Eine tolle Theorie der Kanzlei, ist jetzt aber ein anderes Thema, als jenes um das es hier zuletzt ging. Es geht mir prinzipiell um die Art und Weise, wie das ganze Problem kommuniziert wird.
Der Händlerbund, als der Urheber der ganzen Story im Sinne von häufigste Quelle in den Medien, hat auf seiner Website (
http://www.haendlerbund.de/amazon), die eigens für Amazon eingerichtet wurde, immer noch die Buttonlösung als Mangelpunkt angegeben. Ein Mangelpunkt, der schon lange nicht mehr existiert.
Wie glaubwürdig ist solch ein Unternehmen und welches Vertrauen soll man darin haben? Wie schon bereits erwähnt, haben sie auf ihrer Website eine Stichpunkt-Liste aus ich glaube 6 Punkten aufgeführt, von denen wenn überhaupt nur noch 1 Punkt relevant ist. Die wollen sich einfach nur verkaufen. Wenn Du so blind bist und das nicht erkennst, kann ich da nix für.
Zitat:
Zitat von xy78;3821778
Auszug:
"Für die rechtlichen Auswirkungen, die eine solche widersprüchliche Belehrung über das Widerrufsrecht für den Händler nach sich ziehen
kann,
scheint Amazon sich wenig zu interessieren."
Noch so ein theoretisches Problem, welches die Kanzlei sogar direkt selbst einräumt. Unterm Strich eher ein Problem für den Händler, dass er dem Käufer statt 14 Tagen 30 Tage Widerrufsfrist einräumen muss. Ein juristisches Problem im Sinne von Abmahnungen für den Händler sehe ich diesbezüglich nicht.
Dass das nicht die feine Art von Amazon ist, in die AGBs seiner Händler einzugreifen ist, ist offensichtlich und... scheisse - keine Frage.
In dem Zusammenhang der kollidierenden AGBs verstehe ich jetzt auch nicht, warum Du den Part "scheint Amazon sich wenig zu interessieren" als hervorhebenswert erachtest... achja, der Anwalt Nagel tut das ja auch. Weißt Du, das sieht jetzt wieder so aus, als willst Du nur bischen gegen Amazon trollen, wie es viele gerne tun. Konzentriere Dich doch einfach auf das eigentliche Problem.
Wer bis heute nicht erkannt hat, dass Amazon in seinem Marketplace einfach gleiches Recht wie jenes bei Amazon direkt, durchsetzen will, der sollte dort nicht verkaufen. Amazon hat sich in sämtlichen Angelegenheiten schon immer auf die Seite des Kunden gestellt und auch hier tun sie es wieder und nehmen dafür sogar rechtliche Scherereien in Kauf.
Jedenfalls kann keiner behaupten, dass Amazon durch verlockende Kondititonen Händler auf seine Plattform lockt.
Vermutlich Gerichte werden Amazon auf die Finger klopfen müssen (oder auch nicht?) und klären müssen, inwiefern Amazon in die AGBs seiner Marketplace-Händler eingreifen darf. Auch dieser Artikel beweist wieder, dass viele zwar groß am Jammern sind, aber Erfolge im Sinne von Klagen gegen Amazon scheint ja anscheinend niemand zu verzeichnen. Ergo scheint Amazon aus juristischer Sicht ja nicht soo viel falsch zu machen.
PS: Du findest (mittlerweile) im WWW immer professionelle Hochstapler, die gegen gewisse Firmen wettern, man muss nur (manchmal) etwas länger danach suchen. Insofern wäre ich Dir dankbar, wenn Du statt solchem Gejammer wie dem der Münchener Kanzlei mir in Zukunft Gerichtsentscheide vorlegst, bei denen Amazon unterlegen war. Ansonsten scheinst Du Dich ja überhaupt nicht für meine Argumente und Anliegen zu interessieren. Also hast Du entweder Langeweile, ein Problem mit Amazon oder willst einfach nur ein bischen Panik machen,
PS2:
Zitat:
Zitat von xy78;3821714
und eigentlich auch nach dem 01. August
Erkenne ich da Restzweifel? Gar nicht gut für solch einen Aufhänger.