Zitat:
Zitat von bogdan.wroblewski
Die machen sich eigentlich nicht die Mühe der Rücksendung. Oft
gehen die Teile in eine Versteigerung;)
:eek: Wo hast Du das her? Gibts dafür Belege? Ich bezweifle das
ernsthaft, da das ja eine illegale Verwertung von fremdem Eigentum
wäre - Hehlerei quasi.
http://www.zoll-auktion.de/auktion/info.php?info=agb
Zitat:
(3) Über Zoll-Auktion werden bewegliche Sachen
öffentlich versteigert. Es handelt sich um
a) gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen,
b) ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs und andere
Gegenstände, an denen der Bund oder das Land Eigentum erworben hat,
die als "Privatrechtliche Auktion" besonders gekennzeichnet
sind
oder
c) Fundsachen und unanbringbare Sachen (§§ 965, 978, 983
BGB).
(4) Die Anbieter sind von Zoll-Auktion zugelassene Behörden und
Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
Betriebe gewerblicher Art und Unternehmen von juristischen Personen
des öffentlichen Rechts (§ 4 Körperschaftsteuergesetz, § 2
Umsatzsteuergesetz) sowie vermögensverwaltende Bereiche von
juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden nicht
zugelassen. Anbieter können auch entsprechende Behörden der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein.
(5) Sachen, die aus einem Betrieb gewerblicher Art, aus dem
unternehmerischen oder vermögensverwaltenden Bereich des Anbieters
stammen, dürfen nicht versteigert werden.
Mir ist es leider auch in den aller meisten Fällen passiert, wenn
ich was vom Zoll nicht abgeholt habe, dass das angeblich nie wieder
bei Zavvi ankam - ehrlich kam das nur 1x vor, dass ich von Zavvi ne
Mail bekam, dass was vom Zoll zurück kam und sie den Betrag
erstattet haben.
Jedoch sehe ich die Sache ganz klar so, dass das Zeugs zwar bei
Zavvi wieder ankommt, die es aber (ob mutwillig oder nicht kann und
will ich nicht sagen) dem Kunden nicht wieder zuordnen und somit
auch keine Gutschrift erstellen. Damit kann man übrigens auch ganz
gut Geld verdienen, vor allem in Kombination mit der 30 (?) Tage
Policy von Zavvi, in der man einen Nicht-Erhalt anmelden muss,
andernfalls entfallen sämtliche Ansprüche auf Errstattung/Ersatz.