Geschrieben: 18 Jan 2012 19:18

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hätte mal ne frage zu indizierten filmen. darf ich die hier stellen?
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:18

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lass dich fsk18 freischalten, dann ja
solange nicht
und HIER schon gar nicht, dafür gibt es den besagten fsk18 bereich!
bist ja eigentlich schon lang genug dabei um das zu wissen, gelle ;)?
...
T.
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:18
Kommt auf die Frage an. Wenn sie allgemein gehalten ist, kannst du es ja mal versuchen...
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren
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(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:20

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Geschrieben: 18 Jan 2012 19:21

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ok...erwischt ;)
...
T.
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:23

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-Crusader- es ist etwas chaotisch zur Zeit...
Zitat:
Zitat von wolverine09;3095437
hätte mal ne frage zu indizierten filmen. darf ich die hier stellen?
:stop: ...hier nicht...da gibt es extra Threads, in welchen nur
FSK18 geprüfte Mitglieder zutritt haben...und ensprechende Dinge dort "diskutieren" dürfen.
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:28

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Zitat:
Zitat von Tsungam;3095443
Kommt auf die Frage an. Wenn sie allgemein gehalten ist, kannst du es ja mal versuchen...
ok ich kanns ja mal probieren, wenn die frage zu weit geht, kann man die ja löschen und den thread schließen.
also wenn ich z.b. aus england einen oder mehrere filme bestelle, die in deutschland indiziert, also verboten sind und der betrag über 24€ sind, also das zoll drauf kommen könnte. wie sieht es dann eigentlich mit dem zoll aus? werde ich nur einen aufpreis zahlen müssen oder werde ich mit rechtlichen konsequenzen rechnen müssen, weil der/die filme ja in deutschland verboten sind?
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:31
Indiziert ist nicht gleich verboten. Vom Import verbotener Filme würde ich in dem Fall absehen... Bei indizierten Titeln kann eine von drei Möglichkeiten eintreten: 1) Es kümmert den Zoll nicht. 2) Bei der Zustellung musst du einen Altersnachweis erbringen. 3) Der Zoll behält die Titel ein.
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(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:32

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indiziert ist NICHT verboten!
indiziert bedeutet nur, das die filme nicht öffentlich (udn damit minderjährigen zugänglich) ausgestellt, beworben und/oder verkauft werden dürfen
bei beschlagnahmten titeln sieht die sache anders aus, da kann es dir passieren, das die bei einer kontrolle halt beschöagnahmt werden... dann darfst du die bezahlen, wirst sie aber nicht ausgehändigt bekommen
...
T.
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:33

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3. Wenn sie strafrechtlich relevant sind. Liste B, wenn dir das was sagt.= beschlagnahmte.
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