Ok, viele Informationen liefert das Teil echt nicht.
Also so wie es scheint wurde/wird defintiv eine Strafe verhängt.
Wie die ausfällt ist nicht zu entnehmen.
Leider wird aber auch mitgeteilt das vom Geicht der Adhäsionsantrag
nicht berücksichtigt wurde.
Info:
Durch das Adhäsionsverfahren (quasi eine Art "Anhangsverfahren")
können zivilrechtliche Ansprüche, statt in einem eigenen
zivilgerichtlichen Verfahren, unmittelbar mit im Strafprozess
geltend gemacht werden
Heißt jetzt also das jeder der von ihm noch Geld bekommt und
versuchen möchte das einzufordern, definitv den zivilrechtlichen
Weg, also Inkasso/Anwalt einschlagen muß.
Nochmal zur Erinnerung:
Das bedeutet das ihr vom Mahnschreiben bis hin zum
Vollstreckungsbescheid (im schlimmsten Fall) die Kiste durchziehen
müsst um einen Schuldtitel zu erhalten. (Ist dann 30 Jahre lang
gültig). Bedeutet aber das ihr geschätzte Kosten in Höhe von 120€
vorstrecken müsst.