Geschrieben: 03 Aug 2011 09:59
Movieprops Collector
Blu-ray Papst
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wegen dem satz von paypal:
Zitat:
....lassen Sie es etwas stehen,und dann
entsorgen Sie es...
einfach weggeschmissen, kann keiner mehr nachvollziehen, fertig
;)
ihr versteht schon ;)
Geschrieben: 03 Aug 2011 10:53
Movieprops Collector
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Zitat:
Zitat von phantom_x
Wieso? Er ist doch nicht dazu gezwungen, wenn der VK die Annahme
verweigert und es offenbar nicht mehr haben will. Andy hat in
meinen Augen nichts falsch gemacht. Auf Wunsch werden die Beiträge
natürlich dennoch gelöscht.
...genau...hab mir nix vorzuwerfen...alles genau so gemacht,wie es
PayPal verlangt hat...wenn er es zurück schickt,kann man nix
machen...Andy
Geschrieben: 03 Aug 2011 12:45
Movieprops Collector
Blu-ray Papst
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er könnte dennoch auf die idee kommen, das er es vllt wieder haben
will, daher, einfach wegschmeißen ;) jedenfalls sollte das hier
stehen, ist doch nicht so schwer ;)
Geschrieben: 05 Okt 2011 13:29
Movieprops Collector
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Brauche mal eure Hilfe. Ich hatte mir ja die StarCraft 2 Statue
gekauft und dieser auch per PayPal bezahlt. Nun habe ich
festgestellt, das an dem Zahn des Zergs auf der Base ein kleines
Stück abgebrochen ist. Der Verkäufer hält sich noch recht neutral,
akzeptiert aber eine Rücknahme schonmal nicht. Er würde mir die
Base aus "Kulanz" wohl reparieren - dass es sich um eine
Wertminderung handelt, sehe er aber nicht. Er sucht jetzt nach
"alten" Bildern, um zu schauen, ob der Schaden schon vorher war.
Wie das endet, kann ich mir eigentlich schon denken. Wie würdet ihr
vorgehen und was könnte ich über PayPal erreichen? Der Deal lief
übrigens außerhalb von Ebay ab.
Geschrieben: 05 Okt 2011 16:48
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Hallo
Spawn_de,
du
kannst natürlich Käuferschutz bei uns beantragen, wenn du mit dem
Zustand des Artikels und der angebotenen Lösung des Verkäufers
nicht zufrieden bist.
Wie
funktioniert's?
Schritt 1: Ab dem Zeitpunkt
der Zahlung hast du 45 Tage Zeit, dein Problem bei uns zu melden.
Das machst du direkt in deinem PayPal-Konto über die Schaltfläche
"Konfliktlösungen". Dort hast du die Möglichkeit, dich direkt mit
dem Verkäufer über die entsprechende Transaktion auszutauschen.
Dabei sind wir noch nicht involviert.
Schritt 2: Sollte der Dialog
mit dem Verkäufer ergebnislos verlaufen, kannst du uns innerhalb
von 20 Tagen einschalten. Das tust du, indem du einen Antrag auf
Käuferschutz stellst. Wir übernehmen dann den Fall und prüfen
deinen Antrag.
Es
gibt einige Einschränkungen, wenn du einen gemeldeten Konflikt für
einen Kauf außerhalb von eBay in einen Antrag auf Käuferschutz
umwandelst. Wichtig ist, dass du mit PayPal bezahlt hast und dass
es sich bei deinem Einkauf um einen Gegenstand handelt, der sich
per Post verschicken lässt. Insbesondere auf Dienstleistungen,
Fahrzeuge und auch digitale Produkte, wie E-Books, trifft unser
Käuferschutz leider nicht zu.
Viele Grüße,
dein Team von der
PayPal-Webhilfe
--
Dieser Account wird von einem
Mitarbeiter von PayPal verwaltet. Die
angegebene E-Mail-Adresse ist von
PayPal autorisiert, dies erkennen
Sie an der Endung
„@paypal.com“.
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S.C.A., Société en Commandite par
Actions. Eingetragener
Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg, RCS Luxembourg B 118
349.
Geschrieben: 05 Okt 2011 19:33
Movieprops Collector
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Hab ich vor Kurzem auch so gemacht, der Verkäufer lehnte daraufhin
meine Forderung, die mit der Nachricht einherging, ab und dann habe
ich PP-Käuferschutz beantragt. Bis zum 19. Okt. soll das Ganze
entschieden werden.
Geschrieben: 09 Okt 2011 18:20
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Hi Leute!
Ich hab grad ein großes Problem mit einem Käufer. Ich habe den
Sauron Gauntlet verkauft und die Ware ist beschädigt angekommen.
Nun will der Käufer das Geld zurück, und unterstellt mir indirekt,
dass ich den Artikel bereits beschädigt verschickt hätte, weiters
übermittelt er ebay falsche Angaben zum Fall.
Ich hab grad so nen Hals. ICh hab den Gauntlet über 1h lang fein
säuberlich verpackt. Mit Luftpolsterfolien, OVP, Styropor etc. GLS
hat nun gepfuscht und der Artikel ist kaputt. Habe GLS kontaktiert
und Schadensersatz gefordert und die Vollmacht gleich an den
Versender abgetreten, damit dieser eine Entschädigung erhalten
soll.
Der Käufer hat den Fall aber nun ebay gemeldet. Kann ebay nun
einfach das Geld an den Käufer zurücküberweisen? Das kann doch
nicht sein!
Geschrieben: 09 Okt 2011 19:13
Movieprops Collector
Blu-ray Freak
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Tut mir leid, das zu hören! :(
Paypal kann (leider) auch während eines laufenden
Versicherungsfalles bei GLS dem Käufer das Geld zurückerstatten.
Wenn du jedoch entsprechende Gegenargumente vorbringst (wichtig:
auf Fristen immeer gleich reagieren), dann zieht sich das u.U. in
die Länge. Warte auch schon seit fast einem Monat auf meine
Rückzahlung für eine gekaufte Statue, die mit zahlreichen Mängeln
ankam.
Kommt der Käufer aus Deutschland?
In jedem Fall musst du bedenken: Paypal ist eine Bank (leider keine
seriöse) und wenn dem Käufer der Betrag zurückerstattet wird, dann
bleibt dir nur die Hoffnung auf eine Erstattung durch GLS.
Geschrieben: 09 Okt 2011 19:16
Movieprops Collector
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Zitat:
Habe GLS kontaktiert und Schadensersatz
gefordert und die Vollmacht gleich an den Versender abgetreten,
damit dieser eine Entschädigung erhalten soll.
Wenn er Pech hat zieht PayPal die Kohle
von ihm ein und GLS zahlt dem Käufer die Entschädigung, der wird
sich freuen.
2x Kohle + den Handschuh, kommt natürlich darauf an wie sehr
beschädigt er ist..
So Long, and Thanks For All the
Fish.
Michael
Geschrieben: 09 Okt 2011 19:45
Movieprops Collector
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Der Käufer hat nicht per paypal bezahlt. Er hat ganz normal
überwiesen. Ja, er kommt aus Deutschland. Er hat den Fall bei Ebay
eröffnet. Er lässt ja nicht mehr mit sich reden, deswegen habe ich
den Fall dem Ebay-Kundenservice geschildert.
Die Frage ist, kann Ebay einfach den Betrag an den Käufer
zurücküberweisen? Ich meine, vielleicht ist die Figur ja gar nicht
kaputt. Wo soll denn das ganze hinführen?