Geschrieben: 27 Nov 2011 13:38
Steeljunkie
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Schaut mal was Ich gerade bei Amazon gefunden habe. Es handelt sich
wahrscheinlich um einen Preisfehler, aber einen Versuch ist es
immerhin wert.
http://www.amazon.de/gp/product/B005SOM2RC/ref=ox_sc_act_title_1?ie=UTF8&m=A2EE3TLP19UX29
Geschrieben: 27 Nov 2011 13:41
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Seelenloserengel Steelbookhunter :)
Hätte ich ja sofort zugegriffen ! Falls Er noch im Angebot wäre ;)
Geschrieben: 27 Nov 2011 13:41
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von Seelenloserengel
Hätte ich ja sofort zugegriffen ! Falls Er noch im Angebot wäre
;)
Der schwarze ist noch im Angebot/Preisfehler.
Geschrieben: 27 Nov 2011 13:42
Steeljunkie Extreme
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vladib back im Forum
Preis ist schon korrigiert;)
"Alles, was ich habe auf dieser Welt, ist mein Wort und meine
Eier, und die breche ich nicht; für niemanden, ist das
klar?"
Geschrieben: 27 Nov 2011 13:43
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Also Ich hab den 32er in Schwarz noch hier! 3 Euro.
Edit: Mist alle entweder korrigiert, oder Weg! - Vielleicht hatte
ja jemand Glück :D - Aber Ich denke werden alle Storniert!
Geschrieben: 27 Nov 2011 14:11
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Amazon hat den Artikel mittlerweile komplett "gesperrt", man kann
sich per Email anmelden wegen der Verfügbarkeit.
Oh ich weiß nicht, ob das mit dem stornieren in dem Fall so einfach
wird, zumindest habe ich bei einem anderen Händler folgendes
gefunden :
Zitat:
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
...
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote bei Amazon stellen ein verbindliches
Angebot an Sie dar, diese Waren zu kaufen.
Nach Eingabe Ihrer Daten und mit dem Anklicken des
Bestellbuttons nehmen Sie dieses Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrags an. Sie erhalten auch automatisch und
zusätzlich von Amazon eine Bestellbestätigung.
Klar Anfechten kann es der Händler vermutlich trotzdem, aber schon
fahrlässig als Händler.
< Signature for sale >
Geschrieben: 27 Nov 2011 14:40
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Immer dieses gefährliche Halbwissen... Anstatt die AGBs irgendeines
Händlers rauszusuchen, sollte man sich die AGBs von Amazon
anschauen; dann merkt man, dass ein KV erst zu Stande kommt, wenn
Amazon den Artikel verschickt. Ergo kann und darf Amazon
stornieren, wie es will...
Ich zitiere: "§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben,
schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung
bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt
(Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme
Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass
Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst
dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und
den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung)
bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die
nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein
Kaufvertrag zustande. "
hi
Geschrieben: 27 Nov 2011 14:43
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Zitat:
Zitat von KB24
Immer dieses gefährliche Halbwissen... Anstatt die AGBs irgendeines
Händlers rauszusuchen, sollte man sich die AGBs von Amazon
anschauen; dann merkt man, dass ein KV erst zu Stande kommt, wenn
Amazon den Artikel verschickt. Ergo kann und darf Amazon
stornieren, wie es will...
Ja, ich finde auch du solltest dir mehr Dieter Nuhr Vorträge
anhören, der bringt das ganz gut auf den Punkt. :rolleyes:
Ich habe NICHT bei Amazon bestellt, sondern mit Absicht bei einem
anderen Händler und dann gelten für mich dessen AGB.
< Signature for sale >
Geschrieben: 27 Nov 2011 14:51
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Sorry, dachte es geht um Amazon. Tja, dann hat der VK Pech gehabt,
wenn es bei seinen AGBs nicht aufgeführt war. Anfechtungsgrundlage
ist auf Grund des Erklärungsirrtums gegeben, wobei hier
wahrscheinlich eh keiner dagegen klagen wird.
hi
Geschrieben: 27 Nov 2011 21:16
Gast
Habe mir heute Nachmittag natürlich auch einen geordert. :)
Habe mir jetzt die AGBs vom Verkäufer nochmal durchgelesen und m.E.
nach müssen die die Bestellungen tatsächlich ausliefern.
Bin zwar Laie, aber dort steht ganz klar unter §2, dass durch
Abschicken der Bestellung ein Vertrag geschlossen ist. Unter §7
steht dann "Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen
Pflichten...betreffen." und "Zu den vertragswesentlichen Pflichten
gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und
Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen."
D.h. für mich, dass die ausliefern müssen. Die haften für ihr
Angebot. Ferner wäre es auch schwer für die, den Irrtum zu
begründen. Wieso 3€? 300€ kostet das Teil nicht und Versandkosten
muss man nicht eingeben, die werden automatisch generiert anhand
der Artikelkategorie.
Aber mal schauen, gerade sind die Eingangsbestätigungen der
Bestellungen vom Händler gekommen. :D