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Weiterverkauf mit Rechnung?

Gestartet: 22 März 2011 13:16 - 8 Antworten

#1
Geschrieben: 22 März 2011 13:16

Jack Carter

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Wenn ich Artikel weiterverkaufen will, auf denen noch Restgarantie drauf ist, kann ich dann die amazon Rechnung bedenkenlos mitgeben?

Bis auf die Anschrift sind ja keine weiteren persönlichen Daten auf der Rechnung enthalten. Nur Bestellnr. und Rechnungsnr. sind noch drauf.

Oder kann der Käufer damit etwas anstellen, was mir schaden kann?

Was muss ich bedenken? Kopie machen?

Danke im Vorraus.
#2
Geschrieben: 22 März 2011 13:28

Winni_W

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Also bei Amazon kann er mit den vorhandenen Daten zumindest nichts bestellen,oder sonst etwas damit anfangen.
Grüße Winni
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#3
Geschrieben: 22 März 2011 15:05

ermin

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Ich weiss nicht, was du da verkaufen willst. Ich würde an deiner Stelle, wenn es was Elektronisches ist, das Ding nicht verkaufen sondern an Amazon zurück geben.

Ich wollte vor kurzem mein Humax Sat-Receiver repariert haben, also habe ich ihn zurück zu Amazon geschickt. Anstatt ihn zu reparieren, haben sie mir die 450 Euro zurücküberwiesen. Aus welchen Gründen auch immer. Habe mir dann anschließend den gleichen Receiver bestellt. Nur jetzt war er 100 Euro günstiger :)

Also, wenn es was Elektronisches ist, bei dem du noch Restgarantie hast, schicks zurück und du bekommst (wie es wohl aussieht) den kompletten Betrag zurück. Inkl. den Portokosten. Ausser du verkaufst das Teil mit einem Gewinn :)
#4
Geschrieben: 22 März 2011 15:35

U-FoRcE

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Also normalerweise kann er nichts mit den Daten anfangen. Ich handhabe das immer so, dass ich zusätzlich auf der Rechnung vermerke dass die Garantieansprüche des betreffenden Artikels an den neuen Eigentümer xy über gehen. Generell, nicht speziell auf Amazon Artikel gesehen.
Außerdem macht man normalerweise von relativ wichtigen Dokumenten immer Kopien ;)
#5
Geschrieben: 22 März 2011 16:38

Jack Carter

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Zitat:
Zitat von ermin
Ich weiss nicht, was du da verkaufen willst. Ich würde an deiner Stelle, wenn es was Elektronisches ist, das Ding nicht verkaufen sondern an Amazon zurück geben.

Ich wollte vor kurzem mein Humax Sat-Receiver repariert haben, also habe ich ihn zurück zu Amazon geschickt. Anstatt ihn zu reparieren, haben sie mir die 450 Euro zurücküberwiesen. Aus welchen Gründen auch immer. Habe mir dann anschließend den gleichen Receiver bestellt. Nur jetzt war er 100 Euro günstiger :)

Also, wenn es was Elektronisches ist, bei dem du noch Restgarantie hast, schicks zurück und du bekommst (wie es wohl aussieht) den kompletten Betrag zurück. Inkl. den Portokosten. Ausser du verkaufst das Teil mit einem Gewinn :)

Ich möchte vielleicht meinen TV verkaufen, bin mir aber noch nicht sicher. Der TV ist 6 Monate alt und ist nicht defekt, deshalb wird amazon ihn wohl nicht zurücknehmen. Mit Restgarantie bekommt man natürlich etwas mehr Geld, deshalb möchte ich die Rechnung mitgeben.

Also einfach auf die amazon Rechnung schreiben, dass die Garantieansprüche an Herr/Frau xy übertragen wurden, meine Anschrift durchstreichen und eine Kopie machen, das wars?
#6
Geschrieben: 22 März 2011 18:56

tomgreen

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ich würde die anschrift nichtb durchstreichen. wirkt sehr unseriös und im telefonbuch findet man dich ja vermutlich auch. ist ja kein geheimnis sowas.
ich würde das mit dem garantiewechsel nicht extra vermerken. das braucht man meines wissens nicht.

ich habe da bisher mir nie gedanken gemacht egal ob ich etwas gekauft oder verkauft habe.

solange dein passwort von amazon nicht drauf steht, ist doch alles ok ;)
#7
Geschrieben: 23 März 2011 11:20

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Also ich habe auch schon elektr. Artikel aus Amazon Blitzangeboten weiterverkauft.
Mir selber habe ich nur zur Sicherheit eine Kopie gemacht und das Original an meinen Käufer weitergegeben.
Der freut sich zwar sicher nicht, wenn er sieht, dass du selbst für das Teil wegen dem Blitzangebot nur die Hälfte bezahlt hast, aber deswegen ist das Produkt an sich ja nicht schlechter geworden ;)
Wenn du in Deutschland ein Paket verschickst, muss deine Absenderadresse ja sowieso drauf, von daher würde ich es recht gemurkst finden auf der Rechnung deine Adresse durchzustreichen.
#8
Geschrieben: 23 März 2011 13:09

Jack Carter

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Danke für die Antworten.:thumb:

Wenn der Käufer nach einer Rechnung fragen sollte, werde ich dann einfach eine Kopie für mich machen und ihm das Original mitgeben.

Mit dem Verkauf möchte ich aber sowieso noch so lange abwarten, bis die neuen Philips TV Modelle auf dem Markt sind und das dauert wohl noch ein paar Monate.
#9
Geschrieben: 23 März 2011 14:37

chicco16

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Ich verkaufe schon seit Jahren meine Elektronik Sachen mit der Original Rechnung,egal ob Handy,Plasma,Verstärker oder Blu Ray Player ist doch kein Problem!!! Kann doch keiner was damit anfangen,geht doch hauptsächlich um die Garantie!!!


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