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Notebooksbilliger.de - Lieferproblem

Gestartet: 08 Juli 2011 12:12 - 40 Antworten

Geschrieben: 09 Juli 2011 18:59

DeutscherHerold

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DeutscherHerold ...

Ich glaube es ist müßig und wenig hilfreich wenn ein paae Laien hier irgendwelche Internetartikel zitieren und halbwissen einstreuen. Der Anwalt wirds schon eher wissen. Also halte uns bitte auf dem Laufenden. Ich persönlich würde das Angebot über 1499€ abschlagen und weiter auf den zur Bestellung gültigen Preis beharren. Wenns nix wird - pech. Gibt bestimmt bald wieder ein gutes Angebot für den TV.

Geschrieben: 09 Juli 2011 19:29

xy78

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Zitat:
Zitat von DeutscherHerold
Ich glaube es ist müßig und wenig hilfreich wenn ein paae Laien hier irgendwelche Internetartikel zitieren und halbwissen einstreuen. Der Anwalt wirds schon eher wissen. Also halte uns bitte auf dem Laufenden. Ich persönlich würde das Angebot über 1499€ abschlagen und weiter auf den zur Bestellung gültigen Preis beharren. Wenns nix wird - pech. Gibt bestimmt bald wieder ein gutes Angebot für den TV.
sorry, ich habe selber 2 Onlineshops, und gehe jetzt mal von meinem Standpunkt aus.
natürlich darf ich als Händler eine Bestellung eines Kunden stornieren, wenn z.B. mein Großhändler mir die Ware nicht liefern kann!! kam leider bei mir auch schon vor. da hat der Kunde eben Pech, ganz einfach. und bisher gingen noch keine Klagen bei meinen Anwälten ein :p

es ist kein Wunder, wenn die Rechtschutzversicherungen immer teurer werden, wenn bei jedem Sch... gleich geklagt wird -sorry! ;)

es gibt natürlich 3 verschiedene Möglichkeiten Verträge online abzuschließen, aber in dem hier vorliegenden Fall ist es eindeutig
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Geschrieben: 10 Juli 2011 18:35

dancingpuma

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Zitat:
Zitat von xy78
sorry, ich habe selber 2 Onlineshops, und gehe jetzt mal von meinem Standpunkt aus.
natürlich darf ich als Händler eine Bestellung eines Kunden stornieren, wenn z.B. mein Großhändler mir die Ware nicht liefern kann!! kam leider bei mir auch schon vor. da hat der Kunde eben Pech, ganz einfach. und bisher gingen noch keine Klagen bei meinen Anwälten ein :p

es ist kein Wunder, wenn die Rechtschutzversicherungen immer teurer werden, wenn bei jedem Sch... gleich geklagt wird -sorry! ;)

es gibt natürlich 3 verschiedene Möglichkeiten Verträge online abzuschließen, aber in dem hier vorliegenden Fall ist es eindeutig

Wenn man keine Ahnung vom deutschen Recht hat sollte man einfach den Mund halten...dein persönlicher Standpunkt interessiert niemanden und ist auch nicht bindend, was zählt ist das Gesetzbuch. Selten so einen Dünnschiss gelesen! :rolleyes:
Geschrieben: 10 Juli 2011 18:51

xy78

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Zitat:
Zitat von dancingpuma
Wenn man keine Ahnung vom deutschen Recht hat sollte man einfach den Mund halten...dein persönlicher Standpunkt interessiert niemanden und ist auch nicht bindend, was zählt ist das Gesetzbuch. Selten so einen Dünnschiss gelesen! :rolleyes:
:rofl::rofl::rofl: selten so gelacht - warum schreibst du dann was??

hier mal einen kleinen Auszug aus meiner AGB - die abmahnsicher ist!!

>>Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab. Der Kunde erhält zunächst eine automatische Email über den Eingang seiner Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
Die Annahme Ihres Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt in jedem Fall durch Bestätigung in Textform, in welcher Ihnen die Bearbeitung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird oder durch Zusendung der Ware.
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Geschrieben: 10 Juli 2011 23:04

Jason-X

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So, und jetzt beruhigen sich die Gemüter aber rasch wieder! :rolleyes:
Geschrieben: 12 Juli 2011 08:38

Seth

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So, alles wendet sich zum Guten :-) ich berichte weiter, wenn alles in sicheren Tüchern ist!
Danke für die vielen Infos! Bisher bin ich schon zufrieden, wenn ich nun auch den TV wirklich so bekomme, dann ist alles ok. Melde mich, wenn der TV bei mir ist! Dann schilder ich auch den restlichen Verlauf genauer.
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Geschrieben: 13 Juli 2011 08:06

derkaiser1986

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Also ich hatte ein Semester lang IT-Recht und ich stimme Acme und xy78 vollkommen zu. Eine Bestätigungsmail ist keine bindende Zusage. Das ist einfach so. Also wenn dir notebooksbilliger nun doch das Angebot zuspricht, dann hast du echt Glück. Denn das BGB steht über den AGBs und da steht das so drin.

Zu notebooksbilliger: Ich bin vollkommen zufrieden mit dem Laden. Bereits mehrmals dort bestellt, u. a. einen Fernseher und einen Lappi. Und dass ein Lieferant nicht die gewünschte Menge liefert, dass kann dir überall passieren.
Geschrieben: 22 Juli 2011 13:25

Seth

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hab gerade meine Abholbestätigung bekommen. Werde morgen Mittag den TV holen. Produkt ist nun auch wieder normal dort bestellbar! Ich berichte, ob alles glatt lief!

klar war das ein IT Fehler. Jedoch muss man zu Fehlern stehen. Die Auftragsbestätigung wurde ja von einem Mitarbeiter bestätigt. Somit ist es nicht nur ein IT Fehler gewesen.
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Geschrieben: 22 Juli 2011 16:45

Alan Shore

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Steht ja nirgendwo geschrieben, dass man gleich aus jedem Fehler Kapital schlagen muss... ;)
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Geschrieben: 23 Juli 2011 12:58

Seth

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TV steht bei mir in der Wohnung! Perfektes Teil! für den Preis perfekt! glaube dieses Jahr wird er nicht nochmal so günstig verkauft....eingeschweißt, alles neu...perfekt...

Hat mit ein wenig telefonaten und nettes Schreiben vom Anwalt alles super geklappt...somit waren die AGBs wohl doch nicht so Wasserfest :-)
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