Geschrieben: 18 Okt 2011 07:51
Blu-ray Starter
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Guten Morgen,
habe am Sonntag bei meinem 10 Wochen alten Philips 55 PFL7602 TV
eine KLITZE KLEINES Loch in der Scheibe von dem Gerät
gefuden.
Ist mir erst aufgefallen als jetzt die Herbstsonne in einen
bestimmten Winkel drauf schien! Is wirklich nur so groß wie ein
Punkt mit einem Kugelschreiber gemacht. Und wenn man mitr dem
Finger darüber fährt merkt man ein kleines Loch. Is wirklich mini,
aber ich beschreibe es mal als eine Art "Steinschlag beim Auto"...
Gemacht habe ICH das Loch auf keinen Fall, muss also schon da
gewesen sein! TV hat auch sonst keine Schäden, Kratzer oder
Fehler...
Jetzt möcht ich zu MM wo ich das Ding am 01.09 gekauft habe und
umtauschen. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen mit MM gemacht bei
sowas? Will mich auf die Gewährleistung berufen und MM müßte mir ja
(im ersten halben Jahr, danach Beweislastumkehr) theoretisch
beweisen das ICH den Fehler verursacht habe was ja eigentlich nicht
möglich ist. Und berufe mich auf § 437 bzw. §439 mit Sachmangel und
Nacherfüllung.
Möchte nur so wenig ärger wie möglich mit denen haben, gibts etwas
was ich auf jeden Fall vermeiden sollte oder sind die da eher
kulant?
Vielen Dank für eure Hilfe
P.S.Trotz SuFu konnte ich leider keine passende Antwort finden...
Geschrieben: 18 Okt 2011 07:57
Redakteur
Blu-ray Junkie
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Also meine Erfahrungswerte sind da recht unterschiedlich und es
hängt meiner Meinung nach sehr stark von dem jeweilgen Markt ab.
Mit freundlichen Grüßen
Mithrandir
Geschrieben: 18 Okt 2011 08:51
Blu-ray Starter
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Danke für die schnelle Antwort!
Aber gibt's da keine Eindeutige Regelung? Bzw. lässt das BGB da
wirklich so viel Spielraum?
Geschrieben: 18 Okt 2011 14:49
Blu-ray Junkie
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atm kotzt Täterschutz an !
Jein.
Du hast eine gesetzliche Gewährleistung, und in den ersten 6
Monaten muss der Händler Dir "beweisen", das der Schaden von Dir
verursacht wurde.
Man geht generell davon aus, das der Schaden bereits bestand , wenn
das Gerät keine 6 Monate alt ist.
Nach den 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislastumkehr, sprich
du musst dem Händler beweisen, das der Schaden nicht durch dich
verursacht wurde.
Eine defekte Frontscheibe ist da allerdings schon was sehr
Spezielles, das Glas bricht ja nicht einfach so raus, der Händler
könnte sich da evtl. herauswinden, da es kein Schaden ist, der
einfach mal so auftritt, wie z.B. ein defektes Pixel.
Ich denke da hilft einfach nur Bilder machen bzw. anrufen
hinfahren. Evtl. auch einfach mit Philips direkt telefonieren, wenn
das Gerät noch keine 6 Monate alt ist.
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