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Blu Ray kaufen beim Media Markt

Gestartet: 18 Dez 2011 12:45 - 69 Antworten

Geschrieben: 19 Dez 2011 17:06

Gandalf123

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Zitat von Klinke26
Stimmt, die Verifizierung des Alters macht wohl nur einen Sinn wenn dieses Datum auch einer Person (mittels Personalausweis-Nr.) zugeordnet werden kann.
Das Datum allein wäre sinnfrei.

Bzgl. der Verifizierung kann aber wohl jeder MM-Markt machen was er für richtig hält. Anders kann ich mir nicht erklären, dass einige hier den Perso zücken mussten und ich bisher in zumindest 2 MMs in meiner Gegend nur jeweils mündlich! nach meinem Geburtsjahr gefragt wurde.

.... vielleicht liegts aber auch daran, dass ich für die Verkäuferinnen schon so alt aussah, dass die glauben ich hätte noch nicht mal einen Perso weil ich eh schon scheintot bin. :rofl:

Geschrieben: 19 Dez 2011 17:10

Tobz

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Zitat von Aint
Klar tippt die die PersoNr. ein !.Die schreibt die PersoNr sogar auf den Bong,habe 2 hier bei mir rumflattern,kann sie gerne einscannen :p!.Warum sollte sie auch nur das Geburtsdatum eingeben,hat doch keinen Sinn !.

Grüße

Waaaaas? Dann scan das bitte mal ein! Bei mir auf dem Bon stand nur das Geburtsdatum. Und die hat auch niemals ne 16-stellige Nr. eingegeben! Es mag ja Unterschiede von MM zu MM geben, das würde mich jetzt stark interessieren.

Anderer Punkt, warum macht die Angabe des reinen Geburtsdatums keinen Sinn? Ich habe dann als MM den Nachweis im System "Kaufdatum" - "Geburtsdatum" bei Artikel mit 18er Freigabe = min. 18 Jahre. Es muss deswegen ja nicht gleich auch noch genau einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Das wiederum wäre schon stark extrem bedenklich was den Datenschutz angeht.

Ich will nicht sagen, dass bei euch nicht genau so war - nur als Info - aber ich würde das schon gerne sehen ;)
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Geschrieben: 19 Dez 2011 17:11

Gast

Das bleibt sich unbenommen Gandalf. Ich will auch absolut kein "MUSS"-Kriterium draus machen.
Nur eben anmerken, dass die Angabe des Datums allein sinnfrei ist. Da auf einem Kassenbon ebensowenig eine einwandfreie Zuordnung getroffen werden kann.

Es sei denn das Geburtsdatum auf dem Bon, zusammen mit dem gekauften Artikel, ist Verifizierung genug. Dann weiß MM nicht die Person, der sie es verkauft hat. Aber immernoch kann MM bezeugen, dass sie die Altersrichtlinien eingehalten haben.
Wären dann wohl auch aus dem Schneider.
Geschrieben: 19 Dez 2011 17:18

Aint

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Zitat von Tobz
die Personalausweis-Nr. darf aus allein aus Datenschutzgründen natürlich niemals eingegeben werden, die tippen natürlich nur das Geburtstagdatum. Ich meine das wird sogar auf dem Kassenbon dann ausgewiesen oder?

Auch die Argumentation ist schlicht weg falsch !.Die DHL gibt auch die PersoNr. in ihren Scanner ein,wenn sie bei dir ne FSK18 Lieferung von amazon abgeben ( würde dann ja auch unters DatenSchutzGesetz fallen )!.Darüber Ärgern sie sich dann ja auch meißtens,weil das eben ne Menge Zeit kostet !.

Grüße
Geschrieben: 19 Dez 2011 17:33

Tobz

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naja bei DHL ist es eine ganz andere Sache! Die Lieferung erfolgt aufgrund einer Bestellung im Internet, von einer Person die im Netz vorläufig anonym ist. Die Bestellung kann auch von jemandem anderen (z. B. minderjähriger Kinder im Haushalt, die den Account benutzen) erfolgen. In jeden Fall heißt die Angabe der Daten nicht, dass es sich auch wirklich um die Person handelt.

Um zu gewährleisten, dass Artikel ab 18 dann auch wirklich an die korrekte Person geliefert wird, erfolgt der Versand "eigenhändig" und dort wird natürlich per Perso-ID verifiziert.

Also warum sollte MM das an der Kasse, wo ich den Leuten genau gegenüberstehe, das über meine Perso-ID verifizieren? Dort muss ich nicht beweisen, wer ich bin, sondern nur ob ich alt genug bin - als Nachweis für MM.

Es mag bei euch ja so gewesen sein, bei uns ist es nicht so (MM in Bremen). An dem Bon bin ich nach wie vor stark interessiert.
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Geschrieben: 19 Dez 2011 17:36

Aint

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Zitat von Tobz
Anderer Punkt, warum macht die Angabe des reinen Geburtsdatums keinen Sinn? Ich habe dann als MM den Nachweis im System "Kaufdatum" - "Geburtsdatum" bei Artikel mit 18er Freigabe = min. 18 Jahre. Es muss deswegen ja nicht gleich auch noch genau einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Das wiederum wäre schon stark extrem bedenklich was den Datenschutz angeht.

Weil jeder 14 jährige,der jemanden beim MediaMarkt kennt,dort hingehen könnte u. nen FSK18 Artikel kaufen könnte !.Geburtsdatum bringt gar nichts,ich brauche eine Zuordnung,wer wann u. wo diesen Artikel gekauft hat,u. dieses läßt sich nicht über ein Geburts/Kaufdatum belegen !.Die Verkäuferin dort hat mir das erklärt,es kam zu Beschwerden seitens Eltern,weil ihre Kinder dort FSK16 bzw FSK18 Titel erworben haben !.Diese wurden aber nicht von den Kindern selbst erworben,sondern durch Dritte,die volljährig waren !.Um diesen Problem ein Ende zu bereiten,hat man dieses System eingeführt,um dann belegen zu können,wer diesen Artikel wirklich erworben hat !.

Grüße

Grüße
Geschrieben: 19 Dez 2011 17:39

Tobz

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niemals! MM muss doch nicht beweisen können wer gekauft hat, sondern nur ob der Jenige alt genug ist. Wie kommst du darauf, dass MM eine Zuordnung haben muss, wer was gekauft hat?7

*edit*

ich habe auch mal ein bisschen google gequält, viele berichten dort, dass die Personalnummer notiert wurde, sogar teilweise von Perso-Kopien ist dort die Rede.

In dem Fall wäre ich damit überhaupt nicht mehr einverstanden, ich möchte aboslut nicht "registriert" sein als Kunde. Problematisch ist das ganze allerdings schon, weil wir das im Internet freiwillig machen..

Zuum Glück wird bei uns nur das Geburtsdatum geprüft, oder nach dem Geburtsjahr gefragt.
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Geschrieben: 19 Dez 2011 17:46

Aint

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Alter,das können sie doch nicht anhand eines Geburtsdatums,dann können sie doch nach belieben irgendwas angeben !.

Grüße
Geschrieben: 19 Dez 2011 17:56

Tobz

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ich kann dir nur sagen wie es bei uns ist, garantiert ohne Perso-Nr.!

Dass es bei euch so ist, ist schon tragisch. Ich hoffen nur, dass die das jetzt nicht überall so einführen.
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Geschrieben: 19 Dez 2011 17:57

>Vampire<

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... Und wenn dieser Kunde bei dem ein "irgendwas" Datum eingegeben wird, ein testkäufer des Ordnungsamtes ist, darf der Geschäftsführer sofort das Scheckbuch zücken
Mann Mann Mann ... Hier geht's ab
..,
T.


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