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Notebooksbilliger.de - Lieferproblem

Gestartet: 08 Juli 2011 12:12 - 40 Antworten

#1
Geschrieben: 08 Juli 2011 12:12

Seth

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Hi ihr,
ich hab ein Problem. Gestern wurde ich von Guenstiger.de erinnert, dass der Panasonic TX-50VT30E unter meinen Wunschpreis gefallen ist. Bisher war Notebooksbilliger.de der günstigste Anbieter. Diese Email habe ich um 17uhr erhalten. Mein Kauf tätigste ich um 19.01Uhr. Die Auftragsbestätigung von Notebooksbilliger.de erhielt ich um kurz vor 20uhr. Mit ihren AGBs.
Laut deren AGBs ist dieser Kaufvertrag durch diese Auftragsbestätigung zustanden gekommen. Also komme ich nicht mehr aus dem Vertrag raus. §2 deren AGBs.
(ich will auch garnicht aus dem Kaufvertrag: Preis anstatt 17xxE nurnoch 1189.00e)
Heute morgen habe ich dann eine Email erhalten, anbei ein Auszug:

vielen Dank für Ihre Bestellung unter Ihrer Kundennummer xxxxxx.

Sicherlich erwarten Sie täglich die Lieferung Ihrer Bestellung Plasma-TV Panasonic TX-P50VT30E (A 423546).

Leider haben wir heute erfahren, dass der Lieferant den Artikel Plasma-TV Panasonic TX-P50VT30E (A 423546) nicht mehr ausliefern kann.
Eine frühere Aussage des Lieferanten hätte uns und vor allem Ihnen einige Wartezeit erspart.
Wir bedauern es sehr, dass Sie Ihre bestellte Ware nicht erhalten konnten.

Gerne helfen wir aber dabei, ein alternatives Produkt zu finden, dass in unserem Lager verfügbar ist.

Sie bestätigen hiermit erneut, dass ich den Artikel bestellt hab und das ein Kaufvertrag besteht. Mir ist es egal, woher der Lieferant die Ware hat, ich will nun meinen TV haben.
Ein Anwalt hat nun schon ein Schreiben aufgesetzt und im Notfall muss ich wohl auch die Medien einschalten.

Hat vielleicht noch jemand dieses Problem mit Notebooksbilliger.de gehabt oder andere Versandhäuser?

ich würde mich über Hilfe sehr freuen! Zudem eine "falscheingabe" kann nicht sein. Es sind keine Zahlendreher und nix. Wer einen Artikel über 3 Stunden für den Preis verkauf und Kaufverträge verschickt, weiß genau was er macht.

Vielen Dank für eure Hilfe oder Erfahrungen!
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#2
Geschrieben: 08 Juli 2011 12:16

Markus Pajonk

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Hallo,

vielleicht war es auch der Plan dich als Kunden "umzubiegen"....willkommen in der neuen Online-Welt...wo alles schöner, besser, schneller, transparenter und ehrlicher zugeht ;)

Markus
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#3
Geschrieben: 08 Juli 2011 12:32

xy78

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dann lese die AGB doch mal genau, für solche Fälle haben die eine Hintertür ;)

>> 3. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Das Sonderangebot gilt lediglich solange Vorrat reicht.
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#4
Geschrieben: 08 Juli 2011 12:34

Markus Pajonk

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Rechtlich ist das irrelevant was da steht. Es ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, durch die E-Mail

So zumindest mein Rechtsverständnis. Die AGB verweist nur das Angebote im Shop "veraltet" sein könnten...aber nicht wenn du eine Bestätigungsmail erhalten hast. Dann ist ein Vertrag nach deutschem Recht zu Stande gekommen.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
#5
Geschrieben: 08 Juli 2011 12:45

Seth

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Laut meines Anwalts der mir das Schreiben schon erstellt hat, was in 30min in der Post liegt, haben die keine Chance. Du hast Recht mit der Aussage: Ausverkauft!
Sobald man aber einen Kaufvertrag (in Form der Email) erhalten hat (in meinem Fall ist das so) müssen Sie liefern oder die Differenz zur Identischen Ware am gleichen Tag zahlen.
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#6
Geschrieben: 08 Juli 2011 15:02

Dude 1983

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Also das hab ich bei Notebooksbilliger noch nicht erlebt! Fand den Shop immer seriös! Habe da schon 5 Laptops gekauft (waren stets die günstigsten zum Zeitpunkt) und einen davon mit Erstattung des Geldes, wieder zurückgeschickt! Hat alles super geklappt! ;)

Kannst uns ja weiter auf dem laufenden halten!
#7
Geschrieben: 08 Juli 2011 15:35

Patrick_Star

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Kommt überlicherweise nicht erst dann ein Vertrag zustande, wenn die Ware ausgeliefert wird? Kenne ich zumindest so von Alternate und Co.

Hatte mit dem Shop auch noch nie Probleme. Schnelle Lieferung, gute Preise... :thumb:
#8
Geschrieben: 08 Juli 2011 15:49

Markus Pajonk

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Nein, weil ablehnen darfst du die Ware ja auch nicht...
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#9
Geschrieben: 08 Juli 2011 16:08

xy78

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Zitat von Markus P.
Rechtlich ist das irrelevant was da steht. Es ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, durch die E-Mail

So zumindest mein Rechtsverständnis. Die AGB verweist nur das Angebote im Shop "veraltet" sein könnten...aber nicht wenn du eine Bestätigungsmail erhalten hast. Dann ist ein Vertrag nach deutschem Recht zu Stande gekommen.
ein Vertrag den beide Seiten widerrufen können ;)
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Geschrieben: 08 Juli 2011 16:15

Bob Lee

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Zitat:
Zitat von Seth
Hi ihr,
ich hab ein Problem. Gestern wurde ich von Guenstiger.de erinnert, dass der Panasonic TX-50VT30E unter meinen Wunschpreis gefallen ist. Bisher war Notebooksbilliger.de der günstigste Anbieter. Diese Email habe ich um 17uhr erhalten. Mein Kauf tätigste ich um 19.01Uhr. Die Auftragsbestätigung von Notebooksbilliger.de erhielt ich um kurz vor 20uhr. Mit ihren AGBs.
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ich würde mich über Hilfe sehr freuen! Zudem eine "falscheingabe" kann nicht sein. Es sind keine Zahlendreher und nix. Wer einen Artikel über 3 Stunden für den Preis verkauf und Kaufverträge verschickt, weiß genau was er macht.

Vielen Dank für eure Hilfe oder Erfahrungen!

Und was ist mit dem Satz in den AGB's ?

6. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein sollten, da der Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informieren und eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstatten.

Da bin ich aber mal gespannt, was Dein Anwalt so bewegt ;)

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