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Gewährleistung bei Media Markt

Gestartet: 18 Okt 2011 07:51 - 3 Antworten

#1
Geschrieben: 18 Okt 2011 07:51

Läusert

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Guten Morgen,

habe am Sonntag bei meinem 10 Wochen alten Philips 55 PFL7602 TV eine KLITZE KLEINES Loch in der Scheibe von dem Gerät gefuden.
Ist mir erst aufgefallen als jetzt die Herbstsonne in einen bestimmten Winkel drauf schien! Is wirklich nur so groß wie ein Punkt mit einem Kugelschreiber gemacht. Und wenn man mitr dem Finger darüber fährt merkt man ein kleines Loch. Is wirklich mini, aber ich beschreibe es mal als eine Art "Steinschlag beim Auto"... Gemacht habe ICH das Loch auf keinen Fall, muss also schon da gewesen sein! TV hat auch sonst keine Schäden, Kratzer oder Fehler...

Jetzt möcht ich zu MM wo ich das Ding am 01.09 gekauft habe und umtauschen. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen mit MM gemacht bei sowas? Will mich auf die Gewährleistung berufen und MM müßte mir ja (im ersten halben Jahr, danach Beweislastumkehr) theoretisch beweisen das ICH den Fehler verursacht habe was ja eigentlich nicht möglich ist. Und berufe mich auf § 437 bzw. §439 mit Sachmangel und Nacherfüllung.
Möchte nur so wenig ärger wie möglich mit denen haben, gibts etwas was ich auf jeden Fall vermeiden sollte oder sind die da eher kulant?

Vielen Dank für eure Hilfe

P.S.Trotz SuFu konnte ich leider keine passende Antwort finden...
#2
Geschrieben: 18 Okt 2011 07:57

Mithrandir

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Also meine Erfahrungswerte sind da recht unterschiedlich und es hängt meiner Meinung nach sehr stark von dem jeweilgen Markt ab.
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
#3
Geschrieben: 18 Okt 2011 08:51

Läusert

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Danke für die schnelle Antwort!

Aber gibt's da keine Eindeutige Regelung? Bzw. lässt das BGB da wirklich so viel Spielraum?
#4
Geschrieben: 18 Okt 2011 14:49

atm

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Jein.
Du hast eine gesetzliche Gewährleistung, und in den ersten 6 Monaten muss der Händler Dir "beweisen", das der Schaden von Dir verursacht wurde.
Man geht generell davon aus, das der Schaden bereits bestand , wenn das Gerät keine 6 Monate alt ist.
Nach den 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislastumkehr, sprich du musst dem Händler beweisen, das der Schaden nicht durch dich verursacht wurde.

Eine defekte Frontscheibe ist da allerdings schon was sehr Spezielles, das Glas bricht ja nicht einfach so raus, der Händler könnte sich da evtl. herauswinden, da es kein Schaden ist, der einfach mal so auftritt, wie z.B. ein defektes Pixel.

Ich denke da hilft einfach nur Bilder machen bzw. anrufen hinfahren. Evtl. auch einfach mit Philips direkt telefonieren, wenn das Gerät noch keine 6 Monate alt ist.
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