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[INFO] Collectibles Frust-Thread

Gestartet: 21 Sep 2011 14:38 - 1647 Antworten

Geschrieben: 14 Nov 2011 17:42

Stiffy10

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hier wieder die wunderbar nichtssagende antwort von paypal auf meine bitte mir detailliert zu begründen wie man den fall entscheiden hat und was passiert, wenn man mich tatsächlich betrügen will und mir nicht die figuren in ordnungsgemäßen zustand zurückschickt:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich der Beschwerde xy.
Wir untersuchen derzeit diese Beschwerde, in der Ihr Käufer angegeben hat dass die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht. Den Zustand der Ware hat uns der Käufer durch eine dritte Partei bestätigen lassen.

Wir haben den Käufer gebeten, die Ware an Sie zurück zu schicken.

Sie können sich den aktuellen Stand aber auch jederzeit in Ihrem PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" aufrufen.

Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße, "

er hat dann also ein gutachten darüber, dass er etwas bekommen hat, was von der vereinbarung abweicht. nur kennt paypal unsere vereinbarung ja gar nicht.

man ist das ein saftladen. ich habe es jetzt in etlichen mails freundlich versucht. jetzt habe ich endgültig die schnauze voll. warte jetzt das paket ab und wenn nicht das drin ist was drin sein soll wird das ganze über den rechtsweg geklärt. feierabend.
Geschrieben: 14 Nov 2011 17:45

Sui81

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schreib die doch mal an, dass die dir mal das gutachten schicken, was angeblich vorliegt. würde gerne mal wissen, was die sich denken.
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Geschrieben: 14 Nov 2011 18:04

phantom_x

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Die denken sich gar nichts, das ist eine Standard-Formulierung aus vorgefertigten Textbausteinen. Ich gehe davon aus, dass ein solches Gutachten bzw. eine Zeugenschaft gar nicht besteht und dass PP lediglich mit einer in solchen Fällen üblichen weitestgehend automatisch zusammengestellten Mail antwortet.

In meinem Fall war es so, dass ich das Gutachten als Datei an den Fall angehangen habe. Ich gehe davon aus, dass es der Verkäufer einsehen kann. Wenn man das aber PP per Fax oder per Post zusendet, wird es sicher nicht noch einmal eingescannt und bereitgestellt.

Natürlich sollte man immer gutgläubig nachfragen und nachhaken, selbst wenn es nur darum geht, später zu dokumentieren, dass man alles versucht hat, um an die nötigen Informationen zu kommen.

Mir hat Paypal übrigens heute eine Erinnerung geschickt, ich solle ihnen doch die Tracking-Nummer für das Paket nennen, welches ich zurückzuschicken habe. Die Entscheidung des Falles ist jedoch erst am Freitag gewesen. Eigentich seltsam... die lassen sich 2 Monate Zeit und ich soll springen, wenn sie mit dem Finger schnipsen, nur um endlich wieder an mein Geld zu kommen. Morgen geht der Gambit jedenfalls auf die Reise nach Fontoy.
Gruß,
Sebastian


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Geschrieben: 14 Nov 2011 18:04

Stiffy10

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ja das werde ich auf jeden fall mal fragen aber das wird man mir 100 pro nicht zukommen lassen.

ich bin mir halt total unsicher ob ich das paket annehmen soll oder nicht. was ist wenn dort iein scheiß drin ist. dann habe ich den schwarzen peter und kann mich weiterhin mit paypal rumärgern und iwie versuchen diesem verein voller vollhonks zu belegen, dass ich beschissen wurde. sorry für meine ausdrucksweise aber das kotzt mich dermaßen an.

meines erachtens bin ich als privatverkäufer nicht dazu verpflichtet die ware zurückzunehmen. vor allem weiß ich ja, dass ich alles wie vereinbart verschickt habe.
Geschrieben: 14 Nov 2011 18:14

phantom_x

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Na wenn du mich fragst, ich würde das Paket annehmen und wie gesagt für Zeugen sorgen (und wenns Verwandte, Freunde oder die Freundin/Frau ist/sind). Besser natürlich eine neutrale Instanz wie den Paketdienstmitarbeiter. Vielleicht lässt der sich mit ein bisschen Trinkgeld überreden, 5 Min. beim Auspacken zuzuschauen. ;)

Das Risiko, das du eingehst, wenn du das Paket nicht annimmst und Paypal den Zugriff auf dein Konto verwehrst, ist a) die Sperrung deines PP-Kontos, b) evtl. rechtliche Folgen (wahrscheinlich Inkasso usw. bis zur Gerichtsverhandlung).

Wenn der dir wirklich Müll zurückschickt und du auch mit Paypal nicht weiterkommst, zeig ihn an und verklag ihn auf Schadensersatz. Dann kannst du dir auch nichts vorwerfen.
Gruß,
Sebastian


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Geschrieben: 14 Nov 2011 18:25

Stiffy10

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die frage ist halt was das kleinere übel ist.

momentan bin ich in der rolle passiven rolle und muss nur reagieren.

nehme ich das paket an und dort ist schrott drin, muss ich plötzlich aktiv werden. paypal wird mir dann 100 pro nicht helfen. die werden dann das geld trotzdem von mir fordern und meine figuren habe ich ggf. trotzdem nicht. dazu dann die ganze lauferei zu polizei usw...

da muss ich echt nochmal drüber pennen.

habe soeben das gutachten von dritter seite angefordert. mal sehen was da kommt...
Geschrieben: 14 Nov 2011 18:38

Sui81

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ich würde bei paypal anrufen, da können die dann ja nicht mit ihren bausteinen kommen.

ne anzeige ist bei der polizei schnell erledigt. der rechtsweg via gericht wird schwieriger, und ohne rechtsschutz würde ich persönlich das nicht machen, da kann man böse auf die schnauze fallen.

so ne anzeige bleibt, die kann auch nicht zurückgezogen werden, es obliegt dann der staatsanwaltschaft, was die dann damit machen, ob dem tatbestand nachgegangen wird oder nicht.
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Geschrieben: 14 Nov 2011 18:42

snooks

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Also wie ich das sehe kannst du das Paket mit Zeugen annehmen und hast das Risiko dass Schrott drinnen ist und dann kannst du dich mit PP rumschlagen über den ungerechfertigten Geldzuspruch an den Käufer.
Alternative zwei ist du nimmst das Paket nicht an und Paypal wird trotzdem versuchen das Geld von dir zu kriegen.
Ich denke du kommst bei beiden Fällen ähnlich raus,nur das bei der ersten Variante ja trotzdem noch der Fall eintreten kann das dort deine Sachen drinne sind,dass weiß man halt vorher nicht,ich würde meinen aus der Position heraus kannst du besser agieren.
:confused:
Geschrieben: 14 Nov 2011 19:44

phantom_x

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Zitat:
Zitat von Sui81
so ne anzeige bleibt, die kann auch nicht zurückgezogen werden, es obliegt dann der staatsanwaltschaft, was die dann damit machen, ob dem tatbestand nachgegangen wird oder nicht.
Man muss hier noch unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Strafrechtlich kann das Ganze, wenn der Fall verworren genug dargestellt wird, relativ milde ausgehen - die eigentlich interessante Seite ist aber die zivilrechtliche, weil es hier um die Schadensansprüche geht. Und um diese Ansprüche durchzusetzen, muss man einen Anwalt einschalten.

Sind aber doch alles ungelegte Eier. Bevor man überhaupt irgendwelche rechtlichen Schritte erwägt, sollte doch zumindest der Inhalt des Pakets kontrolliert werden.

Vielleicht hat der Käufer auch Geldprobleme und wollte einfach seine Kohle zurück, kann niemand genau sagen. Eine Schweinerei ist es so oder so.
Gruß,
Sebastian


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Geschrieben: 14 Nov 2011 20:17

Sui81

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jo klar sind zwei unterschiedliche paar schuhe mit straf und zivilrecht. anzeige würde wahrscheinlich eh eingestellt, aber sowas bleibt haften, im führungszeugnis, bei polizeikontrollen etc. aber s schockt erstmal, wenn die post von der polizei und von der staatsanwaltschaft kommt. zumal ihm das auch viel mühe macht zwecks aussage.
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