Blu-ray Forum → Heimkino, Hifi / Technik → Technik, Software, HTPC / Media Center Diskussionen → PC Systeme / Hardware

PC steuerlich abschreiben

Gestartet: 07 Dez 2011 09:24 - 2 Antworten

#1
Geschrieben: 07 Dez 2011 09:24

zerberos

Avatar zerberos

user-rank
Blu-ray Starter
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Grefrath
kommentar.png
Forenposts: 25
seit 09.09.2009
player.png
Philips BDP7300
anzahl.png
Blu-ray Filme:
anzahl.png
zuletzt kommentiert:
Media-Adventskalender mit „R.E.D. - Älter. Härter. Besser“ und neue Tagesdeals


Hallo,

ich plane für nächstes Jahr den Neukauf eines PC. Wenn dieser unter 410€ liegt kann ich diesen dann aufeinmal steuerlich geltend machen oder muss ich ihn trozdem über 3 Jahre abschreiben?
#2
Geschrieben: 07 Dez 2011 12:04

Avyn

Avatar Avyn

user-rank
Blu-ray Starter
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Blomberg
kommentar.png
Forenposts: 45
seit 15.02.2011
display.png
Samsung LE-46C750
player.png
Sony PlayStation 3 Slim
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps3.png
PS 3 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
5
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 4 mal.
Erhielt 12 Danke für 9 Beiträge


Wenn der PC unter 410€ liegt handelt es sich um ein GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) und kann sofort abgeschrieben werden. Einen Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000€ der über 5 Jahre abgeschrieben werden muss gibt's nicht mehr.
#3
Geschrieben: 07 Dez 2011 12:16

Nikopol

Avatar Nikopol

user-rank
Blu-ray Fan
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Rhein-Main
kommentar.png
Forenposts: 787
Clubposts: 43
seit 15.03.2010
beamer.png
Panasonic PT-AE4000E
anzahl.png
zuletzt kommentiert:
Kazé: Vier neue Anime-Serien voraussichtlich 2014 in Deutschland - mindestens eine auf Blu-ray Disc
anzahl.png
Bedankte sich 160 mal.
Erhielt 317 Danke für 172 Beiträge
Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)

Allgemein kann man sagen, dass ein PC "unter 410 Euro" als GWG sofort abgeschrieben werden kann. Im Bereich der Überschusseinkünfte (wie Anstellung) ist weiterhin üblicherweise der Anteil der beruflichen Nutzung (z.B. 50%) glaubhaft zu machen oder zu belegen.

Im Bereich der Gewinneinkünfte gibt es ein Wahlrecht, ob man GWGs bis 410 Euro netto sofort abschreibt, oder den Sammelposten für Anschaffungen bis 1.000 Euro bildet und auf fünf Jahre abschreibt. Threoretisch wäre auch die Einzelbewertung und Abschreibung über die Nutzungsdauer möglich.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html


Beitrag Kommentieren

Noch 380 Zeichen

Blu-ray Forum → Heimkino, Hifi / Technik → Technik, Software, HTPC / Media Center Diskussionen → PC Systeme / Hardware

Es sind 90 Benutzer und 475 Gäste online.