Geschrieben: 07 Dez 2011 09:24

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Hallo,
ich plane für nächstes Jahr den Neukauf eines PC. Wenn dieser unter 410€ liegt kann ich diesen dann aufeinmal steuerlich geltend machen oder muss ich ihn trozdem über 3 Jahre abschreiben?
Geschrieben: 07 Dez 2011 12:04

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Wenn der PC unter 410€ liegt handelt es sich um ein GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) und kann sofort abgeschrieben werden. Einen Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000€ der über 5 Jahre abgeschrieben werden muss gibt's nicht mehr.
Geschrieben: 07 Dez 2011 12:16

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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)
Allgemein kann man sagen, dass ein PC "unter 410 Euro" als GWG sofort abgeschrieben werden kann. Im Bereich der Überschusseinkünfte (wie Anstellung) ist weiterhin üblicherweise der Anteil der beruflichen Nutzung (z.B. 50%) glaubhaft zu machen oder zu belegen.
Im Bereich der Gewinneinkünfte gibt es ein Wahlrecht, ob man GWGs bis 410 Euro netto sofort abschreibt, oder den Sammelposten für Anschaffungen bis 1.000 Euro bildet und auf fünf Jahre abschreibt. Threoretisch wäre auch die Einzelbewertung und Abschreibung über die Nutzungsdauer möglich.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html