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[MM] Neue MM Strategie – “Ende des Preis-Irsinns”

Gestartet: 01 Okt 2011 16:11 - 524 Antworten

Geschrieben: 25 Okt 2011 13:36

Merlin

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Hi,

§312d bezieht sich nur auf Fernabsatzverträge und §355 definiert ein Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, wenn dieses ihm per Gesetz eingeräumt wird. Da steht nirgends, dass ich generell ein Widerrufsrecht habe wenn ich beim lokalen Händler einen Kaufvertrag abschließe!
Mich interessiert ein Link, der mir bestätigt, dass mir dieses Recht auch bei lokal abgeschlossenen Kaufverträgen eingeräumt wird!

Wie gesagt, so etwas ist mir nicht bekannt.

Ich kenne nur die folgenden vom Gesetzgeber zugelassenen Widerrufsrechte:
- Haustürgeschäfte (§ 312 Absatz 1 BGB)
- Fernabsatzverträge (§ 312d Absatz 1 BGB)
- Teilzeit-Wohnrechteverträge (§ 485 Absatz 1 BGB)
- Verbraucherdarlehensverträge (§ 495 Absatz 1 BGB)
- Verbraucher-Finanzierungsleasingverträge (§ 500 BGB)
- Verbraucher-Teilzahlungsgeschäfte (§ 501 BGB)
- Ratenlieferungsverträge (§ 505 Absatz 1 BGB)
- Fernunterrichtsverträge (§ 4 Fernunterrichtsschutzgesetz, FernUSG)

Merlin
Geschrieben: 25 Okt 2011 14:25

Gast

Zitat:
Zitat von Natürliches Mineralwasser
Hätten sie also den Manager der auch dem Unternehmen selber Schaden zufügt behalten sollen, damit nichts demontiert wird?


Möööp... falsch verstanden...:D

Es war eher so gemeint das solche Sachern erst gar nicht passieren dürfen/sollten.
Geschrieben: 25 Okt 2011 14:28

Incubali

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Heißt das jetzt, dass wenn ich was im Laden sehe was meines Erachtens teuer ist und in einem anderen MM für weniger Geld über die Ladentheke geht, dass mir der Preis sofort geändert wird???
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Geschrieben: 25 Okt 2011 14:30

Gast

Zitat:
Zitat von Markus P.
Nicht ganz so richtig ;)

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich.Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache:Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist prinzipiell zwar möglich, die Praxis des Einschickens an den Hersteller aber, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft,soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).

Na klar es ist logisch das sie durch den einfachen Tausch des Gerätes auch der Erfüllung nachkommen, aber es besteht seitens des Kundens nicht das Recht auf den Austausch "nur" auf ein einwandfreies Gerät inerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. :)
Geschrieben: 25 Okt 2011 14:38

Alan Shore

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Zitat:
Zitat von Merlin
Wie gesagt, so etwas ist mir nicht bekannt.

Ich habe das Gefühl, dass hier nicht trennscharf zwischen der Rückgabe wegen eines Mangels der Kaufsache und der Rückgabe wegen Nichtgefallen unterschieden wird.

Ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht im stationären Handel gibt es nicht. Und sowas gab es auch noch nie. Wenn MM einen Artikel, der keinen Mangel aufweist, zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet, dann ist das ein Entgegenkommen von MM. Wenn es in deren AGB steht, dann kann man hieraus ein Rückgaberecht ableiten. MM kann aber jederzeit seine AGB ändern, so dass es ab diesem Zeitpunkt diesen Anspruch nicht mehr gibt. Ist also seitens MM freiwillig.

Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, schaut die Sache anders aus. Hier greifen die (gesetzlich geregelten) Mängelrechte. Vorrangig ist, wie Markus P. schon schrieb, die Nacherfüllung, d.h. der Händler muss nicht sofort den Kaufpreis erstatten und die Sache zurücknehmen. Die Nacherfüllung soll den ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag "retten", deshalb gibt (grundsätzlich nach Wahl des Käufers) ein neues Gerät oder eine Reparatur des defekten Geräts.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (nach dem 2. erfolglosen Versuch) oder hat der Händler die Nacherfüllung endgültig verweigert, dann kann man zurücktreten und sein Geld verlangen.

Was den angesprochenen Nutzungsersatz angeht, hier gilt im Grundsatz folgendes:
- bei Rücktritt ist Nutzungsersatz zu leisten
- bei Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache ist kein Nutzungsersatz zu leisten.
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Geschrieben: 25 Okt 2011 14:50

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von std
nee

aber beim Gewährleistung stellen die sich manchmal quer, was rein rechtlich auch in Ordnung ist

Nur hatte ich dieses Erlebnis auch schon. Gerät gekauft, Zuhause festgestellt ist defekt, sofort zurück gefahren, wollten die das zum Hersteller einschicken
Dabei hatte ich das Navi gekauft weil ich es 3 Tage später dringend brauchte
Nachdem ich ein bißchen lauter wurde haben sie es aber dann doch getauscht

Rechtlich ist es oftmals nicht OK...deshalb bekommt MM von mir KEINEN einzigen Euro mehr.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 25 Okt 2011 15:01

Merlin

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Zitat:
Zitat von Alan Shore
Ich habe das Gefühl, dass hier nicht trennscharf zwischen der Rückgabe wegen eines Mangels der Kaufsache und der Rückgabe wegen Nichtgefallen unterschieden wird.

Ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht im stationären Handel gibt es nicht. Und sowas gab es auch noch nie. Wenn MM einen Artikel, der keinen Mangel aufweist, zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet, dann ist das ein Entgegenkommen von MM. Wenn es in deren AGB steht, dann kann man hieraus ein Rückgaberecht ableiten. MM kann aber jederzeit seine AGB ändern, so dass es ab diesem Zeitpunkt diesen Anspruch nicht mehr gibt. Ist also seitens MM freiwillig.

Wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat, schaut die Sache anders aus. Hier greifen die (gesetzlich geregelten) Mängelrechte. Vorrangig ist, wie Markus P. schon schrieb, die Nacherfüllung, d.h. der Händler muss nicht sofort den Kaufpreis erstatten und die Sache zurücknehmen. Die Nacherfüllung soll den ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag "retten", deshalb gibt (grundsätzlich nach Wahl des Käufers) ein neues Gerät oder eine Reparatur des defekten Geräts.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (nach dem 2. erfolglosen Versuch) oder hat der Händler die Nacherfüllung endgültig verweigert, dann kann man zurücktreten und sein Geld verlangen.

Was den angesprochenen Nutzungsersatz angeht, hier gilt im Grundsatz folgendes:
- bei Rücktritt ist Nutzungsersatz zu leisten
- bei Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache ist kein Nutzungsersatz zu leisten.

:thumb: Danke!

Merlin
Geschrieben: 25 Okt 2011 15:06

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Geschrieben: 25 Okt 2011 15:23

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Wie Alan Shore es erklärt hat ist es korrekt. Ich denke das war hier der springende Punkt: Mangelhaft Ware muss immer zurückgenommen werden, Ware die mir einfach nur nicht gefällt nur im Internet. Das liegt daran, dass ich im Laden ja schon die Möglichkeit habe (bzw. haben sollte) die Ware auf gefallen zu prüfen. Eine Rücknahme bei nicht gefallen ist im stationären Handel reine Kulanz und hat keine rechtliche Grundlage.
Das testen zu Hause ist aber trotzdem nicht nur für das Internet reserviert, bei guten Fachhändlern kann man sich Geräte oft leihen oder schon beim Kauf ein Rückgaberecht bei nicht gefallen einräumen.


@Incubali: Theoretisch dürfte es das jetzt wohl gar nicht mehr geben (Jeder Markt hat den gleichen, nämlich besten/fairsten Preis). In der Praxis bleibt aber wohl (bisher) alles beim alten, der eine Markt geht mit, ein anderer nicht. Generell geregelt ist da nach wie vor nichts. Ist alles etwas schwammig und führte (und führt immer noch) hier ja auch schon zu langen Diskussionen überer Sinn oder Unsinn dieser Kampagne.
Gruß Sven
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Geschrieben: 25 Okt 2011 16:02

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von sisscuss
Aber sie bleiben immerhin im Gespräch! :rofl:

SCNR Markus P.

Wieso? Ist doch OK...ich sehe es so...keiner weiss diesen Fakt mehr in 6 monaten. Der Name ist aber gefallen.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)


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