Zitat:
Zitat von Merlin
Wie gesagt, so etwas ist mir nicht bekannt.
Ich habe das Gefühl, dass hier nicht trennscharf zwischen der
Rückgabe wegen eines Mangels der Kaufsache und der Rückgabe wegen
Nichtgefallen unterschieden wird.
Ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht im stationären Handel
gibt es nicht. Und sowas gab es auch noch nie. Wenn MM einen
Artikel, der keinen Mangel aufweist, zurücknimmt und den Kaufpreis
erstattet, dann ist das ein Entgegenkommen von MM. Wenn es in deren
AGB steht, dann kann man hieraus ein Rückgaberecht ableiten. MM
kann aber jederzeit seine AGB ändern, so dass es ab diesem
Zeitpunkt diesen Anspruch nicht mehr gibt. Ist also seitens MM
freiwillig.
Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, schaut die Sache anders
aus. Hier greifen die (gesetzlich geregelten) Mängelrechte.
Vorrangig ist, wie Markus P. schon schrieb, die Nacherfüllung, d.h.
der Händler muss nicht sofort den Kaufpreis erstatten und die Sache
zurücknehmen. Die Nacherfüllung soll den ursprünglich geschlossenen
Kaufvertrag "retten", deshalb gibt (grundsätzlich nach Wahl des
Käufers) ein neues Gerät oder eine Reparatur des defekten
Geräts.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (nach dem 2. erfolglosen
Versuch) oder hat der Händler die Nacherfüllung endgültig
verweigert, dann kann man zurücktreten und sein Geld
verlangen.
Was den angesprochenen Nutzungsersatz angeht, hier gilt im
Grundsatz folgendes:
- bei Rücktritt ist Nutzungsersatz zu leisten
- bei Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache ist
kein Nutzungsersatz zu leisten.
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!