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[INFO] Probleme mit Käufer bei Amazon Marketplace

Gestartet: 25 Mai 2011 11:23 - 20 Antworten

#1
Geschrieben: 25 Mai 2011 11:23

Firefly

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Hallo,

ich habe vor kurzem ein Blu Ray Steelbook über den Amazon Makretplace verkauft. Nun behauptet der Käufer, dass das Steel beschädigt sei.
Das Steel war definitiv unbeschädigt. Ich habe es mehrmals in Luftpolsterfolie eingewickelt und das Päckchen sehr gut gepolstert. Das ganze geschah auch unter Zeugen.

Er möchte es nun jedenfalls zurückschicken, und sein Geld wiederhaben.
Bin ich eigentlich nicht mit einverstanden. Für Transportschäden kann ich nunmal nichts dafür.

Vielleicht hat ja jemand unter euch schon ähnliches erlebt, und kann mir ein paar Tipps geben, was ich am besten machen sollte.

Danke

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#2
Geschrieben: 25 Mai 2011 11:29

Caspar

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Ach sowas hab ich auch mal erlebt als Verkäufer. 1x war es ein Steelbook (angeblich soll es ne Delle gehabt haben) und 1x ein Handy (das Display soll angeblich stark zerkratzt gewesen sein und der Akku ließe sich nicht laden). Bei der Geschichte mit dem Steelbook endete es so, dass ich ne negative Bewertung hier bekommen habe und gut war. Bei dem Handy gab es regen Mail-Austausch und er wollte die ganze Zeit sein Geld wieder haben usw. Dann irgendwann hat er sich einfach nicht mehr gemeldet und das Handy behalten, wahrscheinlich weil er gesehen hat, dass es bei mir nix zu holen gibt. Scheint doch auf einmal nicht so kaputt gewesen zu sein das Handy ;)

Aber wie du schon sagst: Wenn es doch in Ordnung war und du Zeugen hast, dann kannst du rein gar nix dafür, wenn es tatsächlich auf dem Transportweg zu dem Schaden gekommen ist. Andererseits kann es auch durchaus sein, dass jemand einfach sein Geld wiederhaben will und dich sorry für den Ausdruck "verarscht".. So Leute gibt es leider zu Haufe..

Zudem würde ich mich jetzt mal mit Amazon in Verbindung setzen und fragen, was du am besten machen kannst :thumb:
Verkaufe ein paar Filme! Bei Interesse einfach mal meine Verkaufsliste anschauen
#3
Geschrieben: 25 Mai 2011 11:30

Teak

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So viel ich weis hat ein Käufer 14 Tage Rückgaberecht. Wie das jetz bei Transportschäden ist weis ich net. Da kannst du nix für , der Käufer aber auch net. Normal müste doch die Postb dafür aufkommen. Bin mir aber net Sicher. Werden sich bestimmt noch welche melden hier.
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#4
Geschrieben: 25 Mai 2011 11:35

gelöscht

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Bei unversichertem Versand macht die Post da garnichts!
Normalerweiße hat ein Verkäufer aufm Amazon Marktplatz dafür sorge zu tragen, dass die Ware heil ankommt. Wenn er es unversichert einem Transportunternehmen übergibt (in diesem Fall die Post) haftet der Verkäufer.
Nun weiß ich natürlich nicht, wie es bei Privat zu Privat ist. Bin leider kein Jurist.

Oder bist du als gewerblicher Verkäufer angemeldet.
#5
Geschrieben: 25 Mai 2011 11:38

bluray_pole

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14 Tage Rückgaberecht ist richtig, das aber nur bei Händlern nicht bei privat Personen !

Ich kenne den Marketplace auch, und habe damit schon ziemlich schlecht erfahrungen gemacht, denn amazon ist sozusagen ziemlich "dumm".

Ich erzähl euch mal meine Geschichten:

Numemr 1)

Käufer kauft mein Handy. ( Neuwertig, noch mit Folie überklebt). Käufer stellt einen A-Z Antrag, ich bekomme das Handy zurück und er seine Kohle. Grund : Handy wäre angeblich defekt.

Nummer 2:


Käufer kauft 2 Filme, 2 Tage später bekomme ich einen A-Z Antrag der wieder stattgegeben wurde und er bekommt seine Kohle zurück behält aber die Filme.
Amazon überprüft die Fälle nie ! - Obwohl man beweise hat das man original verpackte Sachen hat oder andere Versanbestätigungen etc sind ihnen egal !

Alles ist nach dem Motto nur das beste für unsere KUNDEN ! - Die Verkäufer werden links liegen gelasssen, solange sie immer schön die Gebühren abdrücken und amazon das Geld kassiert ist alles wunderbar, doch wenn man dann mal ein Problem hat wird sich um nichts gekümmert !



#6
Geschrieben: 25 Mai 2011 11:42

deathangly

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Zitat:
Zitat von SWKA
Bei unversichertem Versand macht die Post da garnichts!
Normalerweiße hat ein Verkäufer aufm Amazon Marktplatz dafür sorge zu tragen, dass die Ware heil ankommt. Wenn er es unversichert einem Transportunternehmen übergibt (in diesem Fall die Post) haftet der Verkäufer.
Nun weiß ich natürlich nicht, wie es bei Privat zu Privat ist. Bin leider kein Jurist.

Oder bist du als gewerblicher Verkäufer angemeldet.

Privat an Privat ist die Regelung simpel gehalten:

Im zweifelsfall kann der Verkäufer "an Eidesstatt" versichern, die Ware (wenn unversichert) in den Briefkasten oder an der Poststelle abgegeben zu haben. Die Versicherung beläuft sich hierbei grundlegend nach deutschem Recht bis 25,- Euro. Darüber wirds komplexer...

Gewerbe an Privat:

Bei gewerblichen Verkäufern sieht das deutsche Recht aktuell vor:

Der gewerbliche Verkäufer hat darauf zu achten nur eine Versandmöglichkeit anzubieten (es wird empfohlen "versichert") ... mehrer Angebote wie z.B. "versichert" und dazu noch "unversichert" sind rechtlich aktuell nicht tragbar oder führen zu Abmahnungen an den Händler.

Dies mal vorne weg. Zu dem Fall an sich bedeutet dies:

Hast du Privat unversichert versand, dann trägt der VK in idR die Pflicht die Ware ordentlich zu verpacken. Bei Stellbooks also dicker Luftpolsterumschlag. Ansonsten sieht es wohl so aus, dass Sie die Ware zurücknehmen müssen oder Preisnachlass anbieten könnten.

Ansonsten empfiehlt sich als "Einschreiben" zu versenden, da dort eine Versicherung inbegriffen ist.

Also man sollte hierbei erheblich aufpassen. Das Problem ist, dass man diese Fälle dann nur mit einem Anwalt wirklich zu Ende bringen kann wenn der Käufer uneinsichtig ist... und das ist Nerven und Zeit fressend

Ist aber auch in bekannten Online-Anwaltsseiten einsehbar.
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#7
Geschrieben: 25 Mai 2011 12:06

Firefly

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Vielen Dank für eure Meinungen.

Bin bei Amazon als Privatperson angemeldet.
Ja, der Versand lief als Päckchen (unversichert). Ich habe es ja extra als Päckchen verschickt, da ich dort mehr Platz für die Polsterung sah. Wenn ich es in den Pappkarton von Amazon gepackt hätte wie es bei Blurays manchmal üblich ist, könnte ich es ja verstehen wenn Transportschäden vorliegen würden. Aber so?

Ich werde jetzt mal abwarten was Amazon macht. Im schlimmsten fall werde ich wohl eine negative Bewertung erhalten.

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#8
Geschrieben: 25 Mai 2011 12:15

>Vampire<

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Amazon wird dir die Filme zurückschicken und dir die portokosten in Rechnung stellen
Ganz einfach, nennt sich a-z Garantie
..,
T.


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#9
Geschrieben: 25 Mai 2011 12:28

deathangly

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Geschrieben: 25 Mai 2011 13:58

>Vampire<

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In deinem Link geht es um nicht erhaltene Artikel und deren Versandarten
Ich habe exakt das vom TS beschriebene szenario aus käufersicht erlebt
Es ging um ein (damals noch )75€ IAL Steel, das mit etlichen dellen bei mir ankam
Der verkäufer weigerte sich davon irgend etwas anzunehmen und erklärte mir wiederholt, das er das Teil in tadellosem Zustand verpackt hätte und somit jede Haftung ausschliesse!
Daraufhin habe ich die a-z Garantie bei Amazon kontaktiert, denen ich das "Corpus Delicti" zusenden sollte
3 Tage später hatte ich die Mail mit der Bestätigung der Rückzahlung (incl. Meiner portokosten nach Amazon!)
Amazon hat das verbeulte Steel wieder an den VK geschickt, und alle angefallenen kosten diesem in Rechnung gestellt!
DAS weiß ich, weil ich noch eind bitterböse Mail vom Verkäufers bekommen habe, weil er die mir von Amazon erstatteten portokosten des versicherten Versandes erstattet bekommen wollte ... Ich habe ihn freundlich an Amazon verwiesen ;)
Fazit: die Amazon a-z Garantie IST so einfach ;)
...
T.

P.s.:
Hier der Auszug aus den Amazon a-z Bestimmungen
Zitat:
B. VIII. Schadensersatzpflicht des Verkäufers

Amazon behält sich das Recht vor, vom Verkäufer eine Erstattung zu verlangen, wenn Amazon nach billigem Ermessen entscheidet, einen Käufer nach den Regeln der A-bis-z-Garantie zu entschädigen oder dem Käufer eine Rückzahlung zu gewähren, z. B. wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß den Gegenstand liefert, irrtümliche oder doppelte Transaktionen entdeckt oder eine Abbuchung aus Gründen der Sphäre des Teilnehmers fehlschlägt.


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