Geschrieben: 16 Jan 2015 10:27
Wichtig ist dabei, dass sich mehrere andere Leute aus dem
selben Gebäude und/oder aus der Nachbarschaft zusammentun und die
Problematik beim Vermieter ansprechen. Das ist sehr viel wirksamer
als nur eine Gegenpartei, denn dann kann der Vermieter als
Begründung Störung des Hausfriedens geltend machen, und erst mit so
einem konkreten Grund kann er wirklich tätig werden mit Abmahnungen
usw.
Wenn nur Ihr Euch beschwert, dann steht es sozusagen Aussage gegen
Aussage, denn formal "belästigt" Ihr die anderen ja mit Euren
Badezimmergeräuschen. Wenn aber die unter den Krachmachern auch
sagen, dass selbige zu laut sind sieht's schon besser aus.
Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt würde ich die als
allererstes dazu befragen und den Fall schildern.
Geschrieben: 16 Jan 2015 10:27
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Polizei sollte auch gehen wegen Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist gemäß
der Hausordnung Nachtruhe = kein Krach mehr.
Zitat:
Zitat von SledgeNE
Ich gehe arbeiten, stehe morgens auf und muss mich eben auch
waschen bzw kurz, fünf Minuten, duschen um wach zu werden. Das
geschieht alles so zwischen halb 6 und 6 Uhr.
Wobei du vor 6 Uhr mit duschen auch vorsichtig sein solltest da es
deine Nachbarn auch stören kann auch wenn es erlaubt ist.
http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/nachtruhe.html
Geschrieben: 16 Jan 2015 10:55
Zitat:
Zitat von Seldig Bluray
Polizei sollte auch gehen wegen Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist gemäß
der Hausordnung Nachtruhe = kein Krach mehr.
Das stimmt. Aber:
1. Verschlechtert das Rufen der Polizei das Verhältnis zu den
Nachbarn nochmals erheblich.
2. Hilft das immer nur kurzfristig. Wir haben selbst mal in einem
Sechs-Parteien-Haus gewohnt mit einem ähnlich gelagerten Fall. Die
waren über Monate hinweg immer wieder laut, die Polizei war mehrere
Male vor Ort. Langfristig geändert hat das jedoch nichts. Die
"härteste" gestattete Maßnahme war das Verhängen eines Bußgeldes
wegen wiederholter Ruhestörung des Nachts. Das wurde bezahlt, und
schon in der nächsten Nacht war wieder Remmi Demmi.
Geschrieben: 16 Jan 2015 11:44
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Ich dachte bei Wiederholungstaten wird evt. auch die Lärmquelle
konfisziert - also der AVR oder ähnliches.
Geschrieben: 16 Jan 2015 12:06
Gast
Zitat:
Zitat von Seldig Bluray
Polizei sollte auch gehen wegen Ruhestörung. Ab 22 Uhr ist gemäß
der Hausordnung Nachtruhe = kein Krach mehr.
Wobei du vor 6 Uhr mit duschen auch vorsichtig sein solltest da es
deine Nachbarn auch stören kann auch wenn es erlaubt ist.
http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/nachtruhe.html
da soll mal einer ankommen...wenn ich vor 5 nicht duschen kann,
muss ich schlafstinkig in die Arbeit gehen. In der Früh muss man
sich früh duschen :)
Geschrieben: 16 Jan 2015 12:17
Zitat:
Zitat von Seldig Bluray
Ich dachte bei Wiederholungstaten wird evt. auch die Lärmquelle
konfisziert - also der AVR oder ähnliches.
Ja, aber nicht auf Dauer. Das wird wieder herausgegeben.
Geschrieben: 16 Jan 2015 13:07
4K HDR Fan
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Boah Leute, ihr tut mir echt allesamt leid, die unter so einer
Situation leiden müssen.
Da bin ich wirklich froh, ein Einfamilienhaus mein Eigen nennen zu
dürfen bzw. es bei der Bank abbezahle aber mit der Familie alleine
bewohne^^
Ich hatte aber auch in meinen beiden vorherigen Wohnungen nicht
diese Probleme mit den Nachbarn. Zudem war ich es, der die
Heimkino-Anlage hat laufen lassen. Ich habe es zwar nicht
übertrieben aber auch nicht flüsterleise gehört. Zum Glück kamen
keine Beschwerden. Ich hätte mich dann natürlich angepasst, bin ja
kein Arsch.
Geschrieben: 16 Jan 2015 13:09
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
Aktivität:
Aber dieser Akt der Sicherstellung wirkt!
Denn wenn das regelmäßig passiert, wird es irgendwann ein
öffentliches Interesse und dann ist nicht nur der Vermieter der,
der handeln wird, sondern auch die des Ordnungsamtes und ggfs der
Staatsanwaltschaft die dann die Verstöße des BGB ahnden wird
Sei es durch ein Bußgeldbescheid oder durch eine Klage vor
Gericht
Nur ist der erste, zweite, dritte und vierte Schritt der Anruf bei
der Polizei
Und die sind bei nächtlicher Ruhestörung recht konsequent ...
Besonders bei wiederholungstätern
Also, call 110 und schau dir das Spektakel an ;)
Geschrieben: 16 Jan 2015 14:08
Schlimm sind die, die bei jeder Kleinigkeit die Polizei rufen
(angekündigte Geburtstagsparty am Wochenende) aber selber ihre
Wäsche generell nach 21 Uhr waschen inklusive ausgedehntem
Schleudergang (Waschmaschine steht in der Wohnung). Die Erfahrung
hat zumindest bei mir gezeigt, die die andere immer darauf
Hinweisen sie seien zu laut, sind meistens selber
Dezibelspitzenreiter ;).
Geschrieben: 16 Jan 2015 14:38
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Zitat:
Zitat von feivel
da soll mal einer ankommen...wenn ich vor 5 nicht duschen kann,
muss ich schlafstinkig in die Arbeit gehen. In der Früh muss man
sich früh duschen :)
Ich hab ja nicht gesagt das es verboten ist, aber es kann trotzdem
die Nachbarn stören - daher ist gegenseitige Rücksichtnahme nie
verkehrt.