das mit der 10jährigen aufbewahrungsfrist hat seinen ursprung
darin, das auch privatpersonen eine steuerprüfung bekommen
können!
nicht nur betriebe, bei denen die 10 jahre ja bekannt sein dürften
ist das so, sondern auch bei dem angestellten/arbeiter, wenn das
finanzamt z.b. zweifel an der ordnungsgemässheit der
steuererklärungen hat, weil man z.b. angezeigt wurde, das man
einkommen nicht versteuert hat, oder das erbschaften o.ä. nicht
angegeben wurden.
dann kann das finanzamt eine steuerprüfung auch bei privatleuten
durchführen, udn dazu verlangen, das die kontoauszüge der letzten
jahre vorgelegt werden.
kann man dies nicht, verbessert das seine lage natürlich nicht, und
spielt dem finanzamt somit alle guten karten zu...deshalb sollte
man seine kontoauszüge 10 jahre aufbewahren! das kostet nur ein
bisschen platz, erspart im worst case aber ne menge diskussion und
damit stress
...
Thomas