Geschrieben: 07 Dez 2011 09:24
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Hallo,
ich plane für nächstes Jahr den Neukauf eines PC. Wenn dieser unter
410€ liegt kann ich diesen dann aufeinmal steuerlich geltend machen
oder muss ich ihn trozdem über 3 Jahre abschreiben?
Geschrieben: 07 Dez 2011 12:04
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Wenn der PC unter 410€ liegt handelt es sich um ein GWG
(Geringwertiges Wirtschaftsgut) und kann sofort abgeschrieben
werden. Einen Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und
1000€ der über 5 Jahre abgeschrieben werden muss gibt's nicht mehr.
Geschrieben: 07 Dez 2011 12:16
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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)
Allgemein kann man sagen, dass ein PC "unter 410 Euro" als GWG
sofort abgeschrieben werden kann. Im Bereich der
Überschusseinkünfte (wie Anstellung) ist weiterhin üblicherweise
der Anteil der beruflichen Nutzung (z.B. 50%) glaubhaft zu machen
oder zu belegen.
Im Bereich der Gewinneinkünfte gibt es ein Wahlrecht, ob man GWGs
bis 410 Euro netto sofort abschreibt, oder den Sammelposten für
Anschaffungen bis 1.000 Euro bildet und auf fünf Jahre abschreibt.
Threoretisch wäre auch die Einzelbewertung und Abschreibung über
die Nutzungsdauer möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html