Das bleibt mir zum Glück erspart. Am Montag bekam ich eine
"Retourengenehmigung auf eigenen Wunsch" (schön, dass der Shop
seiner Linie bezüglich der Bezeichnungen treu bleibt
). Die Rücksendung sollte mit 2x 1,55
Euro frankiert an die Adresse in Deutschland (Wessling) erfolgen.
Zum Glück habe ich durch die Abholung von Sendungen aus der
Packstation ausreichend Punkte gesammelt, die ich gegen eine
Versandmarke als DHL-Paket umtauschen konnte. Ist ja wohl klar,
dass diese Rücksendung nicht ohne Tracking erfolgt. Zudem habe ich
einen unbeteiligten Kollegen gebeten, zu bezeugen, dass ich die
korrekten Artikel ins Paket packe, dieses korrekt adressiere und
eben genau dieses dann auch in die Packstation lege. Die Sendung
wurde dann gestern am vertraglich vereinbarten Ablageort
zugestellt. Auch hier eine gute Möglichkeit zu behaupten, dass eine
Sendung nicht angekommen sei, aber die AGB von DHL sagen ganz klar,
dass mit der Erstellung einer Ablagegenehmigung als Empfänger für
eventuelle Verluste verantwortlich ist. Heute Morgen erfolgte dann
zu meiner großen Freude die Erstattung der kompletten Bestellung
(inklusive des noch nicht gelieferten Artikels) auf mein
Paypal-Konto.
Bei meinen Recherchen bin ich noch auf was interessantes bezüglich
der Frage, welches Recht und welcher Gerichtsstand gilt gestoßen.
Auf Grundlage europäischen Rechtes ist es sehr wahrscheinlich, dass
als Gerichtsstand der des Käufers gilt, nicht der des Verkäufers.
Zudem sollte bei einer Ausrichtung des Shops auf einen bestimmten
Markt (hier Deutschland; Versand aus Deutschland, Retoure an eine
deutsche Adresse, deutsche "Hotline" - auch wenn es nur ne Mailbox
ist) auch das entsprechende Recht Anwendung finden. Weiteres dazu
zum Beispiel bei der
Verbraucherzentrale.
Ich für meinen Teil werde dort auf jeden Fall nicht mehr bestellen.
Wenn jemand dennoch dort bestellen möchte, so wahrscheinlich am
Besten Artikel, die ausreichend auf Lager liegen. Wer ebenfalls
Schwierigkeiten mit dem Shop hat, sollte auf jeden Fall Fristen für
eine Reaktion setzen und im Falle der Nichteinhaltung nicht nur mit
dem Paypal-Käuferschutz drohen, sondern auch erwähnen, dass man
sich vorbehält, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich persönlich
finde es äußerst traurig, dass dies scheinbar die einzige
Möglichkeit ist, eine Reaktion zu erhalten.