selbst ein schriftzug, oder design, das marken-rechtlich geschüzuz
ist, darf nicht ohne lizenzabgaben verwendet werden.
und ALLES, was in irgendeiner art und weise einen
wiedererkennungs-faktor hat, unterliegt dem markenrecht
selbst der geschwungene lu-ray schriftzug unterliegt dem
markenrecht, benutzt du ihn gewerblich, zahlst du geld!
der von mir musikalisch hoch geschätzte gene simmons von KISS hat
es auf die spitze getrieben, und irgendwann mal festgestellt, das
auf das legendäre "$" KEIN copyright drauf war... "war" ist
richtig, JETZT ist eins drauf!
udn der rechte inhaber ist er
er kann, wenn er es möchte, von jedem, der es gewerblich nutzt,
lizenzrechte geltend machen
überigens ebenso für das kürzel OJ, in den USA eine gängige
abkürzung für orange juice, aber halt auch für den namen OJ
simpson
jeder der es gewerblich nutzt, lässt simmons kasse klingeln!
und so ist es bei einem gerade boomenden medium mit
wirtschaftlichem selbstmord gleichzusetzen, da etwas zu
unternehmen, was die geltenden lizenzrechte komplett ausser acht
lässt
wir haben doch genügend juristen hier im forum, die können da mit
sicherheit noch konkreter werden
Zitat:
Privat kann man ja mit seinen Steels machen was
man will,
mich würde die grenze zwischen privat und gerwerblich
interessieren.
wenn 50 leute Privat zur druckerei gehen, und alle das selbe
artwork drucken lassen, dann wird es schwiedrig etwas gewerbliches
zu unterstellen.
50 dienen eindeutlich NICHT dem privaten gebrauch!
insbesondere wenn diese noch offen in einem internet forum verkauft
werden
bei 5 wird ein staatsanwalt oder der hausanwalt eines unternehmens
der die wahreung des unternehmens sicherstellen soll, drüber hinweg
sehen, aber bei 50 seh ich da keine chance
...
Thomas