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Ärger mit Nachbarn, Heimkino zu laut, war es das mit meinem Hobby?

Gestartet: 31 Jan 2011 09:58 - 64 Antworten

Geschrieben: 16 Jan 2015 10:27

Dash_HB

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Wichtig ist dabei, dass sich mehrere andere Leute aus dem selben Gebäude und/oder aus der Nachbarschaft zusammentun und die Problematik beim Vermieter ansprechen. Das ist sehr viel wirksamer als nur eine Gegenpartei, denn dann kann der Vermieter als Begründung Störung des Hausfriedens geltend machen, und erst mit so einem konkreten Grund kann er wirklich tätig werden mit Abmahnungen usw.
Wenn nur Ihr Euch beschwert, dann steht es sozusagen Aussage gegen Aussage, denn formal "belästigt" Ihr die anderen ja mit Euren Badezimmergeräuschen. Wenn aber die unter den Krachmachern auch sagen, dass selbige zu laut sind sieht's schon besser aus.
Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt würde ich die als allererstes dazu befragen und den Fall schildern.
Geschrieben: 16 Jan 2015 10:27

Seldig Bluray

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Polizei sollte auch gehen wegen Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist gemäß der Hausordnung Nachtruhe = kein Krach mehr.

Zitat:
Zitat von SledgeNE
Ich gehe arbeiten, stehe morgens auf und muss mich eben auch waschen bzw kurz, fünf Minuten, duschen um wach zu werden. Das geschieht alles so zwischen halb 6 und 6 Uhr.

Wobei du vor 6 Uhr mit duschen auch vorsichtig sein solltest da es deine Nachbarn auch stören kann auch wenn es erlaubt ist.

http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/nachtruhe.html
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Geschrieben: 16 Jan 2015 10:55

Dash_HB

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Zitat:
Zitat von Seldig Bluray
Polizei sollte auch gehen wegen Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist gemäß der Hausordnung Nachtruhe = kein Krach mehr.

Das stimmt. Aber:
1. Verschlechtert das Rufen der Polizei das Verhältnis zu den Nachbarn nochmals erheblich.
2. Hilft das immer nur kurzfristig. Wir haben selbst mal in einem Sechs-Parteien-Haus gewohnt mit einem ähnlich gelagerten Fall. Die waren über Monate hinweg immer wieder laut, die Polizei war mehrere Male vor Ort. Langfristig geändert hat das jedoch nichts. Die "härteste" gestattete Maßnahme war das Verhängen eines Bußgeldes wegen wiederholter Ruhestörung des Nachts. Das wurde bezahlt, und schon in der nächsten Nacht war wieder Remmi Demmi.
Geschrieben: 16 Jan 2015 11:44

Seldig Bluray

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Ich dachte bei Wiederholungstaten wird evt. auch die Lärmquelle konfisziert - also der AVR oder ähnliches.
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Geschrieben: 16 Jan 2015 12:06

Gast

Zitat:
Zitat von Seldig Bluray
Polizei sollte auch gehen wegen Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist gemäß der Hausordnung Nachtruhe = kein Krach mehr.


Wobei du vor 6 Uhr mit duschen auch vorsichtig sein solltest da es deine Nachbarn auch stören kann auch wenn es erlaubt ist.

http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/nachtruhe.html

da soll mal einer ankommen...wenn ich vor 5 nicht duschen kann, muss ich schlafstinkig in die Arbeit gehen. In der Früh muss man sich früh duschen :)
Geschrieben: 16 Jan 2015 12:17

Dash_HB

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Zitat:
Zitat von Seldig Bluray
Ich dachte bei Wiederholungstaten wird evt. auch die Lärmquelle konfisziert - also der AVR oder ähnliches.

Ja, aber nicht auf Dauer. Das wird wieder herausgegeben.
Geschrieben: 16 Jan 2015 13:07

Crash81

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Boah Leute, ihr tut mir echt allesamt leid, die unter so einer Situation leiden müssen.
Da bin ich wirklich froh, ein Einfamilienhaus mein Eigen nennen zu dürfen bzw. es bei der Bank abbezahle aber mit der Familie alleine bewohne^^

Ich hatte aber auch in meinen beiden vorherigen Wohnungen nicht diese Probleme mit den Nachbarn. Zudem war ich es, der die Heimkino-Anlage hat laufen lassen. Ich habe es zwar nicht übertrieben aber auch nicht flüsterleise gehört. Zum Glück kamen keine Beschwerden. Ich hätte mich dann natürlich angepasst, bin ja kein Arsch.
Geschrieben: 16 Jan 2015 13:09

>Vampire<

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Aber dieser Akt der Sicherstellung wirkt!
Denn wenn das regelmäßig passiert, wird es irgendwann ein öffentliches Interesse und dann ist nicht nur der Vermieter der, der handeln wird, sondern auch die des Ordnungsamtes und ggfs der Staatsanwaltschaft die dann die Verstöße des BGB ahnden wird
Sei es durch ein Bußgeldbescheid oder durch eine Klage vor Gericht
Nur ist der erste, zweite, dritte und vierte Schritt der Anruf bei der Polizei
Und die sind bei nächtlicher Ruhestörung recht konsequent ... Besonders bei wiederholungstätern
Also, call 110 und schau dir das Spektakel an ;)


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Geschrieben: 16 Jan 2015 14:08

Jin Roh

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Schlimm sind die, die bei jeder Kleinigkeit die Polizei rufen (angekündigte Geburtstagsparty am Wochenende) aber selber ihre Wäsche generell nach 21 Uhr waschen inklusive ausgedehntem Schleudergang (Waschmaschine steht in der Wohnung). Die Erfahrung hat zumindest bei mir gezeigt, die die andere immer darauf Hinweisen sie seien zu laut, sind meistens selber Dezibelspitzenreiter ;).
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Geschrieben: 16 Jan 2015 14:38

Seldig Bluray

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Zitat:
Zitat von feivel
da soll mal einer ankommen...wenn ich vor 5 nicht duschen kann, muss ich schlafstinkig in die Arbeit gehen. In der Früh muss man sich früh duschen :)

Ich hab ja nicht gesagt das es verboten ist, aber es kann trotzdem die Nachbarn stören - daher ist gegenseitige Rücksichtnahme nie verkehrt.
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