Auch ein Verkauf unter Privatleuten ist eine beidseitige
Willenserklärung, und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des
Handels, natürlich kann man als VK Fristen setzen, in denen das
Geld geflossen sein muss, das recht steht jedem zu, und wenn der
Käufer dies mit Abgabe Seiende Kaufinteresses akzeptiert, das ist
das auch so.
Ein vereinbarter Kauf ist eigentlich bindend, die frage ist nur, ob
die Einschaltung juristischer mittel auch dem Wert der Sache
entsprechen, wenn aber eine Storno- Option vereinbart wurde... Gut
;)
Ich fände eine "Black List" seitens der Seiten-Betreiber aber auch
sinnvoll, wer mehrfach durch sowas negativ auffällt, wird
abgemahnt, dann zeitweise gesperrt... Und bei ausbleibenden
Reaktionen dauerhaft des MP verwiesen
Ansonsten würde ich das ganze nicht ganz so eng sehen ;)
*justmy2cents*
...
T.