Geschrieben: 17 Apr 2012 08:41
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Hallo Zusammen,
zum 1. April wurde ja von der britischen Regierung der
Steuer-Sonderstatus der Kanalinseln aufgehoben. Bedeutet das für
uns, dass wir jetzt bei Bestellungen von den Kanalinseln (die über
der Besteuerungsuntergrenze liegen) auch keine Einfuhrumsatzsteuer
mehr zahlen müssen? Konnte dazu leider keine Infos finden, aber
vielleicht weiß ja jemand schon etwas?
unter
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Zollgebiet/zollgebiet_node.html
steht zumindest eindeutig, dass die Kanalinseln zum Zollgebiet der
EU gehören. Ich weiß allerdings nicht ob das auch für die
Besteuerung zutrifft.
Geschrieben: 23 Apr 2012 22:07
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Soweit ich weiß gilt die neue Regelung für Kunden aus
Großbritannien. Für uns hat sich nichts geändert.
Geschrieben: 24 Apr 2012 12:51
Schwarzseher
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Zitat von pkde
Soweit ich weiß gilt die neue Regelung für Kunden aus
Großbritannien. Für uns hat sich nichts geändert.
Das stimmt auch.