Geschrieben: 22 März 2011 13:16
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Wenn ich Artikel weiterverkaufen will, auf denen noch Restgarantie
drauf ist, kann ich dann die amazon Rechnung bedenkenlos
mitgeben?
Bis auf die Anschrift sind ja keine weiteren persönlichen Daten auf
der Rechnung enthalten. Nur Bestellnr. und Rechnungsnr. sind noch
drauf.
Oder kann der Käufer damit etwas anstellen, was mir schaden
kann?
Was muss ich bedenken? Kopie machen?
Danke im Vorraus.
Geschrieben: 22 März 2011 13:28
Blu-ray Fan
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Also bei Amazon kann er mit den vorhandenen Daten zumindest nichts
bestellen,oder sonst etwas damit anfangen.
Geschrieben: 22 März 2011 15:05
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Ich weiss nicht, was du da verkaufen willst. Ich würde an deiner
Stelle, wenn es was Elektronisches ist, das Ding nicht verkaufen
sondern an Amazon zurück geben.
Ich wollte vor kurzem mein Humax Sat-Receiver repariert haben, also
habe ich ihn zurück zu Amazon geschickt. Anstatt ihn zu reparieren,
haben sie mir die 450 Euro zurücküberwiesen. Aus welchen Gründen
auch immer. Habe mir dann anschließend den gleichen Receiver
bestellt. Nur jetzt war er 100 Euro günstiger :)
Also, wenn es was Elektronisches ist, bei dem du noch Restgarantie
hast, schicks zurück und du bekommst (wie es wohl aussieht) den
kompletten Betrag zurück. Inkl. den Portokosten. Ausser du
verkaufst das Teil mit einem Gewinn :)
Geschrieben: 22 März 2011 15:35
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Also normalerweise kann er nichts mit den Daten anfangen. Ich
handhabe das immer so, dass ich zusätzlich auf der Rechnung
vermerke dass die Garantieansprüche des betreffenden Artikels an
den neuen Eigentümer xy über gehen. Generell, nicht speziell auf
Amazon Artikel gesehen.
Außerdem macht man normalerweise von relativ wichtigen Dokumenten
immer Kopien ;)
Geschrieben: 22 März 2011 16:38
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Zitat:
Zitat von ermin
Ich weiss nicht, was du da verkaufen willst. Ich würde an deiner
Stelle, wenn es was Elektronisches ist, das Ding nicht verkaufen
sondern an Amazon zurück geben.
Ich wollte vor kurzem mein Humax Sat-Receiver repariert haben, also
habe ich ihn zurück zu Amazon geschickt. Anstatt ihn zu reparieren,
haben sie mir die 450 Euro zurücküberwiesen. Aus welchen Gründen
auch immer. Habe mir dann anschließend den gleichen Receiver
bestellt. Nur jetzt war er 100 Euro günstiger :)
Also, wenn es was Elektronisches ist, bei dem du noch Restgarantie
hast, schicks zurück und du bekommst (wie es wohl aussieht) den
kompletten Betrag zurück. Inkl. den Portokosten. Ausser du
verkaufst das Teil mit einem Gewinn :)
Ich möchte vielleicht meinen TV verkaufen, bin mir aber noch nicht
sicher. Der TV ist 6 Monate alt und ist nicht defekt, deshalb wird
amazon ihn wohl nicht zurücknehmen. Mit Restgarantie bekommt man
natürlich etwas mehr Geld, deshalb möchte ich die Rechnung
mitgeben.
Also einfach auf die amazon Rechnung schreiben, dass die
Garantieansprüche an Herr/Frau xy übertragen wurden, meine
Anschrift durchstreichen und eine Kopie machen, das wars?
Geschrieben: 22 März 2011 18:56
Dimensionalist
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ich würde die anschrift nichtb durchstreichen. wirkt sehr unseriös
und im telefonbuch findet man dich ja vermutlich auch. ist ja kein
geheimnis sowas.
ich würde das mit dem garantiewechsel nicht extra vermerken. das
braucht man meines wissens nicht.
ich habe da bisher mir nie gedanken gemacht egal ob ich etwas
gekauft oder verkauft habe.
solange dein passwort von amazon nicht drauf steht, ist doch alles
ok ;)
Geschrieben: 23 März 2011 11:20
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Also ich habe auch schon elektr. Artikel aus Amazon Blitzangeboten
weiterverkauft.
Mir selber habe ich nur zur Sicherheit eine Kopie gemacht und das
Original an meinen Käufer weitergegeben.
Der freut sich zwar sicher nicht, wenn er sieht, dass du selbst für
das Teil wegen dem Blitzangebot nur die Hälfte bezahlt hast, aber
deswegen ist das Produkt an sich ja nicht schlechter geworden
;)
Wenn du in Deutschland ein Paket verschickst, muss deine
Absenderadresse ja sowieso drauf, von daher würde ich es recht
gemurkst finden auf der Rechnung deine Adresse durchzustreichen.
Geschrieben: 23 März 2011 13:09
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Danke für die Antworten.:thumb:
Wenn der Käufer nach einer Rechnung fragen sollte, werde ich dann
einfach eine Kopie für mich machen und ihm das Original
mitgeben.
Mit dem Verkauf möchte ich aber sowieso noch so lange abwarten, bis
die neuen Philips TV Modelle auf dem Markt sind und das dauert wohl
noch ein paar Monate.
Geschrieben: 23 März 2011 14:37
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Ich verkaufe schon seit Jahren meine Elektronik Sachen mit der
Original Rechnung,egal ob Handy,Plasma,Verstärker oder Blu Ray
Player ist doch kein Problem!!! Kann doch keiner was damit
anfangen,geht doch hauptsächlich um die Garantie!!!