBs verstehe ich jetzt auch nicht, warum Du den Part "scheint Amazon sich wenig zu interessieren" als hervorhebenswert erachtest... achja, der Anwalt Nagel tut das ja auch. Weißt Du, das sieht jetzt wieder so aus, als willst Du nur bischen gegen Amazon trollen, wie es viele gerne tun. Konzentriere Dich doch einfach auf das eigentliche Problem.

Wer bis heute nicht erkannt hat, dass Amazon in seinem Marketplace einfach gleiches Recht wie jenes bei Amazon direkt, durchsetzen will, der sollte dort nicht verkaufen. Amazon hat sich in sämtlichen Angelegenheiten schon immer auf die Seite des Kunden gestellt und auch hier tun sie es wieder und nehmen dafür sogar rechtliche Scherereien in Kauf.
Jedenfalls kann keiner behaupten, dass Amazon durch verlockende Kondititonen Händler auf seine Plattform lockt.

Vermutlich Gerichte werden Amazon auf die Finger klopfen müssen (oder auch nicht?) und klären müssen, inwiefern Amazon in die AGBs seiner Marketplace-Händler eingreifen darf. Auch dieser Artikel beweist wieder, dass viele zwar groß am Jammern sind, aber Erfolge im Sinne von Klagen gegen Amazon scheint ja anscheinend niemand zu verzeichnen. Ergo scheint Amazon aus juristischer Sicht ja nicht soo viel falsch zu machen.

PS: Du findest (mittlerweile) im WWW immer professionelle Hochstapler, die gegen gewisse Firmen wettern, man muss nur (manchmal) etwas länger danach suchen. Insofern wäre ich Dir dankbar, wenn Du statt solchem Gejammer wie dem der Münchener Kanzlei mir in Zukunft Gerichtsentscheide vorlegst, bei denen Amazon unterlegen war. Ansonsten scheinst Du Dich ja überhaupt nicht für meine Argumente und Anliegen zu interessieren. Also hast Du entweder Langeweile, ein Problem mit Amazon oder willst einfach nur ein bischen Panik machen,

PS2:
Zitat:
Zitat von xy78;3821714
und eigentlich auch nach dem 01. August
Erkenne ich da Restzweifel? Gar nicht gut für solch einen Aufhänger.
Geschrieben: 19 Nov 2012 06:48

xy78

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:rofl::rofl::rofl:
ich habs ja gewußt, erst bringst DU selber die Kanzlei ins Spiel, und dann tust du Herrn Nagel seine Aussage als trollen meinerseits ab!
du machst Dich damit echt lächerlich!

wie in meinem letzten Post geschrieben, hat sich, aus meiner Sicht, die Button-Lösung erledigt - doch Du reitest immer wieder darauf herum.
das der Händlerbund dies immer noch anprangert, ist deren Meinung - aber auch das kreidest Du mir an.

>>Zitat:
Zitat von xy78 viewpost.gif
Auszug:
"Für die rechtlichen Auswirkungen, die eine solche widersprüchliche Belehrung über das Widerrufsrecht für den Händler nach sich ziehen kann, scheint Amazon sich wenig zu interessieren."


Noch so ein theoretisches Problem, welches die Kanzlei sogar direkt selbst einräumt. Unterm Strich eher ein Problem für den Händler, dass er dem Käufer statt 14 Tagen 30 Tage Widerrufsfrist einräumen muss. Ein juristisches Problem im Sinne von Abmahnungen für den Händler sehe ich diesbezüglich nicht.
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Geschrieben: 19 Nov 2012 07:43

Jason-X

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Ab sofort bitte wieder einen gemäßigteren Ton anschlagen, danke :)
Geschrieben: 19 Nov 2012 08:58

xy78

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Zitat:
Zitat von Jason-X;3822012
Ab sofort bitte wieder einen gemäßigteren Ton anschlagen, danke :)
der ist doch gemäßigt ;)


ich kann solche Aussagen eben nicht ab, wenn man erst einen Link postet, der gegen meine Aussagen sprechen soll, aber sich im nachhinein gegen einen selber wendet (evtl. weil man den ganzen Text nicht richtig gelesen hat?).
dann schreibt er zu seinem eigenen Link: Zitat: "professionelle Hochstapler" und "Gejammer der Münchner Kanzlei" - sorry, so einen User kann man nicht mehr ernst nehmen ;)

und innerhalb von 2-3 Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung Gerichtsurteile zu fordern, grenzt an Realitätsverlust.


Fakt ist: man wird in Deutschland keinen Anwalt finden (außer die von Amazon selbst), die einem schriftlich bestätigen dass das Verkaufen auf Amazon (für Händler) 100%ig rechtssicher ist.
Gegenbeweise können andere ja gerne bringen (falls es die jemals geben wird).
somit halte ich an meiner Threadüberschrift fest, was weder reißerisch wie die Bild-Zeitung, noch Panikmache ist (unabhängig was der Händlerbund meint/schreibt) - es herrscht Abmahngefahr bei Amazon
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Geschrieben: 19 Nov 2012 11:08

Gast

Dieser gesamte Thread steckt dermaßen voll an Spekulationen, Interpretattionen und Halbwahrheiten, dass es schon zum Himmel schreit.
Egal wer oder was, wenn hier keine FAKTEN kommen bringt dieser Thread nichts.
Geschrieben: 19 Nov 2012 11:59

xy78

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Zitat:
Zitat von Acme;3822577
Dieser gesamte Thread steckt dermaßen voll an Spekulationen, Interpretattionen und Halbwahrheiten, dass es schon zum Himmel schreit.
Egal wer oder was, wenn hier keine FAKTEN kommen bringt dieser Thread nichts.
ok, hoffe das gilt als Fakt:
bitte Punkt VI lesen! http://www.it-recht-kanzlei.de/2/V_Stellt_die_Mitbenutzung_der_EAN_bzw_GTIN_bzw_ASIN_einen_Wettbewerbsversto_dar/amazon.html

LG Wiesbaden urteilt, die AGB werden nicht wirksam vereinbart, da diese nur über einen Link sichtbar sind!

Da dies immer noch nur über einen Link geschieht beim Bestellprozessende, bleiben sie weiterhin unwirksam
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Geschrieben: 19 Nov 2012 17:04

Gast

Da es ein Gerichtsurteil eines LGs ist hat es schon Gewicht aber hier:

Zitat:
Sollten sich diese Gerichtsauffassungen durchsetzen, ist davon auszugehen, dass ein rechtssicherer Verkauf auf Amazon derzeit schlichtweg nicht möglich ist.

steckt noch ne menge Konjunktiv dirn.

Und das es "nur" um gewerbliche Verkäufe geht, ist es für dieses Forum und deren Privatverkäufer (via Amazon) schlicht weg egal.


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